Rechtsprechung
| BGH, 20.12.2001 - 2 StR 513/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 3 Satz 2 StGB; § 7 JGG; § 106 Abs. 2 JGG
Anordnung von Sicherungsverwahrung auch auf Grund von Taten, die als Jugendlicher / Heranwachsender begangen worden sind - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der vorgeschriebenen Form der Begründung der Revision; Anordnung einer Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen und Heranwachsenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 3; JGG § 7m § 106 Abs. 2
Jugendstrafe als eine der Grundlagen einer Sicherungsverwahrung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 183 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.11.1975 - 1 StR 658/75
Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und Vergewaltigung - …
Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 2 StR 513/01
Es reicht aus, daß der Täter wenigstens eine der Symptomtaten als Erwachsener begangen hat (so für die in den Voraussetzungen vergleichbare Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB: BGH NJW 1976, 301 und h. M., vgl. Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 53;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 66 Rdn. 49 m.w.N.). - BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72
Anordnung der Unterbringung in eine Sicherungsverwahrung wegen der Verurteilung …
Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 2 StR 513/01
Damit wird nicht ausgeschlossen, daß Jugendgerichte auch gegen Erwachsene wegen Straftaten, die sowohl im Jugendlichen oder Heranwachsendenalter als auch im Erwachsenenalter begangen wurden, auf Sicherungsverwahrung erkennen dürfen (BGHSt 25, 44, 51).
- LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19
Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten
Vielmehr können eine oder zwei von diesen Taten schon vorher rechtskräftig abgeurteilt sein, sofern der Täter wenigstens eine der Symptomtaten als Erwachsener begangen hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 2 StR 513/01, juris; BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09, Rn. 12 m.w.N., juris = NStZ-RR 2010, 142, 143; BGH…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14 ., Rn. 21, juris = NStZ 2015, 510-512). - BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Begehung von mindestens …
Vielmehr können eine oder zwei von diesen Taten schon vorher rechtskräftig abgeurteilt sein, sofern der Täter wenigstens eine der Symptomtaten als Erwachsener begangen hat (vgl. auch Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 2 StR 513/01, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 2; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09, NStZ-RR 2010, 142, 143). - BGH, 24.07.2025 - 6 StR 24/25
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (frühkriminelle …
Der Angeklagte ist wegen zwei Taten der in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB bezeichneten Art zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten sowie von neun Jahren verurteilt worden, wobei er eine Tat im Erwachsenenalter begangen hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. November 1971 - 4 StR 435/71, BGHSt 24, 243; vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511; Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 2 StR 513/01, NStZ-RR 2002, 183;… LK-StGB/Peglau, 13. Aufl., § 66 Rn. 111). - LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20
Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen …
Er ist vor der hier gegenständlichen Tat, begangen am 21.10.2020, wegen einer Katalogtat im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a) StGB bzw. des § 66 Abs. 3 S. 1 StGB, nämlich wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, mit Urteil des Landgerichts D. vom 13.07.2018 in Verbindung mit Urteil des Landgerichts D. vom 01.08.2019, rechtskräftig seit 09.08.2019, Az. 1 KLs 8 Js 208/18 jug, schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren, dort zu einer Jugendstrafe von Jugendstrafe von 3 Jahren 8 Monaten, verurteilt worden (siehe hierzu im Einzelnen unter A.I.4., BZR Ziffer 4); bei der Verurteilung zu einer Jugendstrafe handelt es sich um eine taugliche Vorverurteilung (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.1958, Az. 5 StR 441/58; Beschluss vom 20.12.2001, Az. 2 StR 513/01).
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