Rechtsprechung
| BGH, 28.08.2024 - 2 StR 69/24 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 213 StGB
Minder schwerer Fall des Totschlags (Misshandlung; provokationsbedingte Erregung: Beendigung der Notwehrlage, Unterbrechung) - HRR Strafrecht
§ 400 StPO
Verwerfung der Revision der Nebenklägerin als unzulässig
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren wegen Totschlags: Angriffsziel einer Nebenklagerevision
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 400 Abs 1 StPO, § 46 StGB, § 212 StGB
Strafverfahren wegen Totschlags: Angriffsziel einer Nebenklagerevision - rechtsprechung-im-internet.de
§ 213 Alt 1 StGB
Minder schwerer Fall von Totschlag bei Beendigung von Notwehrlage - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Revision: Nebenkläger
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.09.2023 - 120 Ks 8/23
- BGH, 28.08.2024 - 2 StR 69/24
Papierfundstellen
- NStZ 2025, 124
- NStZ 2025, 155
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.02.2001 - 5 StR 579/00
Minder schwerer Fall des Totschlages; Extensiver Notwehrexzeß; Furcht; …
Auszug aus BGH, 28.08.2024 - 2 StR 69/24
Der Umstand, dass der Täter zunächst Notwehr geübt hatte, hindert nicht die Anwendung der Provokationsalternative, wenn er nicht nur aus Angst, sondern auch aus spontanem Zorn über den Angriff des Opfers dieses nach Beendigung der Notwehr tötet (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2001 - 5 StR 579/00 -, juris Rn. 12;… Schneider, aaO, Rn. 30); daraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass mit der Beendigung der Notwehrlage auch eine Fortdauer der Wirkung der Provokation auszuschließen ist.".
- BGH, 26.03.2025 - 4 StR 509/24
Revision eines Nebenklägers (Unzulässigkeit: Mord, Mordmerkmale, besondere …
Die Revision eines Nebenklägers bedarf daher eines Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts und damit ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. August 2024 - 2 StR 69/24 Rn. 3 mwN;… vom 28. Mai 1990 - 4 StR 221/90, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 4).
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