Rechtsprechung
| BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 259 Abs. 1 Var. 2 und 3 StGB; § 267 StGB
Hehlerei (Hehlerei in Form des Sichverschaffens: Voraussetzungen; Verhältnis des Sichverschaffens und Absetzens; Konkurrenzen); Urkundenfälschung (Konkurrenzen: Tateinheit durch Klammerwirkung, Tateinheit bei von vornherein geplanter, mehrfacher Gebrauch einer ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gewerbsmäßige Hehlerei: Tatbestandsmerkmal des "Sichverschaffens" bei Mitverfügungsbefugnis von Vortäter und Erwerber; Abwicklung des Verkaufs eines gestohlenen Fahrzeugs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 259 Abs 1 Alt 2 StGB
Gewerbsmäßige Hehlerei: Tatbestandsmerkmal des "Sichverschaffens" bei Mitverfügungsbefugnis von Vortäter und Erwerber; Abwicklung des Verkaufs eines gestohlenen Fahrzeugs - IWW
- Wolters Kluwer
Vollendung des Tatbestands der Hehlerei in Form des Sichverschaffens bei einer Mitverfügungsbefugnis von Vortäter und Erwerber durch Verfügen des Erwerbers unabhängig vom Willen des Vortäters über die Sache; Veräußerung von im Ausland gestohlenen Fahrzeugen an ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 259 Abs. 1 Alt. 2-3
Vollendung des Tatbestands der Hehlerei in Form des Sichverschaffens bei einer Mitverfügungsbefugnis von Vortäter und Erwerber durch Verfügen des Erwerbers unabhängig vom Willen des Vortäters über die Sache; Veräußerung von im Ausland gestohlenen Fahrzeugen an ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Hehlerei in Form des Sichverschaffens bei Mitverfügungsbefugnis von Vortäter
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.09.2019 - 107 100/18 KLs 4/19
- LG Köln, 20.09.2019 - 120 KLs 4/19
- BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19
Papierfundstellen
- NStZ 2022, 480
- StV 2020, 745 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Beihilfe dazu (Tateinheit; …
Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19
(aa) Die Annahme von Tateinheit durch Klammerwirkung setzt voraus, dass die Ausführungshandlungen zweier an sich selbständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestandes (teil-)identisch sind und zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbständigen Delikte und dem sie verbindenden Delikt zumindest annähernde Wertgleichheit besteht oder die verklammernde Tat die schwerste ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16, juris Rn. 7 mwN; vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310;… LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., § 52 Rn. 30 ff.).Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16, aaO; vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; Senat, Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.).
- BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75
Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Reichswaffengesetz, Hehlerei, Verstoßes …
Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19
Eine Verfügungsgewalt "zu eigenen Zwecken' ist erst gegeben, wenn der Täter die Sache in ihrem wirtschaftlichen Wert vom Vortäter übernimmt (Senat, Urteile vom 26. Mai 1976 - 2 StR 634/75, juris Rn. 3; vom 22. Juni 1960 - 2 StR 192/60, BGHSt 15, 53, 55 f.;… BeckOK-StGB/Ruhmannseder, 46. Ed., § 259 Rn. 19;… SSW-StGB/Jahn, 4. Aufl., § 259 Rn. 23;… Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 259 Rn. 17;… MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl., § 259 Rn. 85;… NK-StGB/Altenhain, 5. Aufl., § 259 Rn. 31).Insbesondere besteht die naheliegende Möglichkeit, dass der Angeklagte das Fahrzeug lediglich im Interesse der Diebe für deren Rechnung absetzte, so dass er keine Verfügungsgewalt zu eigenen Zwecken besaß (vgl. Senat, Urteil vom 26. Mai 1976 - 2 StR 634/75, aaO).
- BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18
Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis …
Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19
Bei einer Mitverfügungsbefugnis von Vortäter und Erwerber ist der Tatbestand nur vollendet, wenn der Erwerber unabhängig vom Willen des Vortäters über die Sache verfügen kann (Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, juris Rn. 13, BGHSt 63, 228, 230 f.; Urteil vom 10. Oktober 2018 - 2 StR 564/17, BGHSt 63, 274, 276, jeweils mwN).
- BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17
Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal …
Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19
Bei einer Mitverfügungsbefugnis von Vortäter und Erwerber ist der Tatbestand nur vollendet, wenn der Erwerber unabhängig vom Willen des Vortäters über die Sache verfügen kann (Senat…, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, juris Rn. 13, BGHSt 63, 228, 230 f.; Urteil vom 10. Oktober 2018 - 2 StR 564/17, BGHSt 63, 274, 276, jeweils mwN). - BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16
Urkundenfälschung (Nutzung gestohlener amtlicher Kennzeichen im öffentlichen …
Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19
Hat der Täter schon beim Anbringen gefälschter amtlicher Kennzeichen den Vorsatz, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, stellt der - gegebenenfalls mehrfache - Gebrauch der unechten zusammengesetzten Urkunde eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, juris Rn. 6, NStZ 2018, 205 mwN). - BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13
Hehlerei (Erfordernis eines Absatzerfolges bei der vollendeten Hehlerei durch …
Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19
Bei der letztgenannten Begehungsform wäre die Hehlerei jedoch erst vollendet, wenn die gestohlene Sache tatsächlich abgesetzt ist (Senat…, Beschluss vom 31. Oktober 2018, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, BGHSt 59, 40, 42 ff.). - BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14
Gewerbsmäßige Hehlerei (Absetzen nur bei Absatzerfolg: Verhältnis zum Ankaufen, …
Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19
(1) Entgegen der Ansicht des Landgerichts wird die vom Angeklagten im Fall 4 verwirklichte vollendete gewerbsmäßige Hehlerei nicht als mitbestrafte Nachtat verdrängt, da nicht festgestellt ist, dass sich der Angeklagte das Fahrzeug zuvor durch eine Hehlereihandlung verschafft hatte (vgl. zur Konkurrenz BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 ? 1 StR 150/14, NStZ 2014, 577; Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 228/75, NJW 1975, 2109, 2110). - BGH, 07.05.2014 - 4 StR 95/14
Urkundenfälschung (mehrfaches Gebrauchen einer verfälschten Urkunde: …
Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19
(aa) Nach der Rechtsprechung liegt eine einheitliche Urkundenfälschung vor, wenn ein Täter eine gefälschte Urkunde mehrfach gebraucht und dies von ihm von vornherein geplant war (…st. Rspr.: vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 5 StR 149/19, juris Rn. 4; vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, juris Rn. 4, wistra 2014, 349, jeweils mwN). - BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60
Unzulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf einen Teil der Tat oder …
Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19
Eine Verfügungsgewalt "zu eigenen Zwecken' ist erst gegeben, wenn der Täter die Sache in ihrem wirtschaftlichen Wert vom Vortäter übernimmt (…Senat, Urteile vom 26. Mai 1976 - 2 StR 634/75, juris Rn. 3; vom 22. Juni 1960 - 2 StR 192/60, BGHSt 15, 53, 55 f.;… BeckOK-StGB/Ruhmannseder, 46. Ed., § 259 Rn. 19;… SSW-StGB/Jahn, 4. Aufl., § 259 Rn. 23;… Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 259 Rn. 17;… MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl., § 259 Rn. 85;… NK-StGB/Altenhain, 5. Aufl., § 259 Rn. 31). - BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10
Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt); …
Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19
Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16, aaO; vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; Senat, Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.). - BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84
Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall - …
- BGH, 11.01.2012 - 1 StR 386/11
Konkurrenzen bei Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (natürliche …
- BGH, 07.05.2019 - 5 StR 149/19
Eine Tat im konkurrenzrechtlichen Sinne bei mehrfachem Gebrauch einer gefälschten …
- BGH, 03.06.1975 - 1 StR 228/75
Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Strafbarkeit wegen …
- BGH, 08.03.2022 - 3 StR 456/21
Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (gemischte Banden; Absatzerfolg; Drittverschaffen); …
Dafür muss er den Gegenstand in seinem wirtschaftlichen Wert vom Vortäter übernehmen (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 StR 611/19, juris Rn. 9 mwN;… MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 259 Rn. 85 mwN). - BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23
Hehlerei (Sichverschaffen: Einvernehmen mit dem Vortäter; Absetzen: Inbesitznahme …
(1) Soweit das Landgericht in den Fällen II. 1, 3 und 5 der Urteilsgründe davon ausgegangen ist, der Angeklagte habe durch die "Übernahme" der von den gesondert verfolgten N., C. und Ci. betrügerisch erlangten Mietfahrzeuge zum Zwecke der Veräußerung an gutgläubige Dritte jeweils eine gewerbsmäßige Bandenhehlerei in der Tatbestandsalternative des Sichverschaffens verwirklicht, hat es übersehen, dass diese voraussetzt, dass der Hehler im Einvernehmen mit dem Vortäter eigene Verfügungsgewalt an der Sache in dem Sinne erlangt, dass er über sie in ihrem wirtschaftlichen Wert als eigene oder zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, juris Rn. 13; vom 20. Mai 2020 - 2 StR 611/19, juris Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 456/21, juris Rn. 9).(bb) Da der wiederholte Gebrauch der durch Anbringung der entwendeten Kennzeichen an den Mietwagen hergestellten unechten Urkunde im öffentlichen Straßenverkehr zu Täuschungszwecken wie auch bei dem anschließenden Verkaufsgespräch mit dem Zeugen G. von vornherein vom Gesamtvorsatz des Angeklagten umfasst war, liegt eine einheitliche Tat gemäß § 267 Abs. 1 und 4 StGB vor (vgl. zur tatbestandlichen Handlungseinheit beim mehrfachen Gebrauch derselben Urkunde Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 StR 611/19, juris Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 270/20, juris Rn. 8).
- BGH, 26.08.2025 - 2 StR 324/25
Klarstellung eines Schuldspruchs; Aufhebung eines Strafausspruchs …
Rn. 3 "Tatmehrheit zwischen der Hehlerei und dem Betrug zum Nachteil der Käufer der Fahrzeuge sowie der tateinheitlich dazu begangenen Urkundenfälschung käme nur dann in Betracht, wenn der Angeklagte sich die Fahrzeuge vor dem Verkauf verschafft, sie also zur eigenen Verfügungsgewalt erlangt hätte, und zwar in dem Sinn, dass er über diese in ihrem wirtschaftlichen Wert als eigene oder zu eigenen Zwecken hätte verfügen können und dies auch gewollt hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 StR 611/19 -, m.w.N.).
- BGH, 19.11.2025 - 2 StR 628/24 Rn. 15 Voraussetzung für die Annahme von Tateinheit durch Klammerwirkung ist, dass die Ausführungshandlungen zweier an sich selbständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestands (teil-)identisch sind und dass zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbständigen Delikte und dem sie verbindenden Delikt zumindest annähernde Wertgleichheit besteht oder die verklammernde Tat die schwerste ist (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2020 - 2 StR 611/19, NStZ 2022, 480, 482 Rn. 19, …und vom 14. Januar 2025 - 2 StR 523/24, NStZ-RR 2025, 173, 174 Rn. 11).
- BGH, 26.10.2023 - 2 StR 226/23
Hehlerei (Sich-Verschaffen: Erlangen der Sache zur eigenen Verfügungsgewalt)
Ein solches liegt aber nur dann vor, wenn der Hehler die Sache zur eigenen Verfügungsgewalt erlangt hat, und zwar in dem Sinn, dass er über die Sache in ihrem wirtschaftlichen Wert als eigene oder zu eigenen Zwecken verfügen kann und dies auch will (Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 StR 611/19 mwN). - BGH, 14.01.2025 - 2 StR 523/24
Konkurrenzen (Tateinheit: Einfuhr von Cannabis, Handeltreiben mit Cannabis; …
Voraussetzung für die Annahme von Tateinheit durch Klammerwirkung ist, dass die Ausführungshandlungen zweier an sich selbständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestands (teil-)identisch sind und dass zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbständigen Delikte und dem sie verbindenden Delikt zumindest annähernde Wertgleichheit besteht oder die verklammernde Tat die schwerste ist (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 StR 611/19, NStZ 2022, 480, 482, Rn. 19).
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