Rechtsprechung
| BGH, 11.12.1998 - 2 StR 621/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 349 Abs. 1 StPO
Rechtsmittelverzicht (Feststellung allein durch das Revisionsgericht) - Judicialis
StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 302 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 346 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender …
Auszug aus BGH, 11.12.1998 - 2 StR 621/98
Der Beschluß des Landgerichts, durch den die Revision des Angeklagten wegen verspäteter Einlegung als unzulässig verworfen wurde, war daher aufzuheben (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 601/97 - und vom 7. August 1997 - 1 StR 445/97 BGH NStZ 1984, 181 und BGHSt 16, 115, 118). - BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61
Mangelhafte Revisionsbegründung II
Auszug aus BGH, 11.12.1998 - 2 StR 621/98
Der Beschluß des Landgerichts, durch den die Revision des Angeklagten wegen verspäteter Einlegung als unzulässig verworfen wurde, war daher aufzuheben (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 601/97 - und vom 7. August 1997 - 1 StR 445/97 BGH NStZ 1984, 181 und BGHSt 16, 115, 118). - BGH, 03.12.1997 - 3 StR 601/97
Beweiskraft eines protokollierten Rechtsmittelverzichts und dessen Wirksamkeit - …
Auszug aus BGH, 11.12.1998 - 2 StR 621/98
Der Beschluß des Landgerichts, durch den die Revision des Angeklagten wegen verspäteter Einlegung als unzulässig verworfen wurde, war daher aufzuheben (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 601/97 - und vom 7. August 1997 - 1 StR 445/97 BGH NStZ 1984, 181 und BGHSt 16, 115, 118). - BGH, 07.08.1997 - 1 StR 445/97
Auszug aus BGH, 11.12.1998 - 2 StR 621/98
Der Beschluß des Landgerichts, durch den die Revision des Angeklagten wegen verspäteter Einlegung als unzulässig verworfen wurde, war daher aufzuheben (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 601/97 - und vom 7. August 1997 - 1 StR 445/97 BGH NStZ 1984, 181 und BGHSt 16, 115, 118).
- BGH, 17.12.2003 - 1 StR 424/03
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach Verfahrensabsprache
Der Beschluß des Landgerichts, durch den die Revision des Angeklagten wegen verspäteter Einlegung als unzulässig verworfen wurde, war daher aufzuheben (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1998 - 2 StR 621/98 - und vom 3. Dezember 1987 - 3 StR 601/97 - und vom 7. August 1997 - 1 StR 445/97)". - BGH, 11.09.2002 - 2 StR 301/02
Zulässigkeit der Revision (Zuständigkeit des Tatgerichts; Rechtsmittelverzicht)
Für die Entscheidung über die Revision war das Revisionsgericht zuständig; daß die trotz wirksamen Verzichts eingelegte Revision verspätet gewesen wäre, führt nicht zur Zuständigkeit des Tatgerichts nach § 346 Abs. 1 StPO, denn die Frage der Rechtzeitigkeit stellt sich nach wirksamen Rechtsmittelverzicht nicht mehr (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 1998 - 2 StR 621/98 - und vom 24. Dezember 1999 - 2 StR 534/99).
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