Rechtsprechung
| BGH, 17.01.1962 - 2 StR 552/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Prüfung der Fragen an den Zeugen durch das Revisionsgericht - Tatbestandsmerkmal "mit Gewalt gegen eine Person" im Sinne des Raubes - Verbot einer Einheitsstrafe auf Grund des Verbots der Schlechterstellung im Sinne des § 358 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
Auszug aus BGH, 17.01.1962 - 2 StR 552/61
Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 13. Dezember 1961 - 2 StR 548/61 = 8 b KLs 4/61 StA Duisburg - dargelegt hat, entspricht es nicht der Vorschrift des § 31 Abs. 2 JGG, nur unter Einbeziehung des aus einem früheren Urteil noch zu verbüßenden Strafrestes auf eine Einheitsstrafe zu erkennen.
- BGH, 14.05.1986 - 2 StR 207/86
Zulässigkeit der höheren Bemessung einer zu verhängenden Jugendstrafe als die …
Es gelten insoweit die gleichen Erwägungen wie im Erwachsenenstrafrecht (vgl. BGHSt 12, 94; BGH, Urteil vom 17. Januar 1962 - 2 StR 552/61).". - BGH, 09.01.1979 - 5 StR 683/78
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung und wegen …
Da das Landgericht hier offensichtlich nicht nach § 31 Abs. 3 JGG verfahren wollte, hatte es die durch das frühere Urteil bereits abgeurteilte Straftat und die neue Tat einheitlich zu bewerten und ohne Rücksicht auf den früheren Strafausspruch und die bisher verbüßte Strafe nach § 31 Abs. 2 JGG eine neue einheitliche Jugendstrafe festzusetzen (BGHSt 16, 335, 336; BGH Urteil vom 17. Januar 1962 - 2 StR 552/61, mitgeteilt bei Herlan GA 1963, 105; Urteil vom 21. März 1978 - 4 StR 32/78).
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