Rechtsprechung
| BGH, 29.04.2014 - 2 StR 636/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 358 Abs. 2 StPO
Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer nachträglichen gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe nach §§ 460, 462 StPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 460; StPO § 462
Erfordernis einer nachträglichen gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe nach §§ 460 , 462 StPO - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.04.2006 - 2 StR 63/06
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Verschlechterungsverbot
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - 2 StR 636/13
Hatte das erste Tatgericht in der aufgehobenen Entscheidung bei der Bildung der Gesamtstrafe rechtsfehlerhaft eine Einzelstrafe aus einem früherem Urteil herangezogen, so ergibt sich wegen des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 StPO) die Obergrenze für die neu zu bildende Gesamtstrafe aus der Höhe der vom ersten Tatrichter verhängten Gesamtstrafe abzüglich der rechtsfehlerhaft einbezogenen Strafe (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 4; Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06, NStZ-RR 2006, 232; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170). - BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90
Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - 2 StR 636/13
Hatte das erste Tatgericht in der aufgehobenen Entscheidung bei der Bildung der Gesamtstrafe rechtsfehlerhaft eine Einzelstrafe aus einem früherem Urteil herangezogen, so ergibt sich wegen des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 StPO) die Obergrenze für die neu zu bildende Gesamtstrafe aus der Höhe der vom ersten Tatrichter verhängten Gesamtstrafe abzüglich der rechtsfehlerhaft einbezogenen Strafe (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 4; Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06, NStZ-RR 2006, 232; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170). - BGH, 10.01.2012 - 3 StR 370/11
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; schwere andere seelische …
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - 2 StR 636/13
Hatte das erste Tatgericht in der aufgehobenen Entscheidung bei der Bildung der Gesamtstrafe rechtsfehlerhaft eine Einzelstrafe aus einem früherem Urteil herangezogen, so ergibt sich wegen des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 StPO) die Obergrenze für die neu zu bildende Gesamtstrafe aus der Höhe der vom ersten Tatrichter verhängten Gesamtstrafe abzüglich der rechtsfehlerhaft einbezogenen Strafe (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 4; Beschluss vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06, NStZ-RR 2006, 232; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170).
- BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: wiederholtes Auffüllen eines …
Diese darf wegen des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) nur so hoch bemessen werden, dass sie zusammen mit der zu Unrecht aufgelösten weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten aus dem Urteil des Landgerichts Kassel vom 28. Januar 2021 die im angefochtenen Urteil ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafen von insgesamt sieben Jahren - mithin sechs Jahre und sechs Monate - nicht übersteigt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 2 StR 636/13; vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90, NJW 1991, 1763; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 563/18;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 358 Rn. 29). - BGH, 08.10.2019 - 1 StR 563/18
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Deren Obergrenze ergibt sich wegen des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) aus der Höhe der vom Landgericht verhängten Gesamtstrafe abzüglich der zu Unrecht aufgelösten Gesamtstrafe aus dem früheren Verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 2 StR 636/13 Rn. 5 f.;… vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11 Rn. 4 …und vom 7. Dezember 1990 - 2 StR 513/90 Rn. 4;… KK-StPO/Paul, 8. Aufl., § 331 Rn. 2a).
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