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Rechtsprechung
   BGH, 09.04.1997 - 2 StR 9/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10305
BGH, 09.04.1997 - 2 StR 9/97 (https://dejure.org/1997,10305)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1997 - 2 StR 9/97 (https://dejure.org/1997,10305)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1997 - 2 StR 9/97 (https://dejure.org/1997,10305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1990 - 3 StR 477/89

    Berichtigung eines Schuldspruchs wegen Nichtberücksichtigung des Zurücktretens …

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 2 StR 9/97
    Die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Bedrohung (§ 241 StGB) kann keinen Bestand haben, da dieses Delikt hinter dem spezielleren Vergehen der Nötigung zurücktritt, denn die Bedrohung war das Mittel der Nötigung (vgl. BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 3; BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 1991 - 1 StR 507/91 und vom 7. November 1995 - 4 StR 637/95).
  • BGH, 07.11.1995 - 4 StR 637/95

    Gesetzeskonkurrenz - Bedrohung - Versuchte Nötigung

    Auszug aus BGH, 09.04.1997 - 2 StR 9/97
    Die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Bedrohung (§ 241 StGB) kann keinen Bestand haben, da dieses Delikt hinter dem spezielleren Vergehen der Nötigung zurücktritt, denn die Bedrohung war das Mittel der Nötigung (…vgl. BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 3; BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 1991 - 1 StR 507/91 und vom 7. November 1995 - 4 StR 637/95).
  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 582/11

    Konkurrenzen zwischen Bedrohung und Nötigung (Strafschärfung trotz Verdrängung …

    Die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Bedrohung (§ 241 StGB) kann keinen Bestand haben, da dieses Delikt hinter dem spezielleren Vergehen der Nötigung (§ 240 StGB) zurücktritt, denn die Bedrohung war hier das Mittel der Nötigung (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 1 2 137/03; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 391/98; BGH, Beschluss vom 9. April 1997 - 2 StR 9/97).
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