Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2020 - 2 StR 472/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16719
BGH, 20.05.2020 - 2 StR 472/19 (https://dejure.org/2020,16719)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2020 - 2 StR 472/19 (https://dejure.org/2020,16719)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 2 StR 472/19 (https://dejure.org/2020,16719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,16719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.2018 - 3 StR 447/18

    Einziehungsanordnung im Strafverfahren: Abgrenzung der Abschöpfung des Erlangten …

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 472/19
    Der Einziehung bei den Angeklagten steht nicht entgegen, dass die Erträge aus den abgeurteilten Betrugstaten von den Geschädigten auf Konten der S. GmbH, der C. GmbH oder der He. GmbH eingezahlt worden waren (zur Einziehung beim Zufluss an eine juristische Person vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2016 ? 2 StR 352/15, NStZ 2017, 151 mwN; Urteil vom 29. November 2017 ? 2 StR 271/17; BGH, Beschlüsse vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, NZI 2019, 305; vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18, NZWiSt 2019, 321; BVerfG NJW 2005, 3630).
  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte …

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 472/19
    Deren Einziehung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich um einen indirekten Vermögenszufluss handelt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, NJW 2020, 1309).
  • BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 1378/04

    Dinglicher Arrest im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Tatbegehung als Organ …

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 472/19
    Der Einziehung bei den Angeklagten steht nicht entgegen, dass die Erträge aus den abgeurteilten Betrugstaten von den Geschädigten auf Konten der S. GmbH, der C. GmbH oder der He. GmbH eingezahlt worden waren (zur Einziehung beim Zufluss an eine juristische Person vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2016 ? 2 StR 352/15, NStZ 2017, 151 mwN; Urteil vom 29. November 2017 ? 2 StR 271/17; BGH, Beschlüsse vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, NZI 2019, 305; vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18, NZWiSt 2019, 321; BVerfG NJW 2005, 3630).
  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 486/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Begriff des Erlangens; …

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 472/19
    Der Einziehung bei den Angeklagten steht nicht entgegen, dass die Erträge aus den abgeurteilten Betrugstaten von den Geschädigten auf Konten der S. GmbH, der C. GmbH oder der He. GmbH eingezahlt worden waren (zur Einziehung beim Zufluss an eine juristische Person vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2016 ? 2 StR 352/15, NStZ 2017, 151 mwN; Urteil vom 29. November 2017 ? 2 StR 271/17; BGH, Beschlüsse vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, NZI 2019, 305; vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18, NZWiSt 2019, 321; BVerfG NJW 2005, 3630).
  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 271/17

    Verfall (Anwendbarkeit des alten Rechts bei Absehen von Verfallsanordnung; keine …

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 472/19
    Der Einziehung bei den Angeklagten steht nicht entgegen, dass die Erträge aus den abgeurteilten Betrugstaten von den Geschädigten auf Konten der S. GmbH, der C. GmbH oder der He. GmbH eingezahlt worden waren (zur Einziehung beim Zufluss an eine juristische Person vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2016 ? 2 StR 352/15, NStZ 2017, 151 mwN; Urteil vom 29. November 2017 ? 2 StR 271/17; BGH, Beschlüsse vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, NZI 2019, 305; vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18, NZWiSt 2019, 321; BVerfG NJW 2005, 3630).
  • BGH, 07.09.2016 - 2 StR 352/15

    Anordnung des Verfalls (Vermögensmehrung bei einem Unternehmen, für das der Täter …

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 472/19
    Der Einziehung bei den Angeklagten steht nicht entgegen, dass die Erträge aus den abgeurteilten Betrugstaten von den Geschädigten auf Konten der S. GmbH, der C. GmbH oder der He. GmbH eingezahlt worden waren (zur Einziehung beim Zufluss an eine juristische Person vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2016 ? 2 StR 352/15, NStZ 2017, 151 mwN; Urteil vom 29. November 2017 ? 2 StR 271/17; BGH, Beschlüsse vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18, NZI 2019, 305; vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18, NZWiSt 2019, 321; BVerfG NJW 2005, 3630).
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Anschließend hat die Kammer von dem Taterlangten die Bestechungszahlungen abgezogen, die A... an den Angeklagten B... gezahlt hat, da er diese nicht gemäß § 73 Abs. 1 StGB "durch" die Tat erlangt, sondern entsprechend der zwischen den Beteiligten bestehenden Vereinbarung lediglich weitergeleitet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2020 - 2 StR 472/19, BeckRS 2020, 13983).
  • BGH, 08.07.2025 - 1 StR 58/24

