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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2024 - 2 StR 477/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,4346
BGH, 10.01.2024 - 2 StR 477/23 (https://dejure.org/2024,4346)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2024 - 2 StR 477/23 (https://dejure.org/2024,4346)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2024 - 2 StR 477/23 (https://dejure.org/2024,4346)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 173 StGB; § 177 StGB
    Beischlaf zwischen Verwandten (beischlafähnliche Handlungen: nicht erfasst); Vergewaltigung (Strafrahmenverschiebung: Zusammentreffen von einem Regelbeispiel mit gewichtigen Milderungsgründen, gesamte Tatbild)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafausspruch bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, Vergewaltigung und Beischlaf zwischen Verwandten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 StGB, § 177 Abs 6 S 2 Nr 1 StGB, § 177 Abs 9 StGB
    Strafausspruch bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, Vergewaltigung und Beischlaf zwischen Verwandten

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 173 Abs. 1 StGB, § 173 StGB, § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 6 StGB, § 177 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 9 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit Vergewaltigung und Beischlaf zwischen Verwandten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 173 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit Vergewaltigung und Beischlaf zwischen Verwandten

  • datenbank.nwb.de

    Strafausspruch bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, Vergewaltigung und Beischlaf zwischen Verwandten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 140
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.08.2017 - 2 StR 185/17

    Sexuelle Nötigung (Anwendbarkeit des Regelstrafrahmens trotz Vorliegen einer …

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 477/23
    In extremen Ausnahmefällen - ein solcher liegt hier freilich fern - kann sogar eine weitergehende Milderung des Strafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 9 StGB) in Betracht zu ziehen sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456, 457; vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, 7; vom 13. April 2011 - 4 StR 100/11, StraFo 2011, 325; vom 1. August 2017 - 2 StR 185/17, StraFo 2017, 425, jeweils mwN).

    Für die Entscheidung, ob die Regelwirkung des Regelbeispiels für den besonders schweren Fall ausnahmsweise wegen gewichtiger Milderungsgründe entfällt, ist - ähnlich wie bei der Prüfung der Voraussetzungen eines minder schweren Falles - auf das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit abzustellen und zu prüfen, ob sich angesichts deutlich überwiegender Milderungsgründe die Bewertung der Tat als besonders schwerer Fall als unangemessen erweisen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2017 - 2 StR 185/17, StraFo 2017, 425 mwN).

  • BGH, 12.06.2018 - 3 StR 226/18

    Beischlaf zwischen Verwandten (keine Erfassung von beischlafähnlichen Handlungen; …

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 477/23
    Der Begriff des "Beischlafs" setzt das Eindringen des männlichen Glieds in die Scheide voraus; nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut werden beischlafähnliche Handlungen wie der Analverkehr von § 173 StGB (anders als von § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB) nicht erfasst (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. September 2010 - 4 StR 342/10, NStZ-RR 2010, 371, vom 12. Juni 2018 - 3 StR 226/18 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 07.09.2010 - 4 StR 342/10

    Beischlaf zwischen Verwandten (Oralverkehr)

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 477/23
    Der Begriff des "Beischlafs" setzt das Eindringen des männlichen Glieds in die Scheide voraus; nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut werden beischlafähnliche Handlungen wie der Analverkehr von § 173 StGB (anders als von § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB) nicht erfasst (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. September 2010 - 4 StR 342/10, NStZ-RR 2010, 371, vom 12. Juni 2018 - 3 StR 226/18 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 163/05

    Strafrahmenwahl bei Vergewaltigung (Begriff der Vergewaltigung; Entfallen der …

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 477/23
    In extremen Ausnahmefällen - ein solcher liegt hier freilich fern - kann sogar eine weitergehende Milderung des Strafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 9 StGB) in Betracht zu ziehen sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456, 457; vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, 7; vom 13. April 2011 - 4 StR 100/11, StraFo 2011, 325; vom 1. August 2017 - 2 StR 185/17, StraFo 2017, 425, jeweils mwN).
  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 78/00

