Rechtsprechung
| BGH, 28.02.2012 - 2 StR 544/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 260 StPO
Widerspruch zwischen Urteilsformel und den schriftlichen Urteilsgründen (Strafausspruch; offenkundiges Fassungsversehen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafurteil: Widersprüchliche Höhe der verhängten Freiheitsstrafe in Urteilsgründen und Urteilstenor
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 260 Abs 1 StPO
Strafurteil: Widersprüchliche Höhe der verhängten Freiheitsstrafe in Urteilsgründen und Urteilstenor - Wolters Kluwer
Änderung des Strafausspruchs bzgl. der Festsetzung der Jugendstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Änderung des Strafausspruchs bzgl. der Festsetzung der Jugendstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 27.07.2011 - 200 Js 6763/11
- BGH, 28.02.2012 - 2 StR 544/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 179
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.02.2009 - 5 StR 46/09
Strafzumessung (Widerspruch zwischen Tenor und Urteilsgründen); eigene …
Auszug aus BGH, 28.02.2012 - 2 StR 544/11
Der Senat ist daher nicht gehindert, auf die niedrigere von beiden Strafen zu erkennen (Senat, Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - 2 StR 194/11 und vom 17. März 2004 - 2 StR 516/03; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, Beschluss vom 1. September 2010 - 5 StR 262/10, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN) und hat diese, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, selbst festgesetzt. - BGH, 17.03.2004 - 2 StR 516/03
Räuberische Erpressung (Abgrenzung zum Raub nach dem äußeren Erscheinungsbild); …
Auszug aus BGH, 28.02.2012 - 2 StR 544/11
Der Senat ist daher nicht gehindert, auf die niedrigere von beiden Strafen zu erkennen (Senat, Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - 2 StR 194/11 und vom 17. März 2004 - 2 StR 516/03; BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, Beschluss vom 1. September 2010 - 5 StR 262/10, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN) und hat diese, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, selbst festgesetzt. - BGH, 01.09.2010 - 5 StR 262/10
Gesamtstrafe (Widerspruch zwischen Urteilsformel und Urteilsgründen)
Auszug aus BGH, 28.02.2012 - 2 StR 544/11
Der Senat ist daher nicht gehindert, auf die niedrigere von beiden Strafen zu erkennen (Senat, Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - 2 StR 194/11 und vom 17. März 2004 - 2 StR 516/03; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, Beschluss vom 1. September 2010 - 5 StR 262/10, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN) und hat diese, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, selbst festgesetzt. - BGH, 15.06.2011 - 2 StR 194/11
Bei Abweichung der in den Urteilsgründen erläuterten Strafhöhe ist die in der …
Auszug aus BGH, 28.02.2012 - 2 StR 544/11
Der Senat ist daher nicht gehindert, auf die niedrigere von beiden Strafen zu erkennen (Senat, Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - 2 StR 194/11 und vom 17. März 2004 - 2 StR 516/03; BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, Beschluss vom 1. September 2010 - 5 StR 262/10, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN) und hat diese, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, selbst festgesetzt.
- BGH, 17.10.2017 - 3 StR 349/17
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Eindringen mittels eines anderen nicht …
Da indes auszuschließen ist, dass die Strafkammer eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe als die in den Gründen genannte verhängen wollte, kann der Senat diese selbst festsetzen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN; vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11, NStZ-RR 2012, 179, 180 mwN). - BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20
Kognitionspflicht (zugelassene Anklage; Prozessstoff; vollständige Aburteilung …
Der Senat ändert die Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO zugunsten des Angeklagten selbst, weil er ausschließen kann, dass das Landgericht einen großzügigeren Abschlag vorgenommen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11, NStZ-RR 2012, 179, 180). - BGH, 10.11.2022 - 2 StR 92/21
Urteilsgründe (zur Anwendung gebrachtes Strafgesetz; weitere Rechtausführungen: …
Lässt sich indes nicht mit Sicherheit klären, dass lediglich ein - noch nachträglich zu berichtigendes - offensichtliches Versehen bei der Fassung bzw. Verkündung der Urteilsformel vorliegt, führt ein solcher Widerspruch bereits auf die Sachrüge hin zur Urteilsaufhebung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11, NStZ-RR 2012, 179 f.; vom 11. November 2020 - 2 StR 48/20, NStZ-RR 2021, 181;… vom 12. Oktober 2021 - 2 StR 299/21, Rn. 2; BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5;… KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 14;… Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 267 Rn. 39a).
- BGH, 11.06.2013 - 5 StR 174/13
Widerspruch zwischen Strafhöhe im Tenor und in den Urteilsgründen (Abgrenzung zu …
Zwar kann das Revisionsgericht auf die niedrigere der divergierenden Strafen durcherkennen, sofern auszuschließen ist, dass das Tatgericht auf eine noch niedrigere Strafe erkannte hätte (BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11 - …und vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09 aaO, jeweils mwN). - BGH, 05.07.2017 - 4 StR 31/17
Aufhebung des Urteils (Festsetzung der Strafe durch das Revisionsgericht); …
Der Senat ist deshalb nicht gehindert, die niedrigere der beiden Strafen selbst festzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11, NStZ-RR 2012, 179 f.; vom 14. Januar 2009 - 4 StR 579/08, NStZ-RR 2009, 250; vom 13. Oktober 2006 - 2 StR 293/06). - BGH, 12.10.2021 - 2 StR 299/21
Anforderungen an die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe
Der Senat ist daher nicht gehindert, auf die niedrigere von beiden Strafen zu erkennen (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11; BGH…, Beschluss vom 1. September 2010 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN) und hat diese selbst festgesetzt. - BGH, 15.07.2020 - 4 StR 242/20
Urteil (kein offenkundiges Fassungsversehen bei Widerspruch zwischen der …
Denn es liegt keine Fallgestaltung vor, bei der ohne Weiteres deutlich wird, dass der Tatrichter seine - für sich genommen rechtsfehlerfreien - Ausführungen zur Strafzumessung in Wirklichkeit nicht auf die in den Urteilsgründen, sondern auf die in der Urteilsformel bezeichnete Strafe bezogen hat und dass diese Strafe trotz der anderslautenden Urteilsgründe dem Beratungsergebnis entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11; vom 8. Juni 2011 - 4 StR 196/11; vom 1. September 2010 - 5 StR 262/10). - BGH, 05.02.2020 - 2 StR 595/19
Änderung des Gesamtstrafenausspruchs und der Höhe des Einziehungsbetrags von …
Der Senat ist daher nicht gehindert, auf die niedrigere von beiden Strafen zu erkennen (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11, NStZ-RR 2012, 179 f. mwN) und hat diese, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, selbst festgesetzt. - BGH, 02.10.2019 - 3 StR 580/18
Keine Berichtigung eines nicht offensichtlichen Fassungsversehens
Der Senat wird jedoch ausschließen können, dass das Tatgericht eine noch niedrigere als die in den ursprünglichen Gründen genannte Gesamtfreiheitsstrafe verhängen wollte und kann diese daher selbst festsetzen (BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/06 (richtig: 46/09) und vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11, jeweils mwN).'. - BGH, 14.03.2016 - 5 StR 76/16
Widerspruch zwischen Urteilsformel und Urteilsgründen bezüglich des …
Er hat daher diese Strafe selbst festgesetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 2 StR 544/11 - und vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, jeweils mwN). - BGH, 30.05.2018 - 2 StR 87/18
Schuldspruch wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht …
- BGH, 09.10.2013 - 5 StR 399/13
Widersprüchliche Strafhöhe in Urteilstenor und Urteilsgründen …
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