Rechtsprechung
| BGH, 06.12.1967 - 2 StR 566/67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der Pflicht zur Wahrheitserforschung durch unterbliebene Anhörung von Zeugen im Ermittlungsverfahren - Anforderungen an eine Anstiftungshandlung - Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit - Abnötigung eines Verhaltens im Rahmen des Tatbestandes der ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.11.1966 - 4 StR 120/66
Annahme einer prozessualten Tat - Änderung eines Schuldspruches
Auszug aus BGH, 06.12.1967 - 2 StR 566/67
Daß die vollendete Tat nicht nach § 255 StGB, sondern nach § 249 StGB als dem besonderen Gesetz zu bestrafen ist, ändert hieran nichts (…vgl. BGH Urt. vom 12. August 1954 - 1 StR 387/54 - mitgeteilt bei Herlan WDR 1955, 17; vgl. ferner BGH, Urt. vom 18. November 1966 - 4 StR 120/66 -, das den Fall eines versuchten Raubes und einer vollendeten räuberischen Erpressung betrifft). - BGH, 12.08.1954 - 1 StR 387/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.12.1967 - 2 StR 566/67
Daß die vollendete Tat nicht nach § 255 StGB, sondern nach § 249 StGB als dem besonderen Gesetz zu bestrafen ist, ändert hieran nichts (vgl. BGH Urt. vom 12. August 1954 - 1 StR 387/54 - mitgeteilt bei Herlan WDR 1955, 17; vgl. ferner BGH…, Urt. vom 18. November 1966 - 4 StR 120/66 -, das den Fall eines versuchten Raubes und einer vollendeten räuberischen Erpressung betrifft). - BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56
Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl …
Auszug aus BGH, 06.12.1967 - 2 StR 566/67
Das folgt aus dem allgemeinen Grundsatz, daß bei einer einheitlichen Handlung diejenigen Betätigungen, die lediglich Versuchshandlungen sind, nicht besonders zu bestrafen sind, wenn es zur Vollendung der Tat gekommen ist (vgl. BGHSt 10, 230, 232) [BGH 23.01.1957 - 2 StR 565/56].
- BGH, 03.06.1964 - 2 StR 143/64
Auszug aus BGH, 06.12.1967 - 2 StR 566/67
Der erkennende Senat kann diese Frage ebenso wie schon in BGHSt 19, 342 offenlassen; denn es kommt für seine Entscheidung nicht darauf an, ob der Versuch, die Preisgabe des Versteckes zu erzwingen, als versuchte räuberische Erpressung oder, wie es sonst geboten wäre, als versuchter Raub zu werten ist. - BGH, 13.10.1964 - 1 StR 312/64
Vertreter des Vorsitzenden einer Kammer als ständiges Mitglied dieser Kammer - …
Auszug aus BGH, 06.12.1967 - 2 StR 566/67
Dieser rechtlichen Wertung liegt die auch vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 13. Oktober 1964 - 1 StR 312/64 - insoweit in BGHSt 20, 61 nicht abgedruckt - vertretene Auffassung zugrunde, daß der Tatbestand der Erpressung nicht die Abnötigung einer Vermögensverfügung im Sinne der Rechtsprechung zu § 263 StGB erfordere, sondern daß die Abnötigung eines Verhaltens genüge, welches - wie die Angabe des Aufbewahrungsortes eines Wertgegenstandes - nur mittelbare vermögensrechtliche Bedeutung hat. - BGH, 16.06.1961 - 5 StR 175/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.12.1967 - 2 StR 566/67
Wer ihm eine Gelegenheit zu einer solchen strafbaren Handlung mitteilt und dadurch den Entschluß zu einer bestimmten Tat in ihm weckt, stiftet ihn an (vgl. außer BGH bei Dallinger MDR 1957, 395 [OLG Frankfurt am Main 10.01.1957 - 6 Wb 46/56] auch Urteil vom 16. Juni 1961 - 5 StR 175/61 -).
- BGH, 03.05.1968 - 4 StR 98/68
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Mit Rücksicht auf diese gesetzliche Gleichstellung und die nahe Verwandtschaft zwischen den Tatbestandsmerkmalen des Raubes und der räuberischen Erpressung hat es der Bundesgerichtshof bereits mehrfach, als geboten erachtet, daß versuchter oder vollendeter Raub und versuchte oder vollendete räuberische Erpressung als eine einzige Tat behandelt werden, sofern die unerläßliche Einheitlichkeit der Handlung - sei es natürliche Handlungseinheit oder Fortsetzungszusammenhang - gegeben ist (NJW 1967, 60/61; 2 StR 566/67 vom 6. Dezember 1967).
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