Rechtsprechung
| BGH, 20.03.2009 - 2 StR 545/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO
Zur Prozessverschleppung gestelltes Ablehnungsgesuch (Rechtsmissbrauch; Prozessdestruktion; Konfliktverteidigung; haltlose Provokation; engagierte, gegebenenfalls auch mutigen Strafverteidigung im wohlverstandenen Interesse des Beschuldigten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Befangenheitsgesuch wegen Zweifeln an der prozessordnungsgemäßen Leitung der Verhandlung durch den Vorsitzenden der Strafkammer; Verwerfung einer Revision gegen ein Urteil als offensichtlich unbegründet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 26a Abs. 1; StPO § 349 Abs. 2
Befangenheitsgesuch wegen Zweifeln an der prozessordnungsgemäßen Leitung der Verhandlung durch den Vorsitzenden der Strafkammer; Verwerfung einer Revision gegen ein Urteil als offensichtlich unbegründet - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- uni-hannover.de
(Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Ethik der Anwaltschaft - Selbstregulierung oder Selbstbespiegelung?
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 207
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17
Verwerfung eines Befangenheitsantrags als unzulässig (Recht auf gesetzlichen …
Die Regelung beinhaltet damit eine Abwehrmöglichkeit gegen exzessiv und rechtsmissbräuchlich gestellte Ablehnungsanträge, die etwa auf völlig haltlose und unzutreffende Vorwürfe gestützt werden (BGH, Beschluss vom 20. März 2009 - 2 StR 545/08, NStZ-RR 2009, 207) oder die sich aus einer Gesamtwürdigung von Indizien ergeben (…vgl. Siolek in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 26a Rn. 24 und Schmitt in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 26a Rn. 6 mwN). - OLG Frankfurt, 24.03.2011 - 3 W 69/10
Beanstandung konfrontativen Verhaltens eines Rechtsanwalts im Zivilprozess
Eine solche hat der Bundesgerichtshof für den Bereich des Strafprozesses in den letzten Jahren mehrfach gerügt, sie zum Anlass genommen, die Rechte der Verfahrensbeteiligten zu beschränken und sie als auch den Interessen des eigenen Mandanten zuwiderlaufend bezeichnet (BGH NStZ-RR 2009, 207; BGH NJW 2007, 2419; BGH GS NStZ 2005, 341; Müller NJW 2009, 3745). - OLG München, 24.03.2011 - 3 W 69/10
Anfechtung einer für verspätet gehaltenen Befangenheitsrüge gegenüber einem …
Eine solche hat der Bundesgerichtshof für den Bereich des Strafprozesses in den letzten Jahren mehrfach gerügt, sie zum Anlass genommen, die Rechte der Verfahrensbeteiligten zu beschränken und sie als auch den Interessen des eigenen Mandanten zuwiderlaufend bezeichnet (BGH NStZ-RR 2009, 207 [BGH 20.03.2009 - 2 StR 545/08] ; BGH NJW 2007, 2419 [BGH 23.04.2007 - GSSt 1/06] ; BGH GS NStZ 2005, 341 [BGH 25.01.2005 - 3 StR 445/04] ; Müller NJW 2009, 3745). - LG Frankfurt/Main, 10.03.2011 - 27 KLs 14/10 Es ist dafür nicht erforderlich, dass die Vortat derart konkretisiert feststeht, dass deren Täter, Tatzeit und Tatort bekannt sind; erforderlich ist nur, dass zur tatrichterlichen Überzeugung zweifelsfrei gesichert ist, dass die betroffenen Geldmittel aus einer Katalogtat des § 261 Abs. 1 S. 2 StGB stammen (so Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.07.2008, Az. 5-04 KLs - 5110 Js 202422/07 [10/08]; bestätigt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2009, Az. 2 StR 545/08. Ebenso: Fischer, StGB, 58. Auflage 2011, § 261 Rdn. 9;… Beckscher Online-Kommentar zum StGB, Stand 01.12.2010, § 261 Rdn. 10;… Schönke/Schröder-Stree, StGB, 28. Auflage 2010, § 261 Rdn. 6).
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