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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1993 - 2 StR 616/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3982
BGH, 08.01.1993 - 2 StR 616/92 (https://dejure.org/1993,3982)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1993 - 2 StR 616/92 (https://dejure.org/1993,3982)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1993 - 2 StR 616/92 (https://dejure.org/1993,3982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsverfahren wegen Festellung einer positiven Sozialprognose und gleichzeitiger Anordnung einer Haftstrafe - Addition mehrerer Milderungsgründe zur Rechtfertigung der Aussetzung der Vollstreckung einer erkannten Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 302
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95

    Strafaussetzung - Freiheitsstrafe - Bewährung - Besondere Umstände - …

    Er ändert in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO das angefochtene Urteil dahin, daß den Angeklagten R und B Strafaussetzung zur Bewährung bewilligt wird (…vgl. auch BGHR StGB § 56 III Verteidigung 11; Senat StV 1992, 13 f.; BGH, Beschluß vom 8. Januar 1993 - 2 StR 616/92 -, insoweit in StV 1993, 302 nicht abgedruckt).
  • BGH, 21.04.1999 - 2 StR 162/99

    Merkmal der "besonderen Umstände" i.S.v. § 56 Abs. 2 StGB

    Das gilt erst recht, wenn der Angeklagte bereits mehr als neun Monate in Untersuchungshaft verbracht hat (vgl. BGH StV 1990, 304; BGH StV 1993, 302).
  • BGH, 09.03.1993 - 4 StR 68/93

    Zulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde - Nachholung der Festsetzung einer …

    Bei einem Angeklagten, gegen den, wie hier, noch keine Freiheitsstrafen verhängt worden sind und der erstmals Freiheitsentzug erlitten hat, kann dieser Umstand bei der Entscheidung über die Annahme besonderer Umstände zugunsten des Angeklagten Bedeutung erlangen (BGH StV 1990, 303; Beschluß vom 8. Januar 1993 - 2 StR 616/92).
  • OLG Rostock, 23.07.2024 - 1 Ss 35/24

    Bewährung, günstige Sozialprognose, Bewährungsversager, Urteilsgründe

    Hierfür müssen die Feststellungen des angefochtenen Urteils zur Rechtsfolgenseite vollständig sein und ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Bewährung zweifelsfrei vorliegen, der Ermessenspielraum des Tatrichters mithin auf die Bewilligung der Strafaussetzung reduziert war (BGH NStZ-RR 2012, 357; StV 1996, 265 (266); 1992, 13; BeckRS 1993, 31105781;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl. 2024, § 354, Rn. 26d).
  • OLG Köln, 04.11.1997 - Ss 607/97

    Anwendbarkeit der Strafmilderung für Aufklärungshilfe trotz Tatvollendung; …

    Soweit die Unerläßlichkeit damit begründet wird, daß der Angeklagte über längere Zeit eine Vielzahl derartiger Delikte begangen habe, ist anerkannt, daß die (hohe) Anzahl verwirklichter Taten nicht stets Zeichen einer zu Lasten des Täters zu berücksichtigenden starken kriminiellen Energie sein muß, sondern daß die wiederholte Verwirklichung gleichartiger, in engem zeitlichen , sachlichen und situativen Zusammenhang stehender Taten, namentlich wenn sie sich -wie hierüber einen längeren Zeitraum erstrecken, auch Ausdruck einer von Tat zu Tat geringer werdenden Hemmschwelle sein kann (vgl. BGH StV 1995, 173, 174; 1994, 424; 1993, 302;… BGHR StGB § 54 Nr. 1; SenE vom 09.09.1997 -Ss 507/97-).
  • OLG Rostock, 23.07.2024 - 20 ORs 44/24

    Strafaussetzung zur Bewährung: Fehlende Angaben zu den aktuellen …

    Hierfür müssen die Feststellungen des angefochtenen Urteils zur Rechtsfolgenseite vollständig sein und ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Bewährung zweifelsfrei vorliegen, der Ermessenspielraum des Tatrichters mithin auf die Bewilligung der Strafaussetzung reduziert war (BGH NStZ-RR 2012, 357; StV 1996, 265 (266); 1992, 13; BeckRS 1993, 31105781;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl. 2024, § 354, Rn. 26d).
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