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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2016 - 2 StR 89/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22549
BGH, 29.06.2016 - 2 StR 89/16 (https://dejure.org/2016,22549)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2016 - 2 StR 89/16 (https://dejure.org/2016,22549)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 2 StR 89/16 (https://dejure.org/2016,22549)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 264 Abs. 1 StPO
    Gegenstand des Verfahrens (in der Anklage bezeichnete Taten: personenbezogene Bestimmung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verfahrensgegenstand der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung: Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung gegen mehrere Angeklagte; Auslegung der Anklageschrift; Bedeutung des Legalitätsprinzips

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 151 StPO, § 260 Abs 3 StPO
    Verfahrensgegenstand der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung: Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung gegen mehrere Angeklagte; Auslegung der Anklageschrift; Bedeutung des Legalitätsprinzips

  • IWW

    § 14 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Aufenthaltsgesetzes, § 260 Abs. 3 StPO, § 151 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Schuldspruchs und der Verhängung einer Einzelstrafe; Vorliegen eines vom Senat von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses; Beschränkung des Verfolgungswillens der Staatsanwaltschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Schuldspruchs und der Verhängung einer Einzelstrafe; Vorliegen eines vom Senat von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses; Beschränkung des Verfolgungswillens der Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de

    StPO § 260 Abs. 3
    Revisionsrechtliche Überprüfung des Schuldspruchs und der Verhängung einer Einzelstrafe; Vorliegen eines vom Senat von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses; Beschränkung des Verfolgungswillens der Staatsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anklageschrift - und die Beschränkung des Verfolgungswillens der Staatsanwaltschaft

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der abstrakte Anklagesatz dokumentiert den Verfolgungswillen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 316
  • StV 2017, 798
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der …

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 2 StR 89/16
    a) Der Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung reicht nur soweit wie der aus der Anklageschrift erkennbare Verfolgungswille der Anklagebehörde (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 99 f.).

    Die Beschreibung eines strafrechtlich relevanten Geschehens im Anklagesatz ist zwar ein Indiz dafür, dass dieses Geschehen vom Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft umfasst sein könnte (BGH aaO, BGHSt 43, 96, 100).

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach …

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 2 StR 89/16
    Diese ist aus sich heraus zu interpretieren (BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 134).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und …

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 2 StR 89/16
    Daher bleibt die Tat im prozessualen Sinn stets auf die in der Anklageschrift als Angeschuldigter bezeichnete Person bezogen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 217; Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95, NStZ 1996, 243, 244;… BeckOK-StPO/Eschelbach, StPO, 24. Ed. 2015, § 264 Rn. 4;… MünchKomm-StPO/Norouzi, StPO, 2016, § 264 Rn. 4;… Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, 2012, § 264 Rn. 8).
  • BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95

    Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einem …

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 2 StR 89/16
    Daher bleibt die Tat im prozessualen Sinn stets auf die in der Anklageschrift als Angeschuldigter bezeichnete Person bezogen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 217; Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95, NStZ 1996, 243, 244;… BeckOK-StPO/Eschelbach, StPO, 24. Ed. 2015, § 264 Rn. 4;… MünchKomm-StPO/Norouzi, StPO, 2016, § 264 Rn. 4;… Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, 2012, § 264 Rn. 8).
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 520/15

    Gründungsschwindel (falsche Angaben über die Erhöhung des Stammkapitals: …

    Der Umfang des Anklagevorwurfs ist durch Auslegung der Anklageschrift festzustellen (vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 89/16).
  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 582/18

    Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen (Verfahrenshindernis: …

    Verfahrensgegenstand sind aber nur Taten einer bestimmten Person; daher bleibt die Tat im prozessualen Sinn stets auf die in der Anklageschrift als Angeschuldigte bezeichneten Personen bezogen (vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 89/16, NStZ-RR 2016, 316, 317 mwN).
  • OLG Celle, 08.11.2024 - 1 ORs 27/24

    Voraussetzung einer einheitlichen prozessualen Tat für die Verurteilung wegen …

    Zwar ist der Generalstaatsanwaltschaft beizutreten, dass die Formulierung im Strafbefehl vom 21. März 2023, die Angeklagte habe sich bei einer Apotheke digitale Impfzertifikate auf ihren und den Namen ihrer Tochter ausstellen lassen, grundsätzlich nicht genügt, um auf den Willen der Staatsanwaltschaft zu schließen, auch das nunmehr abgeurteilte Gebrauchen der Impfausweise durch Vorlage in einer Apotheke im P.-Center in H. in den Strafbefehlsvorwurf einzubeziehen, weil es insoweit an einem hinreichend konkret bestimmten historischen Geschehen mangelt, das die Identität des Vorwurfs eindeutig klarstellt (vgl. zur Ermittlung eines entsprechenden Verfolgungswillens etwa BGH Urt. v. 29. Juni 2016 - 2 StR 89/16, juris Rn. 8 ff. u. v. 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, juris Rn. 12 ff.).
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