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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2012 - 2 StR 529/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42064
BGH, 18.10.2012 - 2 StR 529/11 (https://dejure.org/2012,42064)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2012 - 2 StR 529/11 (https://dejure.org/2012,42064)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 2 StR 529/11 (https://dejure.org/2012,42064)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 244a StGB; Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Schwerer bandenmäßiger Diebstahl (Bandenabrede: Gesamtbetrachtung, späteres Beitreten eines weiteren Mitglieds; Begehung als Mitglied einer Bande); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Voraussetzungen eines Bandendiebstahls: Annahme eines Bandendiebstahls auch bei Ausführung des Diebstahls durch nur zwei von drei Bandenmitgliedern; Abgrenzung zur Mittäterschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 1 Nr 2 StGB, § 244a StGB
    Voraussetzungen eines Bandendiebstahls: Annahme eines Bandendiebstahls auch bei Ausführung des Diebstahls durch nur zwei von drei Bandenmitgliedern; Abgrenzung zur Mittäterschaft

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehler eines Urteils i.R.d. Qualifikation von Taten als schwerer Bandendiebstahl oder versuchter schwerer Bandendiebstahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 244a
    Rechtsfehler eines Urteils i.R.d. Qualifikation von Taten als schwerer Bandendiebstahl oder versuchter schwerer Bandendiebstahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 208
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.10.2012 - 2 StR 120/12

    Schwerer Bandendiebstahl (Begriff der Bande: Bandenabrede, Gesamtwürdigung, …

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 2 StR 529/11
    Das Tatgericht hat in solchen Fällen in einer Gesamtschau aller aussagekräftigen Umstände, die für und gegen die Annahme eines gemeinsamen Willensentschlusses der Beteiligten zum fortgesetzten Zusammenwirken bei Diebstählen sprechen, zu prüfen, ob in diesem Sinne eine Bandenabrede getroffen wurde, wer daran beteiligt war und worauf sie sich bezieht (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 120/12).

    Insbesondere in Fällen, die auf einem spontanen Tatentschluss beruhen, an denen auch nicht alle Bandenmitglieder mitwirken, bei denen ferner die nicht unmittelbar mitwirkenden Bandenmitglieder keinen Beuteanteil erhalten sollen und bei denen schließlich keine Tatmittel der Bande verwendet werden, ist bei der notwendigen Gesamtwürdigung die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass ein Bandenmitglied aus einem eigennützigen Motiv heraus auch eine nicht bandenmäßig begangene Tat begangen haben kann (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 120/12).

  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07

    Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut …

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 2 StR 529/11
    Diese Abrede muss nicht ausdrücklich getroffen werden; vielmehr genügt eine konkludente Vereinbarung, die im Einzelfall auch aus dem wiederholten Zusammenwirken mehrerer Personen abgeleitet werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 2007 - 2 StR 372/07, NStZ 2009, 35, 36).

    Jedoch kann die Bandenabrede auch solchen Einbruchsdiebstählen, die in wechselnder Beteiligung ohne Vorausplanung spontan vollendet oder versucht werden, zugrunde liegen, wenn unter der Tätergruppe eine Übereinkunft dahin besteht, in Zukunft sich ergebende günstige Situationen entsprechend auszunutzen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 2007 - 2 StR 372/07, NStZ 2009, 35 f.).

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 2 StR 529/11
    Dagegen ist ein "gefestigter Bandenwille" oder ein "Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse" nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede …

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 2 StR 529/11
    Erst recht ist ein Anschluss eines vierten Beteiligten an eine bereits bestehende Bande aus drei Mitgliedern möglich (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, NJW 2005, 2629, 2630).
  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 497/09

    Bandendiebstahl (Voraussetzungen der Bande; Feststellung; Bandenabrede; …

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 2 StR 529/11
    Als Bandenmitglied ist danach anzusehen, wer in die Organisation der Bande eingebunden ist, die dort geltenden Regeln akzeptiert, zum Fortbestand der Bande beiträgt und sich an den Straftaten als Täter oder Teilnehmer beteiligt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2010 - 4 StR 497/09, wistra 2010, 347 f.).
  • BGH, 28.09.2011 - 2 StR 93/11

    Schwerer Bandendiebstahl (Bezug der Tat zur Bandenrede; Bandidos); …

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 2 StR 529/11
    Voraussetzung ist also, dass auch die konkrete Tat ein Ausfluss der Bandenabrede ist und nicht losgelöst davon begangen wird (vgl. Senat, Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11 = NStZ-RR 2012, 132 f.).
  • BGH, 01.03.2011 - 4 StR 30/11

    Bandendiebstahl (Tat in Erfüllung der Bandenabrede: Feststellungen); …

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 2 StR 529/11
    Die Annahme eines vollendeten oder versuchten schweren Bandendiebstahls setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neben der Bandenabrede deshalb voraus, dass der Täter im Einzelfall gerade als Mitglied der Bande unter Mitwirkung mindestens eines weiteren Bandenmitglieds nach einem Einbruch stiehlt oder zu stehlen versucht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 4 StR 30/11, StraFo 2011, 521).
  • LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15

    Kirchenräuber verurteilt: Kreuze und Kelche für den Dschihad

    Dieser Beitritt wiederum kann auch durch konkludentes Verhalten stattfinden; im Rahmen einer „Gesamtwürdigung“ muss allerdings auch immer die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass ein Bandenmitglied aus eigennützigen Gründen eine nicht bandenmäßige Tat begangen haben kann (BGH, Urteil vom 18.10.2012, NStZ-RR 2013, 208).

