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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2011 - 2 StR 66/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15046
BGH, 25.05.2011 - 2 StR 66/11 (https://dejure.org/2011,15046)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2011 - 2 StR 66/11 (https://dejure.org/2011,15046)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 2 StR 66/11 (https://dejure.org/2011,15046)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 StGB; § 46 StGB
    Rechtsfehlerhafte Begründung eines minder schweren Falles der sexuellen Nötigung (Vergewaltigung; erforderliche Gesamtwürdigung; schuldangemessene Strafe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung bei Nichtberücksichtigung von sich aufdrängenden strafschärfenden Tatumständen ist fehlerhaft; Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung trotz Nichtberücksichtigung von sich aufdrängenden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 2 S. 1; StGB § 177 Abs. 5 S. 2
    Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung trotz Nichtberücksichtigung von sich aufdrängenden strafschärfenden Tatumständen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.04.2010 - 2 StR 77/10

    Strafzumessung bei Vergewaltigung: Teilgeständnis und Mindeststrafe

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 2 StR 66/11
    Sollte das Landgericht auch nach einer neuen Hauptverhandlung zur Annahme eines minder schweren Falles gelangen und ebenso wie der erste Tatrichter die Festsetzung der Mindeststrafe in Betracht ziehen, bedürfte eine solche Strafe einer eingehenderen Begründung ihrer Schuldangemessenheit als bisher (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 237).
  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem …

    Sie kann jedoch ausnahmsweise auf rechtliche Bedenken stoßen, wenn die Tat unmittelbar aus einer länger dauernden intimen Beziehung heraus begangen und der frühere einverständliche Geschlechtsverkehr mit dem Opfer üblicherweise ungeschützt vollzogen wurde, weil dem Täter in solchen Konstellationen unter dem Gesichtspunkt der Gefahr einer unerwünschten Schwangerschaft bzw. einer Infektion möglicherweise kein erhöhter Schuldvorwurf gemacht werden kann (…BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 1991 - 3 StR 382/91, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10; vom 17. Januar 1997 - 2 StR 276/96, NStZ-RR 1997, 195, 196;… vom 23. Mai 2000 - 4 StR 146/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 14; Urteil vom 25. Mai 2011 - 2 StR 66/11, juris Rn. 10).
  • BGH, 01.07.2015 - 2 StR 63/15

    Missachtete Kognitionspflicht

    Im Hinblick auf eine mögliche Prüfung des an sich nicht fernliegenden minder schweren Falls nach § 177 Abs. 5 Satz 2 StGB durch den neuen Tatrichter weist der Senat vorsorglich auf sein Urteil vom 25. November 2011 - 2 StR 66/11 hin.
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