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Rechtsprechung
   BGH, 17.06.2020 - 2 StR 57/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24689
BGH, 17.06.2020 - 2 StR 57/20 (https://dejure.org/2020,24689)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2020 - 2 StR 57/20 (https://dejure.org/2020,24689)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 2 StR 57/20 (https://dejure.org/2020,24689)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 182 Abs. 2 StGB
    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Selbstbestimmungsfähigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen: Kenntnis und Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung; Bezeichnung der Tat als Vergewaltigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 1 StGB, § 182 Abs 3 Nr 1 StGB
    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen: Kenntnis und Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung; Bezeichnung der Tat als Vergewaltigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kennen und Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung durch den Täter i.R.d. sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen; Wertung der Fortsetzung des Analverkehrs bis zum Samenerguss gegen den Willen der Geschädigten als Vergewaltigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kennen und Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung durch den Täter i.R.d. sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen; Wertung der Fortsetzung des Analverkehrs bis zum Samenerguss gegen den Willen der Geschädigten als Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 313
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 83/17

    Sachlich-rechtlicher Mangel durch Verstoß gegen die allseitige Kognitionspflicht; …

    Auszug aus BGH, 17.06.2020 - 2 StR 57/20
    Ob dies der Fall ist, bedarf der konkreten Feststellung in jedem Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 83/17, NStZ-RR 2018, 75; Senat…, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07, BGHR StGB § 182 Abs. 2 Selbstbestimmungsfähigkeit 1).

    Die erforderliche Gesamtbewertung aller objektiven Indiztatsachen (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 83/17, NStZ-RR 2018, 75, 76), die für bzw. gegen das Fehlen der Fähigkeit der Nebenklägerin zur sexuellen Selbstbestimmung sprechen können, hat die Strafkammer zwar rechtsfehlerfrei vorgenommen.

  • BGH, 23.01.2008 - 2 StR 555/07

    Beweiswürdigung (Erinnerung einer jugendlichen Zeugin; Aussagekonstanz; …

    Auszug aus BGH, 17.06.2020 - 2 StR 57/20
    Ob dies der Fall ist, bedarf der konkreten Feststellung in jedem Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 83/17, NStZ-RR 2018, 75; Senat, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07, BGHR StGB § 182 Abs. 2 Selbstbestimmungsfähigkeit 1).
  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 6/02

    Vergewaltigung (Tenorierung); sexuelle Nötigung; besonders schwerer Fall …

    Auszug aus BGH, 17.06.2020 - 2 StR 57/20
    Allerdings hätte die Strafkammer die vom Angeklagten begangene Tat im Schuldspruch selbst dann als "Vergewaltigung' bezeichnen müssen, wenn sie - wie hier - im Hinblick auf besondere Milderungsgründe einen besonders schweren Fall verneint und die Strafe dem Grundtatbestand des § 177 Abs. 1 StGB entnimmt (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 2 StR 113/07, NStZ 2007, 478, …und vom 26. September 2003 - 2 StR 321/03, juris Rn. 4; BGH, Urteil vom 7. März 2002 - 3 StR 6/02, NStZ 2002, 555).
  • BGH, 18.04.2007 - 2 StR 113/07

    Vergewaltigung (Tenorierung; Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 17.06.2020 - 2 StR 57/20
    Allerdings hätte die Strafkammer die vom Angeklagten begangene Tat im Schuldspruch selbst dann als "Vergewaltigung' bezeichnen müssen, wenn sie - wie hier - im Hinblick auf besondere Milderungsgründe einen besonders schweren Fall verneint und die Strafe dem Grundtatbestand des § 177 Abs. 1 StGB entnimmt (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 2 StR 113/07, NStZ 2007, 478, …und vom 26. September 2003 - 2 StR 321/03, juris Rn. 4; BGH, Urteil vom 7. März 2002 - 3 StR 6/02, NStZ 2002, 555).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 321/03

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Tenorierung; Widerlegung der Indizwirkung …

    Auszug aus BGH, 17.06.2020 - 2 StR 57/20
    Allerdings hätte die Strafkammer die vom Angeklagten begangene Tat im Schuldspruch selbst dann als "Vergewaltigung' bezeichnen müssen, wenn sie - wie hier - im Hinblick auf besondere Milderungsgründe einen besonders schweren Fall verneint und die Strafe dem Grundtatbestand des § 177 Abs. 1 StGB entnimmt (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 2 StR 113/07, NStZ 2007, 478, und vom 26. September 2003 - 2 StR 321/03, juris Rn. 4; BGH, Urteil vom 7. März 2002 - 3 StR 6/02, NStZ 2002, 555).
  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 422/19

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (sexuelle Handlungen zwischen einer über 21 …

    Das vom Tatbestand vorausgesetzte Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung dem Täter gegenüber ergibt sich nicht schon allein aus dem Umstand, dass die betroffene jugendliche Person unter 16 Jahre alt ist, sondern bedarf der konkreten Feststellung im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 1 StR 221/20, NStZ-RR 2020, 344, 345; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 2 StR 57/20 Rn. 10; Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 83/17, NStZ-RR 2018, 75;… Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07, BGHR StGB § 182 Abs. 2 Selbstbestimmungsfähigkeit 1; Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 341/06, NStZ 2007, 329 mwN).
  • BGH, 25.09.2024 - 4 StR 11/24

    Vergewaltigung (Stealthing: Einverständnis, Strafzumessung, Regelbeispiel, kein …

    Die Tat ist dann im Urteilstenor als Vergewaltigung zu bezeichnen (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. April 2024 - 2 StR 25/24 Rn. 2 f.;… Urteil vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 118/21 Rn. 29), unabhängig davon, ob im Rahmen der Strafzumessung ein besonders schwerer Fall verneint wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 2 StR 57/20 Rn. 8).
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