Rechtsprechung
| BGH, 12.12.1990 - 2 StR 540/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Täterbegriff - Zweck der Verbindung - Mitglied einer Bande - Anwendungsbereich der Vorschrift - Gesinnung des Täters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1991, 296
- StV 1991, 519
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86
Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs - …
Auszug aus BGH, 12.12.1990 - 2 StR 540/90
Die Anwendung der genannten Vorschrift scheidet nur aus, wenn sich die Täter von vornherein zu einer einzelnen Handlung verbunden haben (vgl. BGH NStZ 1986, 408 (409) m.w.N. zu § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Der Bundesgerichtshof hat bisher daran festgehalten, daß die bandenmäßige Tatausführung (bei Diebstahl, Raub und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) einen Zusammenschluß mit dem Willen voraussetzt, mehrere selbständige, noch unbestimmte Taten zu begehen, und daß die Verbindung zur Verübung einer einzigen, sei es auch fortgesetzten Tat dafür nicht genügt (BGHSt 39, 216, 217; 38, 26, 31;… BGHR BtMG § 30 I Nr. 1 Bande 3; BGH bei Holtz MDR 1991, 296; BGH NStZ 1992, 497; 1986, 408; BGH, Urteil vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92, insoweit in NStZ 1993, 294 nicht abgedruckt; offen gelassen für den bandenmäßigen Schmuggel in BGHSt 35, 374, 378; vgl. auch BGH wistra 1994, 57). - BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Beweisanträgen …
Erforderlich sei vielmehr ein Zusammenschluß mit dem Willen, m e h r e r e s e l b s t ä n d i g e, im einzelnen noch unbestimmte Taten zu begehen (StV 1991, 519; BGHSt 38, 26, 31;…Urt. vom 19. Mai 1992 - 1 StR 162/92 = BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 3; NStZ 1992, 497;… ebenso Körner, BtMG 3. Aufl. § 30 Rdn. 28). - BGH, 19.05.1992 - 1 StR 162/92
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Erforderlich sei vielmehr ein Zusammenschluß mit dem Willen, mehrere selbständige, im einzelnen noch unbestimmte Taten zu begehen (BGH, Beschl. vom 12. Dezember 1990 - 2 StR 540/90 = StV 1991, 519;… ebenso Körner, BtMG 3. Aufl. § 30 Rdn. 28; vgl. ferner BGH…, Urt. vom 9. Juli 1991 - 1 StR 666/90 = BGHSt 38, 26).Selbst wenn die Tätigkeit des Angeklagten, wie es im angefochtenen Urteil geschieht, als eine fortgesetzte Handlung zu werten wäre, gilt: Diejenige Tat, die als erste und einzige ausgeführt worden ist, kann nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG bestraft werden, wenn, wie es hier der Fall ist, eine Verbindung zur Begehung mehrerer solcher Taten, sei es auch mehrerer in sich fortgesetzter, stattgefunden hat (BGH, Beschl. vom 12. Dezember 1990 - 2 StR 540/90 = StV 1991, 519;… ebenso - für Bandendiebstahl - schon BGH GA 1957, 84, 85 sowie BGH…, Urt. vom 4. Oktober 1966 - 5 StR 416/66 - bei Dallinger MDR 1967, 369).
- BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
Bandenmäßige Begehung - Zu einer einzigen Tat verbunden - Aus neuem Entschluß - …
In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, daß in der Zeit, zu der Einzelakte von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Fortsetzungszusammenhang stehen konnten (vgl. nunmehr BGHSt 40, 138 sowie BGH NStZ 1994, 547, 548), die Verbindung zu einer einzigen fortgesetzten Handlung nicht als ausreichend für bandenmäßige Begehung angesehen worden ist (BGH StV 1991, 519; NStZ 1992, 497;… Urt. vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92). - BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …
Rn. 3 Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß es für die Anwendung des § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG nicht genügt, wenn sich die Täter von vorneherein nur zu einer einzigen, wenn auch fortgesetzten Tat verbunden haben (BGH NStZ 1992, 497;… BGHR BtMG § 30 I 1 Bande 3; BGH bei Holtz MDR 1991, 296; etwas anderes ist auch nicht aus BGHSt 35, 374, 378 zu folgern). - BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92
Bande - Betäubungsmittel - Drogen - Fortsetzungstat - Bandenwille - Planung …
Richtig ist, daß es für die Anwendung des § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG nicht genügt, wenn sich die Täter von vornherein nur zu einer einzelnen, wenn auch möglicherweise fortgesetzten Tat verbunden haben (BGH bei Holtz - MDR 1991, 296 (297) = StV 1991, 519).
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