Rechtsprechung
| BGH, 14.02.2024 - 2 StR 493/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO, § 35 BtMG, § 246a StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 64
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Zurückführung der Tat auf einen Hang des Angeklagten zum übermäßigen Konsum berauschender Mittel - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafe: Strafschärfung fehlender Milderungsgrund? - Harte Drogen/weiche Drogen
Verfahrensgang
- LG Aachen, 31.08.2023 - 601 Js 310/22
- LG Aachen, 31.08.2023 - 68 KLs 11/23
- BGH, 14.02.2024 - 2 StR 493/23
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 15.11.2023 - 6 StR 327/23
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: …
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 2 StR 493/23
Dies legt auch nach der gemäß § 2 Abs. 6 StGB i.V.m. § 354a StPO zum Zeitpunkt der Entscheidung des Revisionsgerichts maßgeblichen, zum 1. Oktober 2023 in Kraft getretenen Neufassung des § 64 StGB nahe, dass die Tat auf einen Hang des Angeklagten zum übermäßigen Konsum berauschender Mittel zurückzuführen ist (zum Begriff des Hangs nach der Neuregelung vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2023 - 6 StR 327/23, NStZ-RR 2024, 50;… Beschluss vom 23. Januar 2024 - 3 StR 455/23, juris Rn. 17). - BGH, 22.03.2017 - 3 StR 38/17
Unzureichende Auseinandersetzung mit der Erfolgsprognose beim Absehen von der …
- BGH, 15.11.2022 - 3 StR 340/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; mittlere Gefährlichkeit von …
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 2 StR 493/23
Auch diese Wertung steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Ecstasy mit dem Wirkstoff MDMA auf der Gefährlichkeitsskala der Betäubungsmittel einen mittleren Platz einnimmt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - 3 StR 340/22, juris Rn. 9, jeweils mwN).
- BGH, 23.01.2024 - 3 StR 455/23
Doppelverwertungsverbot; kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefälle …
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 2 StR 493/23
Dies legt auch nach der gemäß § 2 Abs. 6 StGB i.V.m. § 354a StPO zum Zeitpunkt der Entscheidung des Revisionsgerichts maßgeblichen, zum 1. Oktober 2023 in Kraft getretenen Neufassung des § 64 StGB nahe, dass die Tat auf einen Hang des Angeklagten zum übermäßigen Konsum berauschender Mittel zurückzuführen ist (zum Begriff des Hangs nach der Neuregelung vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2023 - 6 StR 327/23, NStZ-RR 2024, 50; Beschluss vom 23. Januar 2024 - 3 StR 455/23, juris Rn. 17). - BGH, 01.03.2023 - 2 StR 366/22
Beweiswürdigung (bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Angaben des …
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 2 StR 493/23
Damit hat die Strafkammer verkannt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Amphetamin auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, weshalb die Gefährlichkeit des Stoffes keinen wesentlichen Strafschärfungsgrund darstellt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 1. März 2023 - 2 StR 366/22, juris Rn. 13 mwN). - BGH, 14.06.2023 - 6 StR 244/23
Betäubungsmittelstraftaten (Anforderungen an die Feststellungen: Angaben zu …
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 2 StR 493/23
Er hat die Nichtanordnung der Maßregel auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2023 - 6 StR 244/23, juris Rn. 10 mwN). - BGH, 28.11.2023 - 6 StR 469/23
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung einer Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 2 StR 493/23
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2023 - 6 StR 469/23, juris Rn. 3;… Beschluss vom 10. Januar 2024 - 1 StR 349/23, juris Rn. 6). - BGH, 10.01.2024 - 1 StR 349/23
Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Wiedergabe eines …
Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 2 StR 493/23
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. November 2023 - 6 StR 469/23, juris Rn. 3; Beschluss vom 10. Januar 2024 - 1 StR 349/23, juris Rn. 6).
- LG Ravensburg, 07.04.2026 - 5 NBs 26 Js 25093/21
Koks-Brief geöffnet: Postgeheimnis schützt vor Strafe wegen Drogenbestellung
Rn. 92 MDMA ist keine harte Droge, sondern ist auf der Gefährlichkeitsskala der Betäubungsmittel auf den mittleren Plätzen einzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 2 StR 493/23 - , Rn. 5, juris). - BGH, 05.03.2025 - 1 StR 481/24
Betäubungsmittelstraften (Strafzumessung); Änderung des Schuldspruchs nach …
Soweit das Landgericht betreffend die verbleibenden Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowohl bei der Bestimmung des Strafrahmens als auch bei der Strafzumessung im engeren Sinn im Rahmen der Prüfung der straferschwerenden Gesichtspunkte zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt hat, "dass es sich bei Ecstasy (...) und bei Metamfetamin (...) nicht um sogenannte weiche, sondern um Drogen erhöhter Gefährlichkeit handelt", besorgt der Senat nicht, es habe verkannt, dass der Wirkstoff MDMA auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt und daher keinen wesentlichen Strafschärfungsgrund darstellt (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2022 - 3 StR 295/22 Rn. 30 f.; Beschluss vom 14. Februar 2024 - 2 StR 493/23 Rn. 4 f.; jeweils mwN). - BGH, 24.04.2025 - 4 StR 554/24
Strafzumessung (kurze Freiheitsstrafe: Erörterungsmangel, Beruhen; Entfall der …
Er hat die Nichtanordnung der Maßregel auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Juni 2023 - 6 StR 244/23 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 14. Februar 2024 - 2 StR 493/23 Rn. 11). - BGH, 01.04.2025 - 1 StR 481/24
Betäubungsmittelstraftaten (Strafzumessung)
Soweit das Landgericht sowohl bei der Bestimmung des Strafrahmens als auch bei der Strafzumessung im engeren Sinn im Rahmen der Prüfung der straferschwerenden Gesichtspunkte berücksichtigt hat, "dass es sich bei Ecstasy nicht um eine sogenannte weiche, sondern eine Droge erhöhter Gefährlichkeit handelt", besorgt der Senat nicht, es habe verkannt, dass der Wirkstoff MDMA auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt und daher für sich betrachtet keinen wesentlichen Strafschärfungsgrund darstellt (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Dezember 2022 - 3 StR 295/22 Rn. 30 f.; Beschluss vom 14. Februar 2024 - 2 StR 493/23 Rn. 4 f.; jeweils mwN). - BGH, 21.10.2025 - 2 StR 511/25
Beschränkung der Verfolgung (strafschärfende Berücksichtigung der ausgenommenen …
Ferner hat sie für die zusätzlich gehandelte 8, 84-fache nicht geringe Menge an MDMA rechtsfehlerhaft ausgeführt, dass es sich hierbei um eine "harte" Droge handele (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 2 StR 493/23, Rn. 5 mwN).
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