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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2012 - 2 StR 83/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5054
BGH, 27.03.2012 - 2 StR 83/12 (https://dejure.org/2012,5054)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2012 - 2 StR 83/12 (https://dejure.org/2012,5054)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2012 - 2 StR 83/12 (https://dejure.org/2012,5054)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 1 StPO; § 345 Abs. 1 StPO
    Unzulässige Revision; mangelnde Verantwortungsübernahme des Rechtsanwalts für die Revision

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Revisionsbegründung: Bloß nicht höflich sein wollen, das bringt nichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1748
  • NStZ 2012, 528
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.2002 - 3 StR 151/02

    Unzulässigkeit der Revision (volle Verantwortung des Verteidigers für die …

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 2 StR 83/12
    Aus der Fassung der Revisionsbegründungsschrift ergibt sich, dass der Rechtsanwalt nicht - wie nach ständiger Rechtsprechung erforderlich (vgl. nur BGH NStZ-RR 2002, 309;… Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. § 345 Rn. 16 mwN) - die volle Verantwortung für ihren Inhalt übernommen hat.
  • BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/23

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Vermögensverfügung und Vermögensschaden: Leistung …

    Daraus ergibt sich nicht, dass der Verteidiger - wie geboten - die volle Verantwortung für den Inhalt der Revision übernommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 StR 83/12, NJW 2012, 1748;… MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, 2. Aufl., § 345 Rn. 36 mwN).
  • OLG Hamm, 26.09.2014 - 3 RVs 72/14

    Revisionsbegründung; Unterzeichnung; Rechtsanwalt; Verteidiger; Vertretungszusatz

    Dies ist zwar formal geschehen, indem die Revisionsbegründung von Rechtsanwalt D unterzeichnet wurde; jedoch muss aus der sprachlichen Fassung der Revisionsbegründungsschrift auch hervorgehen, dass der unterzeichnende Verteidiger oder Rechtsanwalt die volle Verantwortung für den Inhalt übernimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 StR 83/12 - NJW 2012, 1748;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 345, Rdnr. 16).
  • BGH, 23.04.2013 - 4 StR 104/13

    Infolge der mangelnden Verantwortungsübernahme durch den Verteidiger unzulässige …

    Die bloße Bezugnahme auf den in keiner Weise rechtlich eingeordneten Standpunkt des Angeklagten lässt erkennen, dass der Verteidiger nicht - wie nach ständiger Rechtsprechung erforderlich (BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 StR 83/12, Rn. 2 mwN, NJW 2012, 1748) - die volle Verantwortung für den Inhalt der Revisionsbegründungsschrift übernommen hat.
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