    Vergewaltigung (in der Ehe); Regelwirkung

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 477/23
    In extremen Ausnahmefällen - ein solcher liegt hier freilich fern - kann sogar eine weitergehende Milderung des Strafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 9 StGB) in Betracht zu ziehen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456, 457; vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, 7; vom 13. April 2011 - 4 StR 100/11, StraFo 2011, 325; vom 1. August 2017 - 2 StR 185/17, StraFo 2017, 425, jeweils mwN).
  • BGH, 06.03.2001 - 4 StR 558/00

    Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Regelbeispiel; Strafrahmenprüfung; …

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 477/23
    In extremen Ausnahmefällen - ein solcher liegt hier freilich fern - kann sogar eine weitergehende Milderung des Strafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 9 StGB) in Betracht zu ziehen sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456, 457; vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, 7; vom 13. April 2011 - 4 StR 100/11, StraFo 2011, 325; vom 1. August 2017 - 2 StR 185/17, StraFo 2017, 425, jeweils mwN).
  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 100/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Entkräftung eines Regelbeispiels im Wege der …

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 477/23
    In extremen Ausnahmefällen - ein solcher liegt hier freilich fern - kann sogar eine weitergehende Milderung des Strafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 9 StGB) in Betracht zu ziehen sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456, 457; vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, 7; vom 13. April 2011 - 4 StR 100/11, StraFo 2011, 325; vom 1. August 2017 - 2 StR 185/17, StraFo 2017, 425, jeweils mwN).
  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 550/21

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung psychischer Tatfolgen: …

    Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 2 StR 477/23
    Sind sie nur Folge aller Taten, so können sie dem Angeklagten nur einmal, nämlich bei der Bildung der Gesamtstrafe, angelastet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2022 - 2 StR 550/21, Rn. 2 mwN).
  • BGH, 16.07.2024 - 5 StR 164/24

    Verhältnis von Regelbeispiel und Qualifikation bei Verurteilung wegen …

    Sie kann durch besondere strafmildernde Umstände entkräftet werden, wenn diese für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass sie das Tatunrecht oder die Schuld deutlich vom Regelfall abheben und daher die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2024 - 2 StR 477/23, NStZ-RR 2024, 140 f.; vom 1. August 2017 - 2 StR 185/17; Urteil vom 20. April 2016 - 5 StR 37/16, NStZ-RR 2016, 203;… MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 126).
  • BGH, 09.01.2025 - 2 StR 259/24

    Vergewaltigung (mangelnde körperliche Durchsetzungsfähigkeit des Opfers); …

    Das gilt ohne Rücksicht darauf, ob bei der Strafzumessung der Strafrahmen des § 177 Abs. 1 StGB oder der des § 177 Abs. 6 Satz 1 StGB zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2024 - 2 StR 477/23, NStZ-RR 2024, 140, …und vom 16. Juli 2024 - 5 StR 164/24, Rn. 6 ff.).
  • LG Itzehoe, 12.07.2024 - 2 KLs 315 Js 28179/22
    Eine Entkräftung der Regelwirkung des Abs. 6 kommt nur bei Vorliegen gewichtiger Milderungsgründe in Betracht (…vgl. BGH, Urt. v. 12.1.2011 - 5 StR 403/10 - NStZ-RR 2011, 141; BGH, Beschl. v. 10.1.2024 - 2 StR 477/23 - BeckRS 2024, 4016).

    Rn. 58 Allerdings ist auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Regelbeispiels nach Abs. 6 die Annahme eines minder schweren Falles gemäß Abs. 9 nicht völlig ausgeschlossen, doch müssen dann ganz außergewöhnliche schuldmindernde Umstände zusammenkommen (vgl. BGH, Beschl. v. 10.1.2024 - 2 StR 477/23 - BeckRS 2024, 4016).

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