Rechtsprechung
| BGH, 28.10.1987 - 2 StR 508/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Einziehung von Tatmitteln - Umstellung eines Einziehungsausspruchs in eine Wertersatzeinziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78
Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …
Auszug aus BGH, 28.10.1987 - 2 StR 508/87
Dieses wird in der neuen Hauptverhandlung die vom Senat in BGHSt 28, 369 f [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78] dargelegten Grundsätze zu berücksichtigen haben.
- BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine …
cc) Die Einziehung des Geldbetrages als Tatertrag kann auch nicht auf weitere vom Anklagevorwurf umfasste und tatsächlich festgestellte, jedoch von der Strafkammer nicht ausgeurteilte Straftaten des Angeklagten als Anknüpfungstat der Einziehungsentscheidung gestützt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1987 - 2 StR 508/87, juris Rn. 6, Weber, BtMG, aaO, § 33 Rn. 301). - BGH, 06.10.2021 - 1 StR 311/20
Strafverurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht …
Die Einziehung von Geld aufseiten des Käufers eines Betäubungsmittelgeschäftes als Tatmittel gemäß § 74 Abs. 1 Var. 1 (richtig: Var. 2) StGB setzt voraus, dass der im Eigentum des Käufers stehende Geldbetrag zur Begehung oder Vorbereitung des Betäubungsmittelgeschäftes gebraucht wurde oder bestimmt war und dass dieses Erwerbsgeschäft (als Anknüpfungstat) Gegenstand der Anklage ist (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 1 und 2;… Weber BtMG, 5. Auflage, § 33 Rn. 25;… Volkmer in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Auflage, § 33 Rn. 69 […]). - BGH, 03.07.2008 - 4 StR 244/08
Einziehung (ausreichende Feststellungen; erlaubnisfreier Besitz von …
Soweit das Landgericht davon ausgeht, dass es sich bei dem sichergestellten Bargeldbetrag um sogenanntes Kaufgeld handelte, das "auch für weitere Geschäfte eingesetzt werden sollte", käme zwar eine Einziehung nach § 74 StGB in Betracht, jedoch nur dann, wenn der sichergestellte Geldbetrag zur Durchführung weiterer Betäubungsmittelgeschäfte "bestimmt" war und diese Geschäfte wiederum Gegenstand der Anklage sind (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1, Tatmittel 1 und 2).
- BGH, 15.12.2004 - 2 StR 444/04
Erlös aus Betäubungsmittelgeschäften (Einziehung; Verfall)
Da der Erlös aus Betäubungsmittelgeschäften kein Gegenstand ist, der im Sinne von § 74 Abs. 1 StGB durch die Straftat hervorgebracht worden ist, kommt eine Einziehung nach § 74 StGB nur in Betracht, wenn der jeweilige konkrete Geldbetrag zur Durchführung weiterer Betäubungsmittelgeschäfte "bestimmt" war und diese Geschäfte wiederum Gegenstand der Anklage sind (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1, Tatmittel 1 und 2). - BGH, 21.10.1988 - 3 StR 417/88
Voraussetzungen für die Einziehung von Gewinnen aus Haschischverkäufen
Da das durch die Tat Erworbene kein Gegenstand ist, der im Sinne von § 74 Abs. 1 StGB durch die Straftat hervorgebracht worden ist (vgl. für den Erlös aus Betäubungsmittelgeschäften BGH, Beschluß vom 25. November 1983 - 2 StR 691/83), kommt eine Einziehung der Geldbeträge nach § 74 StGB nur in Betracht, wenn der jeweilige konkrete Geldbetrag zur Durchführung weiterer Betäubungsmittelgeschäfte "bestimmt" war und diese Geschäfte wiederum Gegenstand der Anklage sind (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 439/80; BGHR StGB § 74 Abs. 1, Tatmittel 1). - BGH, 05.09.1990 - 2 StR 394/90
Anforderungen an Absicht rechtswidriger Zueignung - Tatbestandsirrtum bei …
Im übrigen wird hinsichtlich der Einziehung von 200, 00 DM Bargeld darauf hingewiesen, daß die Einziehung von Tatmitteln nur dann zulässig ist, wenn diese zur Begehung oder Vorbereitung einer Tat gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, die den Gegenstand der Anklage bildet und vom Tatrichter festgestellt worden ist (BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 1, 2, 3 im Anschluß an BGHSt 28, 369 f. [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]).
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