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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1989 - 2 StR 583/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1951
BGH, 18.01.1989 - 2 StR 583/88 (https://dejure.org/1989,1951)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1989 - 2 StR 583/88 (https://dejure.org/1989,1951)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1989 - 2 StR 583/88 (https://dejure.org/1989,1951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Drehen eines Pornofilms als Anknüpfungspunkt für die Feststellung von tateinheitlich begangener Förderung der Prostitution junger Menschen, Förderung der Prostitution, Zuhälterei und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2, § 261
    Einführung von Wahrnehmungen bei konsularischer Vernehmung in die Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2205
  • MDR 1977, 108
  • MDR 1989, 470
  • NStZ 1989, 382
  • StV 1989, 142
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1982 - 2 StR 323/82

    Beweiswürdigung - Beauftragter Richter - Zeugenvernehmung - …

    Auszug aus BGH, 18.01.1989 - 2 StR 583/88
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß Beobachtungen, die ein beauftragter Richter bei der kommissarischen Vernehmung eines Zeugen gemacht hat, der Verwertung bei der tatrichterlichen Überzeugungsbildung nur insoweit offenstehen, als sie in der Vernehmungsniederschrift festgehalten und durch die Verlesung in die Verhandlung eingeführt worden sind (BGHSt 2, 1, 2 f; BGH bei Holtz MDR 1977, 108; BGH NStZ 1983, 182 = StV 1983, 92).
  • BGH, 13.11.1951 - 1 StR 597/51
    Auszug aus BGH, 18.01.1989 - 2 StR 583/88
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß Beobachtungen, die ein beauftragter Richter bei der kommissarischen Vernehmung eines Zeugen gemacht hat, der Verwertung bei der tatrichterlichen Überzeugungsbildung nur insoweit offenstehen, als sie in der Vernehmungsniederschrift festgehalten und durch die Verlesung in die Verhandlung eingeführt worden sind (BGHSt 2, 1, 2 f; BGH bei Holtz MDR 1977, 108; BGH NStZ 1983, 182 = StV 1983, 92).
  • BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

    Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche …

    Rn. 9 1. Eine nach § 223 Abs. 1 StPO angeordnete konsularische Zeugenvernehmung, die gemäß § 15 KonsularG im Wege der inländischen Rechtshilfe vorgenommen wird, ist nicht Teil der Hauptverhandlung (BGH NStZ 1989, 382, 383).

    Sie können in die Vernehmungsschrift aufgenommen und ohne Verstoß gegen § 250 StPO (vgl. nur RGSt 37, 213;… zweifelnd Foth aaO) nach § 251 Abs. 1 StPO im Urkundenbeweis in die Hauptverhandlung eingeführt werden (BGHSt 2, 1, 3; BGH bei Holtz MDR 1977, 108, BGH NStZ 1983, 182; 1989, 382 mit krit Anm. Itzel).

  • BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89

    Aufrechterhaltung trotz Gegenanzeichen - Dienstliche Erklärungen - Beweistatsache …

    Dabei braucht der Senat zu der Frage, wie außerhalb der Hauptverhandlung erlangtes dienstliches Wissen des gesetzlichen Richters in die Hauptverhandlung eingeführt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76 undUrteil vom 7. Juni 1978 - 2 StR 562/77; BGH bei Holtz MDR 1977, 108; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 16; Foth MDR 1983, 716), keine Stellung zu nehmen.
  • BGH, 10.02.1989 - 3 StR 525/88
    Eine Zeugenvernehmung im Ausland durch die Strafkammer oder in Anwesenheit der Strafkammer ist in der deutschen Strafprozeßordnung nicht vorgesehen (vgl. BGH…, Beschluß vom 4. Januar 1989 - 3 StR 415/88 zum Abdruck in BGHR StPO § 244 II Auslandszeuge 2 vorgesehen; ferner auch BGH, Urteil vom 18. Januar 1989- 2 StR 583/88).
  • LG Siegen, 24.01.1991 - Ks 130 Js 2/84

    Tötung von Zigeunern durch Erschlagen, Erschiessen, Tottreten oder indem der …

    Soweit Protokolle über kommissarische Vernehmungen verlesen worden sind, hat die Kammer bei der Beweiswürdigung beachtet, dass die persönlichen Eindrücke, welche die Berufsrichter anlässlich der Teilnahme an den kommissarischen Vernehmungen von den Zeugen gewonnen haben, nicht verwertet werden durften, da es sich nicht um Eindrücke aus der Hauptverhandlung handelte; die Grundsätze der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.01.1989 (BGH in NJW 1989, Seite 2205 ff.) waren der Kammer bewusst.
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