Rechtsprechung
| BGH, 12.04.2022 - 2 StR 507/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung: Strafmilderung wegen Untersuchungshaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB, § 51 Abs 1 S 1 StGB, § 112 StPO
Strafzumessung: Strafmilderung wegen Untersuchungshaft - IWW
- Wolters Kluwer
Entfallen der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73
Entfallen der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen - datenbank.nwb.de
Strafzumessung: Strafmilderung wegen Untersuchungshaft
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 04.06.2021 - 1 KLs 820 Js 544/20
- BGH, 12.04.2022 - 2 StR 507/21
Papierfundstellen
- StV 2023, 173 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.10.2018 - 4 StR 312/18
Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig keine Berücksichtigung erlittener …
Auszug aus BGH, 12.04.2022 - 2 StR 507/21
Erlittene Untersuchungshaft ist regelmäßig für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil sie nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 4 StR 312/18 mwN).
- LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22
Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt
Zwar kann es einen strafmildernden Umstand darstellen, wenn die erlittene Untersuchungshaft mit über die üblichen hinausgehenden Beschwernisse für den Angeklagten verbunden ist, die auch aus pandemiebedingten Einschränkungen resultieren können (BGH, Urteil vom 28.09.2022 - 2 StR 127/22, NStZ 2023, 340; BGH, Beschluss vom 12.04.2022 - 2 StR 507/21, BeckRS 2022, 16069 Rn. 4). - BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22
Recht auf den gesetzlichen Richter (Schöffen; Besetzungseinwand; Rügeverlust; …
Zwar kann es - wie die Revision ausführt - einen strafmildernden Umstand darstellen, wenn die erlittene Untersuchungshaft mit über den üblichen hinausgehenden Beschwernissen für den Angeklagten verbunden ist (…vgl. MüKo-StGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 344 ff. mwN), die auch aus pandemiebedingten Einschränkungen resultieren können (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2022 - 2 StR 507/21, juris Rn. 4). - BGH, 31.07.2024 - 2 StR 44/24
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich: Eigenhändigkeit, bewusste …
Es stellt einen strafmildernden Umstand dar, wenn die erlittene Untersuchungshaft mit über das Übliche hinausgehenden Beschwernissen für den Angeklagten verbunden ist, die auch aus pandemiebedingten Einschränkungen resultieren können (vgl. BGH…, Urteil vom 28. September 2022 - 2 StR 127/22, Rn. 22; Beschluss vom 12. April 2022 - 2 StR 507/21, Rn. 4).
- BGH, 28.09.2022 - 2 StR 127/22
Strafzumessung (nicht anerkannte Strafzumessungsgründe strafmildernd eingestellt: …
Solche können sich beispielsweise - wie der Senat bereits mit Beschluss vom 12. April 2022 - 2 StR 507/21 , entschieden hat - auch aus pandemiebedingten Einschränkungen resultieren.Solche können sich beispielsweise - wie der Senat bereits mit Beschluss vom 12. April 2022 - 2 StR 507/21 , entschieden hat - auch aus pandemiebedingten Einschränkungen resultieren.
- BGH, 02.03.2023 - 4 StR 298/22
Ablehnung von Beweisanträgen (unterlassene Bescheidung eines Beweisantrages: …
Zwar kann es einen strafmildernden Umstand darstellen, wenn die erlittene Untersuchungshaft mit Beschwernissen für den Angeklagten verbunden ist, die über das Übliche hinausgehen (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 28. September 2022 - 2 StR 127/22 Rn. 22; Beschluss vom 12. April 2022 - 2 StR 507/21 Rn. 4 mwN). - BGH, 22.06.2022 - 2 StR 49/22
Strafzumessung (Strafmilderungsgrund: Verzicht auf Herausgabe der …
Zusätzliche, den Angeklagten besonders beschwerende Umstände des Haftvollzuges, die auch aus pandemiebedingten Einschränkungen resultieren können (vgl. auch Senat, Beschluss vom 12. April 2022 - 2 StR 507/21), lassen sich dem Urteil jedoch nicht entnehmen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, StV 2009, 80).
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