Rechtsprechung
| BGH, 05.02.2019 - 2 StR 562/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 223 Abs. 1 Alt. 1 StGB
Vergewaltigung (Tenorierung); Körperverletzung (körperliche Misshandlung durch nicht einverständlichen Geschlechtsverkehr) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Satz 2 Nr. 1, § 223 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 223 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB, § 177 StGB
- Wolters Kluwer
Revisonsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen (mitverwirklichter) vorsätzlicher Körperverletzung im Rahmen einer Vergewaltigung; Wertung der durch das gewaltsame Eindringen verursachten Schmerzen als Körperverletzung
- Wolters Kluwer
Revisonsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen (mitverwirklichter) vorsätzlicher Körperverletzung im Rahmen einer Vergewaltigung; Wertung ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 223 Abs. 1
Revisonsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen (mitverwirklichter) vorsätzlicher Körperverletzung im Rahmen einer Vergewaltigung; Wertung der durch das gewaltsame Eindringen verursachten Schmerzen als Körperverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.02.2011 - 4 StR 566/10
Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes und zur Vergewaltigung …
Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 2 StR 562/18
Das Landgericht hat - rechtsfehlerfrei - festgestellt, dass die Tat des Angeklagten weder zu einer Defloration (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 566/10, NStZ 2011, 456 f.) noch zu sonstigen körperlichen Verletzungen geführt hat.Der neue Tatrichter wird ferner in den Blick nehmen müssen, dass zwar das mit nicht ganz unerheblicher Krafteinwirkung verbundene Festhalten des Opfers (Drücken gegen den Schrank) ebenso wie die Überwindung von Gegenwehr - mag diese auch nur geringfügig sein - durch das mit dem Hochheben der Geschädigten verbundene Festhalten einerseits und das Stoßen auf das Bett andererseits als Gewalt im Sinne von § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB qualifiziert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 566/10, NStZ 2011, 456 mwN zu § 177 StGB aF), dies aber im Verhältnis zu § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB nicht zu einer tateinheitlich verwirklichten weiteren Tat führt.
- BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14
Körperverletzung (Begriff der Gesundheitsschädigung; psychische Einwirkungen als …
Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 2 StR 562/18
Die Ängste und Albträume, unter denen die Geschädigte in Folge der Tat leidet, können nicht ohne weiteres als Körperverletzungserfolg im Sinne des § 223 StGB bewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 ? 4 StR 548/14, NStZ 2015, 269). - BGH, 22.11.2006 - 2 StR 382/06
Beleidigung durch sexuelle Handlung (Kundgabe der Missachtung); Körperverletzung …
Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 2 StR 562/18
Eine mehr als unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens im Sinne der Misshandlungsalternative des § 223 Abs. 1 StGB liegt jedoch nicht vor, wenn sich bei der Geschädigten nach der Tat weder körperliche Auffälligkeiten noch Verletzungen finden und nicht festgestellt werden kann, dass eine durch die Tat eingetretene nachhaltige Traumatisierung des Opfers vom Täter (bedingt) vorsätzlich herbeigeführt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 382/06, NStZ 2007, 218). - BGH, 05.01.1999 - 3 StR 608/98
Tenorierung bei Vergewaltigung; Anderes, das Opfer besonders erniedrigende …
Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 2 StR 562/18
In Fällen des vollzogenen Beischlafs im Sinne des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB, welchen die Strafkammer ohne Rechtsfehler festgestellt hat, ist die Tat im Tenor als "Vergewaltigung' zu bezeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 1999 - 3 StR 608/98, NJW 1999, 1041, 1042;… MünchKomm-StGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 177 nF Rn. 209 mwN).
- BGH, 07.02.2019 - 1 StR 11/19
Schwere Vergewaltigung (Begriff der schweren Gesundheitsschädigung: …
Dass es sich bei § 177 Abs. 6 StGB um eine bloße Strafzumessungsregelung handelt, hindert die Änderung des Schuldspruchs entsprechend § 354 Abs. 1 StPO nicht, weil hiermit lediglich die Legaldefinition der nach den getroffenen Feststellungen verwirklichten Variante des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB in den Schuldspruch aufgenommen (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 2 StR 562/18, juris Rn. 6 mwN), nicht aber der dem neuen Tatrichter im Rahmen der Strafzumessung obliegenden Beurteilung vorgegriffen wird, ob nach der gebotenen Gesamtbetrachtung ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 177 Abs. 6 StGB vorliegt. - BGH, 22.09.2021 - 6 StR 229/21
Vergewaltigung (erteilte Zustimmung: erkennbare Willensänderung; Nichtverwendung …
Denn wird das Tatopfer - wie hier - über die im Vollzug des ungewollten Geschlechtsverkehrs liegende unangemessene Behandlung hinaus körperlich misshandelt, wird § 223 StGB nicht von § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB verdrängt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 566/10; Beschluss vom 5. Februar 2019 - 2 StR 562/18;… SSW-StGB/Wolters, aaO, § 177 Rn. 135;… aA Schönke/Schröder/Eisele, aaO, § 177 Rn. 139). - BGH, 21.08.2025 - 1 StR 252/25
Vergewaltigung (tateinheitliche Verwirklichung einer Körperverletzung durch eine …
Das Urteil stützt sich offenbar vielmehr allein auf die dem Tatopfer durch das Eindringen zugefügten und vom Angeklagten billigend in Kauf genommenen Schmerzen (UA S. 21), was für eine tateinheitliche Verwirklichung des Körperverletzungstatbestands regelmäßig nicht genügt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2019 - 2 StR 562/18, Rn. 8; vom 5. Februar 2019 - 2 StR 562/18, Rn. 8; und vom 20. März 2025 - 6 StR 625/24).". - BGH, 20.03.2025 - 6 StR 625/24
Beschränkung der Verfolgung; Verwerfung der Revision als unbegründet
Rn. 2 Der Senat hat im Fall II.2 der Urteilsgründe die Strafverfolgung nach § 154a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO mit Zustimmung des Generalbundesanwalts aus prozessökonomischen Gründen auf den Vorwurf der Vergewaltigung beschränkt (vgl. zur Frage der mitverwirklichten Körperverletzung BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 566/10, NStZ 2011, 456, 457; Beschluss vom 5. Februar 2019 - 2 StR 562/18, BeckRS 2019, 3387 Rn. 8). - BGH, 04.07.2019 - 5 StR 154/19
Zulässigkeit der Änderung des Urteils nach vollständiger Verkündung …
Die im Vollzug des Geschlechtsverkehrs selbst liegende Körperverletzung des Opfers (üble und unangemessene Behandlung) mag zwar als notwendige, jedenfalls regelmäßige Erscheinungsform einer - hier von der Jugendstrafkammer allerdings nicht angenommenen - Vergewaltigung in dieser aufgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 2 StR 562/18 mwN).
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