Rechtsprechung
| BGH, 22.03.2006 - 2 StR 66/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 177 StGB; § 250 StGB
Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe; ungeladene Schusswaffe; Beisichführen des Magazins) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 3; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Begriff des Beisichführens einer Waffe im Sinne des § 177 Strafgesetzbuch (StGB)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 205
- StV 2006, 416
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.10.1999 - 1 StR 429/99
Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub
Auszug aus BGH, 22.03.2006 - 2 StR 66/06
Die Waffe ist in diesem Fall objektiv nicht gefährlich, auch wenn der Täter deren Einsatzbereitschaft ohne Weiteres herstellen und ihre objektive Gefährlichkeit herbeiführen kann (BGHSt 45, 249 f.).
- BGH, 08.05.2024 - 2 StR 51/24
Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen …
Hinsichtlich der vom Angeklagten eingesetzten Pistole konnte die Strafkammer nicht ausschließen, dass es sich um eine Scheinwaffe handelte (vgl. zur ungeladenen Schusswaffe BGH, Beschluss vom 22. März 2006 - 2 StR 66/06, NStZ-RR 2006, 205). - BGH, 17.09.2008 - 2 StR 393/08
Sexuelle Nötigung (ungeladene Schusswaffe: Beisichführen; Verwenden); …
Der Angeklagte führte aber die Waffe im Sinne von § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB bei sich (vgl. BGH StraFO 2006, 253).
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