Rechtsprechung
| BGH, 19.11.1993 - 2 StR 559/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anforderungen an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 31; StGB § 64
Betäubungsmittelstrafrecht: Aufklärungshilfe bei wechselndem Aussageverhalten, Unterbringung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 559/93
Der Nachholung der Unterbringungsanordnung steht nicht entgegen, daß ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5); die Nichtanwendung des § 64 StGB ist vom Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen worden (vgl. dazu BGHSt 38, 362). - BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 559/93
Der Nachholung der Unterbringungsanordnung steht nicht entgegen, daß ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5); die Nichtanwendung des § 64 StGB ist vom Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen worden (vgl. dazu BGHSt 38, 362). - BGH, 26.11.1991 - 5 StR 561/91
Widerruf der Aussage - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Strafmilderung - …
Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 559/93
Entscheidend ist allein, daß der Aufklärungsgehilfe durch konkrete Angaben die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, daß die Offenbarung zu einem tatsächlichen Aufklärungserfolg geführt hat (…BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdekkung 6, 11, 16, 20; BGH, Beschl. v. 26. November 1991, 5 StR 561/91)". - BGH, 12.08.1993 - 1 StR 379/93
Haschisch - Obergrenze - Geringe Menge - Konsumeinheit - Strafmilderungsgrund - …
Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 559/93
Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht, auch wenn die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht gegeben waren, prüfen müssen, ob bei dem Angeklagten die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vorlagen (BOHR StGB § 64 Ablehnung 3, 6, 8, Anordnung 2, Hang 1; BGH, Beschl. v. 16. Juli 1993, 2 StR 351/93; BGH, Beschl. v. 12. August 1993, 1 StR 379/93). - BGH, 16.07.1993 - 2 StR 351/93
Unzureichende Erörterung der verminderten Schuldfähigkeit eines Trierer …
Auszug aus BGH, 19.11.1993 - 2 StR 559/93
Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht, auch wenn die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht gegeben waren, prüfen müssen, ob bei dem Angeklagten die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vorlagen (BOHR StGB § 64 Ablehnung 3, 6, 8, Anordnung 2, Hang 1; BGH, Beschl. v. 16. Juli 1993, 2 StR 351/93; BGH, Beschl. v. 12. August 1993, 1 StR 379/93).
- BGH, 17.09.2003 - 2 StR 320/03
Strafzumessung (tatsächlicher Aufklärungserfolg bei späterem Schweigen / …
Entscheidend ist allein, daß der Aufklärungsgehilfe durch konkrete Angaben die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, daß die Offenbarung zu ei nem tatsächlichen Aufklärungserfolg geführt hat (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 19. November 1993 - 2 StR 559/93 m.w.N.).
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