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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2006 - 2 StR 66/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6176
BGH, 22.03.2006 - 2 StR 66/06 (https://dejure.org/2006,6176)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2006 - 2 StR 66/06 (https://dejure.org/2006,6176)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2006 - 2 StR 66/06 (https://dejure.org/2006,6176)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 177 StGB; § 250 StGB
    Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe; ungeladene Schusswaffe; Beisichführen des Magazins)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 205
  • StV 2006, 416
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.1999 - 1 StR 429/99

    Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub

    Auszug aus BGH, 22.03.2006 - 2 StR 66/06
    Die Waffe ist in diesem Fall objektiv nicht gefährlich, auch wenn der Täter deren Einsatzbereitschaft ohne Weiteres herstellen und ihre objektive Gefährlichkeit herbeiführen kann (BGHSt 45, 249 f.).
  • BGH, 08.05.2024 - 2 StR 51/24

    Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen …

    Hinsichtlich der vom Angeklagten eingesetzten Pistole konnte die Strafkammer nicht ausschließen, dass es sich um eine Scheinwaffe handelte (vgl. zur ungeladenen Schusswaffe BGH, Beschluss vom 22. März 2006 - 2 StR 66/06, NStZ-RR 2006, 205).
  • BGH, 17.09.2008 - 2 StR 393/08

    Sexuelle Nötigung (ungeladene Schusswaffe: Beisichführen; Verwenden); …

    Der Angeklagte führte aber die Waffe im Sinne von § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB bei sich (vgl. BGH StraFO 2006, 253).
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