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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18359
BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18 (https://dejure.org/2018,18359)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2018 - 2 StR 72/18 (https://dejure.org/2018,18359)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 2 StR 72/18 (https://dejure.org/2018,18359)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB
    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Abgrenzung); verminderte Schuldfähigkeit (Abgrenzung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Beurteilung der Erfolgsaussicht der Behandlung; Abgrenzung zwischen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Beurteilung der Erfolgsaussicht der Behandlung; Abgrenzung zwischen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit

  • IWW

    § 64 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 Satz 2 StGB, § 35 BtMG, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 21 StGB, §§ 20, 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Aussicht auf einen Behandlungserfolg für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 2
    Hinreichende Aussicht auf einen Behandlungserfolg für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 305
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz); …

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18
    In einem solchen Fall bedarf es einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NStZ 2015, 571, 572).
  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94

    Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden …

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18
    Zwischen Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB ist zu unterscheiden; sie können in der Regel nicht gleichzeitig aufgehoben bzw. eingeschränkt sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 317/17, juris; Urteil vom 17. November 1994 - 4 StR 441/94, BGHSt 40, 341, 349; Senat, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167;… Fischer StGB, 65. Aufl., § 20 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 18.01.2006 - 2 StR 394/05

    Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit); Unterbringung in einem …

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18
    Zwischen Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB ist zu unterscheiden; sie können in der Regel nicht gleichzeitig aufgehoben bzw. eingeschränkt sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 317/17, juris; Urteil vom 17. November 1994 - 4 StR 441/94, BGHSt 40, 341, 349; Senat, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167;… Fischer StGB, 65. Aufl., § 20 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17

    Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel (mögliches Absehen vom …

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18
    Zwar ist § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB als Soll-Vorschrift ausgestaltet, so dass in Ausnahmefällen auch von der Anordnung des Vorwegvollzugs abgesehen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, StraFo 2018, 172).
  • BGH, 13.12.2016 - 3 StR 262/16

    Rechtsfehlerhafte Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung trotz …

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18
    Diese war auch nicht deshalb entbehrlich, weil der vorweg zu vollziehende Teil der Strafe bereits vollständig durch Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft erledigt und deshalb für die Anordnung eines Vorwegvollzugs kein Raum wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, StraFo 2018, 79).
  • BGH, 21.01.2014 - 2 StR 650/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichende …

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18
    Dieser Hinweis vermag jedoch für sich genommen die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht nicht zu tragen, wenn und soweit nach den Feststellungen auch gewichtige prognoseungünstige Faktoren bestehen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 650/13, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 2).
  • BGH, 23.01.2018 - 5 StR 625/17

    Reihenfolge der Strafvollstreckung: Anordnung des Vorwegvollzugs einer …

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18
    Diese war auch nicht deshalb entbehrlich, weil der vorweg zu vollziehende Teil der Strafe bereits vollständig durch Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft erledigt und deshalb für die Anordnung eines Vorwegvollzugs kein Raum wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, StraFo 2018, 79).
  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 317/17

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Auszug aus BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18
    Zwischen Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB ist zu unterscheiden; sie können in der Regel nicht gleichzeitig aufgehoben bzw. eingeschränkt sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 317/17, juris; Urteil vom 17. November 1994 - 4 StR 441/94, BGHSt 40, 341, 349; Senat, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, NStZ-RR 2006, 167;… Fischer StGB, 65. Aufl., § 20 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19

    Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der …

    In einem solchen Fall bedarf es einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 2 StR 72/18, Rn. 4;… Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, Rn. 5;… Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NJW 2015, 2898 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 06.05.2020 - 4 StR 12/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; …

    aa) Im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwischen der Aufhebung der Einsichtsfähigkeit und der Aufhebung der Steuerungsfähigkeit zu differenzieren; die Frage der Steuerungsfähigkeit ist erst zu prüfen, wenn der Täter in der Lage ist, das Unrecht seines Tuns einzusehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 1 StR 25/20; vom 30. Januar 2019 - 4 StR 365/18; vom 8. Mai 2018 - 2 StR 72/18; vom 21. November 2017 - 2 StR 375/17).
  • LG Ravensburg, 18.12.2025 - 6 NBs 25 Js 4939/23

    Vorliegen der Zueignungsabsicht und Kenntnis über die Rechtswidrigkeit der …

    Rn. 174 Weil - nach derzeitigem Vollstreckungsstand - die Zeit der Inhaftierung nur zu einem kleinen Teil die hier relevante U-Haft und die Strafvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts Ravensburg vom 27.02.2024 betreffen, war eine Erörterung nach § 67 Abs. 2 S. 2 StGB erforderlich (vgl. BGH Beschl. v. 8.5.2018 - 2 StR 72/18, BeckRS 2018, 13989 Rn. 6, beck-online) und aus Anrechnungsgründen - die anzurechnende U-Haft und Strafhaft erreicht hier den relevanten Zeitraum des Vorwegvollzuges nicht - hier auch nicht entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, StraFo 2018, 172; BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17, StraFo 2018, 79; BGH Beschl. v. 8.5.2018 - 2 StR 72/18, BeckRS 2018, 13989 Rn. 6, beck-online).
  • OLG Hamm, 18.02.2021 - 4 RVs 11/21

    Berufungsbeschränkung, Rechtsfolgenausspruch, Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit

    Rn. 4 Soweit das Landgericht gleichzeitig sowohl eine erheblich verminderte Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bejaht, ist dies zwar regelmäßig rechtsfehlerhaft (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v. 08.05.2018 - 2 StR 72/18 - juris m.w.N.).
  • LG Aurich, 28.07.2020 - 11 KLs 21/18

    Besonders schwere räuberische Erpressung

    Ein vom Angeklagten geäußerter Wunsch nach Therapie und sein ernsthafter Behandlungswille vermögen jedoch allein die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht nicht zu tragen, wenn auch gewichtige prognoseungünstige Faktoren bestehen (BGH, Beschl. v. 02.11.2017 - 2 StR 387/17; BGH, Beschl. v. 08.05.2018 - 2 StR 72/18).
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