Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1940
BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95 (https://dejure.org/1995,1940)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1995 - 2 StR 572/95 (https://dejure.org/1995,1940)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1995 - 2 StR 572/95 (https://dejure.org/1995,1940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen - Gesamtstrafenbildung - Strafmilderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 328
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 565/05

    Zur Frage einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 …

    Nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetretene Verzögerungen sind vom Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NJW 1995, 1101; NStZ 1996, 328; st. Rspr.).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23

    Urteilsgründe (Beweiswürdigung: beschränkte Revisibilität, Darstellung in den …

    Dieser Zweck trifft auf Mitangeklagte, die am Rechtsmittelverfahren nicht beteiligt sind, weil weder sie selbst noch andere zu ihren Gunsten Revision eingelegt haben und ihre Verurteilung mithin schon rechtskräftig ist, nicht zu; sie in diesen Schutz einzubeziehen, besteht kein sachlicher Grund (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 1995 - 2 StR 572/95, BGHR StPO § 349 Abs. 5 Entscheidung 1).
  • BGH, 28.08.2003 - 4 StR 318/03

    Rechtswidrigkeit der Bereicherung bei bestehendem zivilrechtlichem Anspruch

    Der Senat ist trotz des insoweit entgegenstehenden Aufhebungsantrags des Generalbundesanwalts nicht gehindert, im Beschlußwege zu entscheiden (BGHR StPO § 349 Abs. 5 Entscheidung 1).
  • BGH, 21.10.2008 - 4 StR 364/08

    Keine Erstreckung des Erfolgs der Revision auf die Kompensation …

    Der sachlich-rechtliche Mangel, der in einem solchen Fall zur Aufhebung führt, liegt nach der Aufgabe der früher praktizierten Strafabschlagslösung, bei der die Anwendung des § 357 StPO in Betracht gezogen worden ist (vgl. BGH NStZ 1996, 328; BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, insoweit in BGHSt 49, 342 nicht abgedruckt), aber nicht (auch) in einer Gesetzesverletzung bei der Anwendung des materiellen Strafrechts.
  • BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06

    Mittäterschaft beim unerlaubten Erwerb von Schusswaffen, um sie einem …

    § 349 Abs. 5 StPO steht dem nicht entgegen, da diese Regelung lediglich eine Beschlussentscheidung zu Ungunsten des revidierenden Angeklagten gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft ausschließt (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 5 Entscheidung 1).
  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07

    Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung …

    § 349 Abs. 5 StPO steht dem nicht entgegen (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 5 Entscheidung 1).
  • BGH, 24.03.2020 - 6 StR 18/20

    Erpresserischer Menschenraub (Tätige Reue: Voraussetzungen)

    Der Senat konnte hierüber durch Beschluss entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 1995 - 2 StR 572/95, BGHR StPO § 349 Abs. 5 Entscheidung 1).
  • BGH, 27.02.2024 - 2 StR 525/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Dass der Senat dem Antrag des Generalbundesanwalts, gemäß § 357 Satz 1 StPO zu verfahren, nicht zu folgen vermag, hindert eine Entscheidung im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO nicht (BGH, Beschluss vom 17. November 1995 - 2 StR 572/95, BGHR § 349 Abs. 5 Entscheidung 1).
  • BGH, 02.07.2024 - 2 StR 187/24

    Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Tateinheit, Handeltreiben mit …

    Dass der Senat insoweit dem Antrag des Generalbundesanwalts, gemäß § 357 Satz 1 StPO zu verfahren, nicht folgt, hindert eine Entscheidung im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 1995 - 2 StR 572/95, BGHR § 349 Abs. 5 Entscheidung 1;… vom 27. Februar 2024 - 2 StR 525/23, Rn. 9).
  • BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/07
    § 349 Abs. 5 StPO steht dem nicht entgegen, da diese Regelung lediglich eine Beschlussentscheidung zu Ungunsten des revidierenden Angeklagten gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft ausschließt (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 5 Entscheidung 1).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 270/18

    Änderung des Schuldspruchs bei Teileinstellung des Verfahrens (hier: …

  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 206/96

    Verwerfung einer Revision

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht