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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2023 - 2 StR 6/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17937
BGH, 10.05.2023 - 2 StR 6/23 (https://dejure.org/2023,17937)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2023 - 2 StR 6/23 (https://dejure.org/2023,17937)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2023 - 2 StR 6/23 (https://dejure.org/2023,17937)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 230 Abs. 2 StGB; § 344 StPO
    Körperverletzung (besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung: Form, konkludente Erklärung, hinreichende Deutlichkeit, Schlussvortrag); Revisionsbegründung (Verfahrenshindernis: Geltendmachung durch Sachrüge)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung einer Körperverletzung im Schlussvortrag des Staatsanwalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 StGB, § 230 Abs 1 S 1 StGB, § 153a StPO, § 260 Abs 3 StPO
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung einer Körperverletzung im Schlussvortrag des Staatsanwalts

  • IWW

    § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 260 Abs. 3 StPO, § 153a StPO

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenshindernis bzgl. eines Bestrafungsverbots; Besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenshindernis bzgl. eines Bestrafungsverbots; Besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung

  • rechtsportal.de

    Verfahrenshindernis bzgl. eines Bestrafungsverbots; Besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung

  • datenbank.nwb.de

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung einer Körperverletzung im Schlussvortrag des Staatsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 284
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17

    Strafantragserfordernis bei relativen Antragsdelikten (Auslegung der …

    Auszug aus BGH, 10.05.2023 - 2 StR 6/23
    Im Rahmen der Hauptverhandlung setzt dies eine Prozesshandlung voraus, aus der sich mit hinreichender Deutlichkeit der Verfolgungswille hinsichtlich des Antragsdelikts ergibt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, BGHR StGB § 230 Abs. 1 Satz 1 Besonderes öffentliches Interesse 1; vom 1. September 2022 - 2 StR 129/22; BGH, Urteil vom 1. Juli 1954 - 3 StR 869/53, BGHSt 6, 282, 284 f.).
  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 869/53
    Auszug aus BGH, 10.05.2023 - 2 StR 6/23
    Im Rahmen der Hauptverhandlung setzt dies eine Prozesshandlung voraus, aus der sich mit hinreichender Deutlichkeit der Verfolgungswille hinsichtlich des Antragsdelikts ergibt (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, BGHR StGB § 230 Abs. 1 Satz 1 Besonderes öffentliches Interesse 1; vom 1. September 2022 - 2 StR 129/22; BGH, Urteil vom 1. Juli 1954 - 3 StR 869/53, BGHSt 6, 282, 284 f.).
  • BGH, 03.07.1964 - 2 StR 208/64
    Auszug aus BGH, 10.05.2023 - 2 StR 6/23
    In dieser - nach dem Geschehensablauf ? vorläufigen Reaktion des Sitzungsvertreters auf einen gerichtlichen Hinweis kann weder die Aussage gesehen werde, die Staatsanwaltschaft verneine das Vorliegen des besonderen öffentlichen Interesses, noch eine endgültige Verweigerung der Abgabe einer Erklärung (zu dieser anders gelagerten Konstellation vgl. Senat, Urteil vom 3. Juli 1964 - 2 StR 208/64, BGHSt 19, 377).
  • BGH, 13.09.2022 - 2 StR 129/22

    Verfahrensbeschränkung im Revisionsverfahren; Kundgabe des besonderen …

    Auszug aus BGH, 10.05.2023 - 2 StR 6/23
    Im Rahmen der Hauptverhandlung setzt dies eine Prozesshandlung voraus, aus der sich mit hinreichender Deutlichkeit der Verfolgungswille hinsichtlich des Antragsdelikts ergibt (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, BGHR StGB § 230 Abs. 1 Satz 1 Besonderes öffentliches Interesse 1; vom 1. September 2022 - 2 StR 129/22; BGH, Urteil vom 1. Juli 1954 - 3 StR 869/53, BGHSt 6, 282, 284 f.).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - 2a Ss 28/03

    Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der …

    Auszug aus BGH, 10.05.2023 - 2 StR 6/23
    3 St 116/89|BGH; 27.09.1989; 3 StR 188/89">NJW 1990, 461, 462; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2003 - III-2a Ss 28/03 - 16/03 II, juris; LK-StGB/Popp, 12. Aufl., § 230 Rn. 24 f.; MüKo-StGB/Hardtung, 4. Aufl., § 230 Rn. 39).
  • BGH, 02.05.1997 - 2 StR 158/97

    Tateinheit zwischen Vergewaltigung und Körperverletzung - Unterschiedliche …

    Auszug aus BGH, 10.05.2023 - 2 StR 6/23
    Dies kann insbesondere im Rahmen des Schlussvortrags geschehen, wenn - wie hier - die Bestrafung wegen eines Antragsdelikts beantragt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Mai 1997 - 2 StR 158/97; BayObLG …
  • LG Köln, 28.07.2023 - 117 KLs 11/22
    So kann die Erhebung der Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine solche konkludente Erklärung enthalten (…Fischer, StGB 70. Auflage 2023, § 230 Rn. 4) oder ein Antrag im Schlussvortrag auf Bestrafung wegen eines Antragsdelikts, u.U. wohl auch die Ablehnung einer Einstellung nach § 153a StPO (vgl. BGH, Urteil vom 10.05.2023, 2 StR 6/23).
  • BGH, 17.07.2024 - 2 StR 218/24

    Strafverfahren wegen Diebstahls geringwertiger Sachen u.a.: Verfahrenshindernis …

    Im Rahmen der Hauptverhandlung setzt dies indes eine Prozesshandlung voraus, aus der sich mit hinreichender Deutlichkeit der Verfolgungswille hinsichtlich des Antragsdelikts ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2023 - 2 StR 6/23, NStZ-RR 2023, 284, 285 mwN).
  • BGH, 01.04.2026 - 6 StR 75/26

    StPO: Wenn der erforderliche Strafantrag fehlt, Konkludente Bejahung des …

    Auch der Schlussantrag der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft lässt nicht erkennen, dass er sich auf das Antragsdelikt bezog (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2023 - 2 StR 6/23, NStZ-RR 2023, 284, 285).
  • BGH, 28.04.2025 - 6 StR 167/25

    Körperverletzung; Verfahrenshindernis (kein Strafantrag, keine Bejahung des …

    Auch der Schlussantrag der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft lässt nicht erkennen, dass er sich auf das Antragsdelikt bezog (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2023 - 2 StR 6/23, NStZ-RR 2023, 284, 285 mwN.).
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