    Einziehung des für die Tat Erlangten (Voraussetzungen des Erlangens für die Tat: …

    Rn. 43 bb) Eine gesamtschuldnerische Haftung des Einziehungsbeteiligten mit "durch" die gegenständlichen Erwerbstaten begünstigten Tatbeteiligten begründete hier auch nicht eine Finanzierung des "für" die Taten bezogenen Entgelts aus der Tatbeute (vgl. hierzu in st. Rspr. BGH…, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17 Rn. 13;… Beschlüsse vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24 Rn. 2;… vom 5. September 2023 - 6 StR 235/23 Rn. 3;… vom 18. April 2023 - 6 StR 417/22 Rn. 4;… vom 10. Januar 2023 - 3 StR 343/22 Rn. 9; vom 20. Mai 2020 - 2 StR 472/19 Rn. 9 f. …und vom 23. April 2019 - 4 StR 41/19 Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 07.11.2024 - 2 St 3 BJs 48/22

    Geheimer Rüstungsdeal über Drittländer zur Umgehung der sogenannten …

    Dabei kann es genügen, dass das erlangte Etwas nur zum Teil und ohne engen zeitlichen Zusammenhang auf den Täter überging (BGH…, Urteil vom 28. November 2019 a.a.O. Rn. 22, 24, 32-34; BGH;… BGH Urteil vom 29. Oktober 2021 a.a.O. Rn. 89; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 StR 472/19 -, Rn 9, juris; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 1 Ws 14-15/23 -, Rn 132 ff. mwN., juris; vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21 -, Rn 7, 8, juris; BGH, Beschluss vom 22. August 2022 - 1 StR 187/22 -, Rn 6, juris), weil § 73 Abs. 1 StGB keine zeitliche Unmittelbarkeit, sondern nur eine weit zu fassende Kausalität verlangt wie z.B. bei der Abschöpfung eines fortbestehenden Vermögens (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2021 - 1 StR 506/20 -, Rn 26, juris).

    als Gesamtschuldner, weil dieser Anteil für den Kaufpreis für die bei der Tat Nr. 1 genannten Maschinen - wie oben ausgeführt - zunächst auf dem Konto der Einziehungsbeteiligten einging und dann von ihr ohne Gegenleistung an den Angeklagten weitergeleitet wurde, der am 13. Januar 2016 diesen Betrag selbst erlangt hat und darüber verfügen konnte (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 StR 472/19 -, Rn 10, juris; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21 -, Rn 11, juris; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 1 Ws 14-15/23 -, Rn 169, juris).

  • OLG Hamburg, 26.06.2023 - 1 Ws 14/23

    Verdacht einer Steuerhinterziehung durch einen Bordellbetreiber: Voraussetzungen …

    Dafür spricht, dass eine Trennung zwischen Gesellschaft und Täter, die beim Vermögen und damit auch beim "Erlangen" vorgenommen wird, konsequenterweise auch sonst gelten muss und dass demzufolge die Gegenleistungsabrede, die der Weiterleitung "für die Tat" zugrunde liegt, auch zwischen dem Täter als Vertreter der Gesellschaft und dem Täter als Person getroffen werden können muss (vgl. Bittmann, NZWiSt 2021, 392, 395; evtl. auch BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 StR 472/19, juris, Rn. 9 - der entscheidende Sachverhalt wird dort nicht vollständig mitgeteilt).
  • OLG Hamburg, 20.11.2023 - 1 Ws 67/23

    Voraussetzungen für die Anordnung des Vermögensarrestes in einem …

    Dafür spricht, dass eine Trennung zwischen Gesellschaft und Täter, die beim Vermögen und damit auch beim "Erlangen" vorgenommen wird, konsequenterweise auch sonst gelten muss und dass demzufolge die Gegenleistungsabrede, die der Weiterleitung "für die Tat" zugrunde liegt, auch zwischen dem Täter als Vertreter der Gesellschaft und dem Täter als Person getroffen werden können muss (vgl. Bittmann, NZWiSt 2021, 392, 395; evtl. auch BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 StR 472/19, juris, Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht