Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1980 - 2 StR 722/79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Totschlagsversuch - Beendung eines mit bedingtem Vorsatz begangenen Tötungsversuchs - Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch - Maßgeblichkeit des Tatplans - Unaufklärbarkeit der Vorsatzlage - In dubio pro reo
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und …
Auszug aus BGH, 20.02.1980 - 2 StR 722/79
Die maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte, die der Senat in BGHSt 22, 330 (Urteil v. 20. Dezember 1979 - 4 StR 650/79) dargelegt hat, haben weiterhin Gültigkeit.In seinem Urteil vom 12. Februar 1969 hat der Senat in einem ähnlichen Fall ausgeführt, daß jemand, der entsprechend seinem Plan solange auf ein Opfer einsticht, bis es bewußtlos vor ihm auf dem Boden liegt, die "beabsichtigte Handlung" im Sinne des § 46 Nr. 1 StGB nicht aufgegeben, sondern durchgeführt und damit auch den - mit bedingtem Vorsatz - begangenen Tötungsversuch beendet hat (BGHSt 22, 330, 333).
Die maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte, die der Senat in BGHSt 22, 330 dargelegt hat, haben deshalb auch für § 24 StGB Gültigkeit (BGH, Urteil v. 20. Dezember 1979 - 4 StR 650/79).
Falls der Angeklagte keinen Tatplan hatte, so war der Versuch nur dann beendet, wenn er unmittelbar nach Abgabe des zweiten Schusses zumindest damit rechnete, der Zeuge werde an den Folgen einer vermeintlichen Verletzung sterben (BGHSt 22, 330).
- BGH, 20.12.1979 - 4 StR 650/79
Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Mord
Auszug aus BGH, 20.02.1980 - 2 StR 722/79
Die maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte, die der Senat in BGHSt 22, 330 (Urteil v. 20. Dezember 1979 - 4 StR 650/79) dargelegt hat, haben weiterhin Gültigkeit.Die maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte, die der Senat in BGHSt 22, 330 dargelegt hat, haben deshalb auch für § 24 StGB Gültigkeit (BGH, Urteil v. 20. Dezember 1979 - 4 StR 650/79).
- BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
Auszug aus BGH, 20.02.1980 - 2 StR 722/79
Erforderlich ist eine Gesamtbetrachtung der Umstände, die für die Wertung von Tat und Täter von Bedeutung sind (vgl. BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 8, 186, 189;… BGH Urt. vom 2. August 1977 - 1 StR 300/77).
- BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
Auszug aus BGH, 20.02.1980 - 2 StR 722/79
Erforderlich ist eine Gesamtbetrachtung der Umstände, die für die Wertung von Tat und Täter von Bedeutung sind (vgl. BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 8, 186, 189;… BGH Urt. vom 2. August 1977 - 1 StR 300/77). - BGH, 09.10.1979 - 1 StR 438/79
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Verwertung einer Zeugenaussage eines …
Auszug aus BGH, 20.02.1980 - 2 StR 722/79
Der Angeklagte hatte dann nämlich alles getan, was er sich vor Beginn der Tat vorgenommen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 = NJW 1980, 195). - BGH, 02.08.1977 - 1 StR 300/77
Vorliegen eines minder schweren Falles - Gesamtbetrachtung in der Strafbemesseung …
Auszug aus BGH, 20.02.1980 - 2 StR 722/79
Erforderlich ist eine Gesamtbetrachtung der Umstände, die für die Wertung von Tat und Täter von Bedeutung sind (vgl. BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; 8, 186, 189; BGH Urt. vom 2. August 1977 - 1 StR 300/77).
- BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82
Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …
Dabei hat er den Begriff des Tatplanes jedoch relativ weit gefaßt; so hat er das Vorhaben des Täters, seinem Opfer so viele Verletzungen beizubringen, bis der erstrebte Erfolg erreicht sei, und die Absicht, ein bestimmtes, mit dem Taterfolg nicht identisches Ziel zu erreichen, einem Tatplan gleichgesetzt (Urteil vom 3. Juni 1964 - 2 StR 125/64; BGHSt 22, 330, 333; Urteil vom 29. Februar 1980 - 2 StR 722/79). - BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81
Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen …
Infolgedessen sei der von ihm begangene Totschlags- oder Mordversuch beendet gewesen (vgl. BGHSt 14, 75, 79; 22, 330, 332; BGH, Urt. vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79 - bei Holtz MDR 1980, 628). - BGH, 20.09.1989 - 2 StR 251/89
Schüsse auf Supermarktleiter - § 24 StGB, außertatbestandliches Handlungsziel, …
Dies hat der Senat bereits entschieden und den vorausgegangenen Versuch als beendet angesehen (Urteil vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79, bei Holtz MDR 1980, 628).
- BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
Abgrenzung von direktem und bedingtem Tötungsvorsatz - Strafbefreiender Rücktritt …
Kam auch nur nach einer von beiden ein Rücktritt vom unbeendeten Versuch in Betracht, dann mußte der Tatrichter zu Gunsten des Angeklagten Rücktritt annehmen (BGH, Urt. vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79 - bei Holtz MDR 1980, 628). - BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
Rüchtritt vom versuchten Totschlag durch das Unterlassen weiterer Schüsse trotz …
Der Versuch war dann beendet, wenn der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt zumindest damit rechnete, K. tödlich getroffen zu haben (BGHSt 22, 330; BGH, Urteile vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79, vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 und vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75). - BGH, 02.10.1981 - 2 StR 517/81
Rücktritt von einem unbeendeten Versuch des Mordes
Diese Frage war unter Berücksichtigung eines eventuellen Tatplanes nach der Vorstellung des Täters zu entscheiden (vgl. BGHSt 4, 180 ff [BGH 16.04.1953 - 5 StR 978/52]; 14, 75 ff; 22, 176 ff; 22, 330 ff; 23, 356, 359 [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70]; BGH, Urteil vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79). - BGH, 27.05.1981 - 2 StR 204/81
Anforderungen an die richterliche Prüfung eines Rücktritts vom versuchten …
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch lag vor, wenn der Angeklagte bei Tatbeginn keine bestimmte Vorstellung darüber hatte, wie oft er zustechen werde, und wenn er nach dem ersten Stich von weiteren noch möglichen Stichen Abstand nahm, obwohl er zu diesem Zeitpunkt sein bisheriges Tun nicht für ausreichend hielt, den Tod des Mitangeklagten Y. herbeizuführen (vgl. BGHSt 22, 330, 331; BGH, Beschluß vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79).
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