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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3283
BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06 (https://dejure.org/2006,3283)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2006 - 2 StR 57/06 (https://dejure.org/2006,3283)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 2 StR 57/06 (https://dejure.org/2006,3283)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 266 StGB; § 298 StGB; § 261 StPO
    Betrug (Täuschung; Irrtum bei bestimmten Personen; rein mechanische Tätigkeit; Darstellungspflicht); Untreue; wettbewerbsbehindernde Absprache (Veranstalter einer Ausschreibung); Beweiswürdigung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 263 Abs. 1; ; StGB § 298

  • Wolters Kluwer

    Revision gestützt auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts; Anforderungen an die Darlegung der Veranlassung der Vermögensverfügung durch einen Irrtum des Getäuschten in den Urteilsgründen; Annahme einer "rechtswidrigen Absprache" bezüglich eines auf Seiten der ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 298
    Voraussetzungen der "rechtswidrigen Absprache"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Betrug durch falsch abrechnenden Bauleiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der unlautere Bauleiter (IBR 2007, 49)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 687
  • StV 2006, 583
  • BauR 2006, 1802 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe …

    Auszug aus BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06
    Die Urteilsgründe müssen daher darlegen, wer die Verfügung getroffen hat und welche irrigen Vorstellungen er dabei hatte (BGH NJW 2003, 1198, 1199).
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der …

    Auszug aus BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06
    Eine "rechtswidrige Absprache" im Sinne dieser Vorschrift liegt nur bei kartellrechtswidrigen Absprachen miteinander im Wettbewerb stehender Unternehmen vor (vgl. BGHSt 49, 201 ff.).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung …

    Auszug aus BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2 und Überzeugungsbildung 33).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den …

    Auszug aus BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06
    Die jeweilige Ablehnung "wegen Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen" wird den Begründungsanforderungen, die an die Ablehnung von Beweisanträgen zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12 und 14), nicht gerecht, da sie nicht mehr als den Gesetzestext wiedergibt und die Erwägungen des Tatrichters auch nicht auf der Hand liegen.
  • BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90

    Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit von Beweistatsachen

    Auszug aus BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06
    Würde eine Mehrzahl unter Beweis gestellter Tatsachen gegen die Glaubwürdigkeit eines Zeugen sprechen, so bedarf es einer über die einzelne Beweistatsache hinausgehende Gesamtwürdigung, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle ihres Nachweises unbeeinflusst gelassen hätte (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 11).
  • BGH, 13.11.1990 - 5 StR 413/90

    Unerlaubte Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge - Unerlaubtes Handeltreiben …

    Auszug aus BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06
    Die jeweilige Ablehnung "wegen Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen" wird den Begründungsanforderungen, die an die Ablehnung von Beweisanträgen zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12 und 14), nicht gerecht, da sie nicht mehr als den Gesetzestext wiedergibt und die Erwägungen des Tatrichters auch nicht auf der Hand liegen.
  • BGH, 25.07.2012 - 2 StR 154/12

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (vertikale Absprachen;

    Erfasst waren demnach nur horizontale Absprachen zwischen Unternehmern, nicht aber vertikale Absprachen zwischen einem Anbieter und dem Veranstalter ( BGHSt 49, 201, 204 ff.; bestätigend Senat NStZ 2006, 687).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 472/11

    Betrugsrelevanter Irrtum innerhalb von Personenmehrheiten (erforderliche …

    Vielmehr müssen bei arbeitsteilig tätigen Unternehmen oder Organisationen die Urteilsgründe regelmäßig darlegen, wer im konkreten Fall auf welcher Grundlage und mit welchen Vorstellungen die Entscheidung über die Erbringung der vom Täter erstrebten Leistung getroffen und damit die Verfügung vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ 2003, 313, 314 f.; 2006, 687; wistra 1997, 100; 2010, 148;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9 und 15;… Fischer StGB 59. Aufl. § 263 Rdn. 67).
  • BGH, 21.07.2011 - 3 StR 44/11

    Isolierte Ablehnung einer Vielzahl kumulativ bedeutsamer Beweisanträge …

    In einem solchen Fall, in dem eine Mehrzahl unter Beweis gestellter Tatsachen gegen die Glaubwürdigkeit sprechen könnte, bedarf es in dem ablehnenden Beschluss einer über die einzelne Beweistatsache hinausgehenden Gesamtwürdigung, warum die zu beweisende Tatsache das Gericht auch im Falle des Nachweises unbeeinflusst gelassen hätte (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 StR 57/06, wistra 2006, 385, 386); denn die Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung darf nicht dazu führen, zugunsten des Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung zu entziehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1989 - 2 StR 735/88, StV 1990, 292, 293; Beschluss vom 27. März 1990 - 1 StR 13/90, StV 1990, 340; Urteil vom 14. Juli 1992 - 5 StR 231/92, NStZ 1992, 551;… LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225;… KK/Fischer, StPO, 6. Aufl., § 244 Rn. 145).
  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 598/17

    Verurteilung wegen einer tatmehrheitlich begangenen vorsätzlichen Brandstiftung …

    Würde sich der Tatrichter in einem solchen Fall bei der Ablehnung der einzelnen Beweisanträge auf eine isolierte Betrachtung beschränken, hätte dies zur Folge, dass der im Rahmen der Beweiswürdigung gebotenen Gesamtabwägung ein wichtiger zugunsten des Angeklagten sprechender Umstand entzogen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 3 StR 44/11, StV 2011, 646; Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 StR 57/06, wistra 2006, 385, 386).
  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 352/17

    Betrug (Täuschungsvorsatz; fehlende Feststellungen zur Vorstellung des …

    Ltd. in diesem Stadium ausging (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 StR 57/06, NStZ 2006, 687).
  • BGH, 01.07.2025 - 4 StR 572/24

    Beweisantragsrecht (Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache: rechtsmedizinischer …

    Verfolgen mehrere Beweisanträge - wie hier - das gemeinsame Ziel, die Glaubwürdigkeit eines Zeugen in Frage zu stellen, ist dies etwa der Fall, wenn nach den konkreten Umständen nicht nur den einzeln unter Beweis gestellten möglichen unwahren Angaben des Zeugen, sondern auch deren Vielzahl eine entscheidungserhebliche Bedeutung zukommen kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 4 StR 484/18 Rn. 10;… vom 22. Mai 2018 - 4 StR 598/17 Rn. 4; vom 21. Juli 2011 - 3 StR 44/11; vom 21. Juni 2006 - 2 StR 57/06 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 27/08

    Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis der mit der Anlage Traffipax Traffistar …

    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung nur dann, wenn sie widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 2006, 687 ff., st. Rspr).
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