Rechtsprechung
| BGH, 19.04.2023 - 2 StR 70/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 357 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 21.11.2022 - 15 KLs 300 Js 1016/22
- BGH, 19.04.2023 - 2 StR 70/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei …
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 2 StR 70/23
Das Landgericht hätte das festgestellte Erlöschen des staatlichen Zahlungsanspruchs allerdings bei der Einziehungsanordnung berücksichtigen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, 311 f.). - BGH, 17.11.2020 - 4 StR 373/20
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 2 StR 70/23
Dies ist vorrangig vor einer etwaigen späteren Verrechnung (Senat…, Beschluss vom 13. September 2022 - 2 StR 257/22, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20, juris Rn. 3). - BGH, 13.09.2022 - 2 StR 257/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aufhebung der …
Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 2 StR 70/23
Dies ist vorrangig vor einer etwaigen späteren Verrechnung (Senat, Beschluss vom 13. September 2022 - 2 StR 257/22, juris Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20, juris Rn. 3).
- BGH, 23.10.2024 - 2 StR 145/24
Handeltreiben mit Cannabis; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …
Dies gilt auch für den Wert der Gegenstände, auf deren Herausgabe der Angeklagte verzichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, 311 f.; BGH, Beschluss vom 19. April 2023 - 2 StR 70/23, Rn. 3 ff.). - BGH, 06.06.2024 - 2 StR 357/23
Handeltreiben mit Cannabis
Zutreffend weisen der Revisionsführer und der Generalbundesanwalt darauf hin, dass das Landgericht bei der Bestimmung des Wertersatzbetrags grundsätzlich die Summe der - nicht inkriminierten - Vermögenswerte in Abzug hätte bringen müssen, auf die der Angeklagte in der Hauptverhandlung wirksam verzichtet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. April 2023 - 2 StR 70/23, juris Rn. 4;… vom 20. Juni 2023 - 2 StR 31/23, juris Rn. 3, jew. mwN). - BGH, 25.11.2025 - 3 StR 395/25 Denn ein staatlicher Zahlungsanspruch erlischt durch einen wirksamen Verzicht; die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73 Abs. 1, § 73c Abs. 1 StGB ist insoweit ausgeschlossen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2025 - 3 StR 586/24, juris Rn. 48;… vom 23. Oktober 2024 - 2 StR 145/24, juris Rn. 17; vom 19. April 2023 - 2 StR 70/23, juris Rn. 3 ff.; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 400/19, NZWiSt 2020, 128; vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, 311 f.).
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