Rechtsprechung
| BGH, 09.01.2008 - 2 StR 531/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 29a BtMG; § 261 StPO
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Rauschmittelkauf teils zum Weiterverkauf und teils zum Eigenverbrauch); Zweifelssatz; in dubio pro reo - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 64; ; BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit eines Täters durch den Erwerb von Rauschmittel teils zum Weiterverkauf und teils zum Eigenverbrauch; Pflicht eines Tatrichters zur Feststellung des für den späteren Verkauf vorgesehenen Anteils des Rauschmittels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Erforderliche Feststellungen beim Ankauf von Drogen zum Weiterverkauf und zum Eigenverbrauch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 153
- StV 2008, 581
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei …
Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 2 StR 531/07
Die rechtliche Einordnung solcher Erwerbsvorgänge richtet sich sodann nach den jeweiligen Einzelmengen (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5).
- BGH, 03.02.2025 - GSSt 1/24
Besitz von Cannabis (Cannabisvorrat teilweise zur gewinnbringenden Veräußerung …
Daher wirken sich die zum gewinnbringenden Verkauf und für den Eigenkonsum bestimmten Teilmengen sowie ihr Verhältnis zueinander sowohl bei der rechtlichen Einordnung des Sachverhalts als auch bei der Gewichtung der Taten im Rahmen der Strafzumessung aus (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 344, 345; Beschlüsse vom 9. Januar 2008 - 2 StR 531/07, NStZ-RR 2008, 153; vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602, 603, jeweils zu § 29a BtMG). - OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16 Notfalls muss der jeweilige Anteil unter Beachtung des Zweifelsatzes geschätzt werden (BGH NStZ-RR 2008, 153).
- BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14
Kognitionspflicht (fehlende volle Ausschöpfung des Unrechtsgehalts der …
Auch wirken sich die für den Eigenkonsum einerseits und für den Weiterverkauf andererseits bestimmten Teilmengen und ihr Verhältnis zueinander sowohl bei der rechtlichen Einordnung als auch bei der Gewichtung der Taten im Rahmen der Strafzumessung aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602, 603; vom 9. Januar 2008 - 2 StR 531/07, NStZ-RR 2008, 153).
- BGH, 04.12.2024 - 2 StR 276/24
Besitz von und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beweiswürdigung: Anteil zum …
Der Tatrichter darf aber, wenn der Täter Rauschmittel teils zum Eigenverbrauch, teils zum Weiterverkauf besitzt, wegen der unterschiedlichen Auswirkungen auf die rechtliche Einordnung und die Strafzumessung nicht offenlassen, welcher Anteil für den späteren Verkauf vorgesehen war; er muss diesen feststellen und notfalls unter Beachtung des Zweifelssatzes schätzen (…vgl. für Fälle nach dem BtMG BGH, Beschlüsse vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5, und vom 9. Januar 2008 - 2 StR 531/07, NStZ-RR 2008, 581; Winkler NStZ 2001, 303). - BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzwert der nicht geringen …
Der Tatrichter hätte dies feststellen und notfalls unter Beachtung des Zweifelssatzes schätzen müssen (BGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 2 StR 531/07, NStZ-RR 2008, 153;… vgl. Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29a Rn. 161 - 168). - BGH, 14.04.2021 - 5 StR 143/20
Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff; Handeltreiben mit …
Denn sowohl die rechtliche Einordnung der Tat als auch der Schuldumfang bestimmen sich bei einem den Grenzwert zur nicht geringen Menge übersteigenden Besitz eines Betäubungsmittelvorrats zu unterschiedlichen Zwecken nach den diesen jeweils zuzuordnenden Teilmengen, die gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes zu schätzen sind (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020 - 4 StR 185/20, NStZ-RR 2020, 374; vom 25. Januar 2018 - 5 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 113; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 384/15, StV 2017, 652; vom 9. Januar 2008 - 2 StR 531/07, NStZ-RR 2008, 153). - BGH, 11.06.2008 - 2 StR 13/08
Urteilsformel (Zuordnung von Schuldsprüchen und Gesamtstrafen)
Wenn wie hier zwei Gesamtstrafen zu verhängen sind, ist die Urteilsformel so zu fassen, dass sie erkennen lässt, welchen Taten die jeweilige Gesamtstrafe zuzuordnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07 und Senatsbeschluss vom 9. Januar 2008 - 2 StR 531/07 jew. m.w.N.). - BGH, 11.05.2016 - 5 StR 146/16
Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Abgrenzung zum …
Zwar hat die Strafkammer es versäumt, Feststellungen dazu zu treffen, welche Teilmenge zum Eigenkonsum bestimmt war und welche Teilmengen der Angeklagte anderen Personen überließ (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5; vom 9. Januar 2008 - 2 StR 531/07, NStZ-RR 2008, 153;… Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29a Rn. 191).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".