    Insbesondere in Fällen, die auf einem spontanen Tatentschluss beruhen, an denen nicht alle Bandenmitglieder mitwirken, bei denen ferner die nicht unmittelbar mitwirkenden Bandenmitglieder keinen Beuteanteil erhalten sollen und bei denen schließlich keine Tatmittel der Bande verwendet werden, ist bei der notwendigen Gesamtwürdigung die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass ein Bandenmitglied aus einem eigennützigen Motiv heraus auch eine nicht bandenmäßig begangene Tat begangen haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2012 - 2 StR 120/12, dazu BGH, Urteil vom 18.10.2012, NStZ-RR 2013, 208).

  • BGH, 15.11.2022 - 6 StR 68/22

    Schwerer Bandendiebstahl (Bandenbezug der Einzeltat: konkrete Tat als Ausfluss …

    (bb) Die Strafkammer hat aber nicht hinreichend in den Blick genommen, dass die Einzeltaten von H. und K. allein aus eigennützigen Motiven begangen wurden und sich deshalb nicht mehr ohne weiteres als Ausfluss der Bandenabrede erweisen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2012 - 2 StR 529/11, BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Bande 8; vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11, NStZ-RR 2012, 172;… Beschluss vom 1. September 2020 - 2 StR 264/20 Rn. 21).
  • BGH, 31.01.2023 - 4 StR 67/22

    Besorgnis der Befangenheit (Vortätigkeit des Richters: hinzutretende besondere …

    Gleiches gilt, soweit die damalige Strafkammer bei einzelnen Verkaufsgeschäften einen Auftrag bzw. zumindest ein Billigen des jetzigen Angeklagten feststellte, da die rechtliche Bewertung als bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge) voraussetzt, dass sich auch die einzelnen Taten als Ausfluss der Bandenabrede darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 2 StR 529/11, NStZ-RR 2013, 208, 209;… Maier in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30 Rn. 87).
  • BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20

    Tateinheit (materiellrechtliche Tateinheit bei natürlicher Handlungseinheit); …

    a) Die Annahme eines schweren Bandendiebstahls setzt neben der Bandenabrede voraus, dass der Täter im Einzelfall gerade als Mitglied der Bande unter Mitwirkung mindestens eines weiteren Bandenmitglieds handelt (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 2 StR 529/11, juris Rn. 17;… Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 120/12, juris Rn. 15, StraFO 2013, 128 ff.; BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 4 StR 30/11, StraFO 2011, 521).

    Die konkrete Tat muss Ausfluss der Bandenabrede sein und darf nicht losgelöst davon begangen werden (Senat, Urteil vom 18. Oktober 2012, aaO; Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11, NStZ-RR 2012, 172 f.).

  • OLG Hamm, 08.04.2014 - 3 RVs 22/14

    Annahme einer Bandenabrede trotz Begehung von Spontantaten

    Rn. 36 Ob eine Bandenabrede anzunehmen ist, hat das Tatgericht in einer Gesamtschau aller aussagekräftigen Umstände, die für und gegen die Annahme eines gemeinsamen Willensentschlusses der Beteiligten zum fortgesetzten Zusammenwirken bei Diebstählen sprechen, zu prüfen; ferner, wer daran beteiligt war und worauf sich die Bandenabrede bezieht (vgl. BGH, NStZ-RR 2013, 208).

    Ein Indiz für eine stillschweigende Übereinkunft zum bandenmäßigen Vorgehen ist dabei vor allem das wiederholte Zusammenwirken mehrerer Personen bei vergleichbaren Diebestaten (vgl. BGH, NStZ-RR 2013, 208).

  • BGH, 04.12.2012 - 2 StR 395/12

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion; …

    Der neue Tatrichter wird ferner die Frage der Bandenmäßigkeit (vgl. zur Bandenabrede Senat, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 2 StR 529/11) und die Konkurrenzfrage in den Fällen B.2 und B.3 der Urteilsgründe unter Berücksichtigung der Ausführungen des Generalbundesanwalts neu zu prüfen haben.
  • BGH, 16.01.2024 - 2 StR 422/23

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenmitgliedschaft: …

    Die Mitwirkung weiterer Bandenmitglieder führt nicht notwendig dazu, Taten als solche innerhalb der Bandenabrede zu qualifizieren (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 2 StR 529/11, NStZ-RR 2013, 208, 209;… Beschlüsse vom 12. November 2015 - 3 StR 346/15, StV 2016, 556 Rn. 4;… vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 321/16, StV 2017, 308, 309 Rn. 12;… vom 8. November 2023 - 2 StR 418/23, juris Rn. 6).
  • LG Hamburg, 16.01.2024 - 632 KLs 10/23

    Akteneinsicht in Strafsachen: Beschränkung der Verteidigung durch …

    Eine Bandenabrede setzt auch nicht voraus, dass sich die Bandenmitglieder gleichzeitig absprechen bzw. gemeinsam an der Abrede beteiligt sind (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012, Az.: 2 StR 529/11;… Patzak/Volkmer/Fabricius/Patzak, BtMG, 10. Auflage 2022, § 30 Rn. 37).
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