Rechtsprechung
| BGH, 25.01.2002 - 2 StR 511/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 44 StPO
Begründete Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vollständiger Faxeingang kurz nach Fristablauf) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verspäteter Eingang des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44
Übermittlung der letzten Seite eines Faxes nach Fristablauf - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz Einhaltung der …
Auszug aus BGH, 25.01.2002 - 2 StR 511/01
Dies begründet ausnahmsweise die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung der Verfahrensrügen, da es allein darum geht, einen in der fehlenden Unterschrift liegenden Formfehler bei einer bereits innerhalb der Frist eingegangenen Revisionsbegründung zu beseitigen (vgl. auch BGHSt 31, 161).
- BGH, 28.09.2021 - 5 StR 140/21
Wiedereinsetzung trotz anderweitig bereits form- und fristgerecht begründeter …
Denn von den dort aufgestellten Grundsätzen ist die Rechtsprechung etwa in Fällen abgewichen, in denen fristgerecht die Revisionsbegründung vorgelegt worden, aber nicht mit einer Unterschrift des Verteidigers versehen und deshalb nicht formgerecht war (BGH, Beschlüsse vom 24. November 1982 - 3 StR 116/82, BGHSt 31, 161, 162 f.; vom 25. Januar 2002 - 2 StR 511/01, in dem die letzte Seite mit der Unterschrift erst nach 0.00 Uhr per Fax einging; vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03, NStZ 2003, 615 bei Unterschrift durch einen Sozius des Pflichtverteidigers). - BGH, 30.03.2016 - 4 StR 63/16
Erteilung des letzten Wortes (erforderliche Wiedererteilung bei weiteren …
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt daher nur in besonderen Prozesssituationen ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (…vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschluss vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschluss vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07;… Meyer-Goßner, StPO 58. Auflage § 44 Rn. 7 f.; anders für die unvollständige Übermittlung eines Faxes BGH, Beschluss vom 25. Januar 2002 - 2 StR 511/01).
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