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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.2001 - 2 StR 90/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5953
BGH, 23.03.2001 - 2 StR 90/01 (https://dejure.org/2001,5953)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2001 - 2 StR 90/01 (https://dejure.org/2001,5953)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2001 - 2 StR 90/01 (https://dejure.org/2001,5953)
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  • HRR Strafrecht

    § 267 StGB; § 276 StGB; §§ 52 ff. StGB
    Konkurrenzverhältnis zwischen Urkundenfälschung und Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 90/01
    Dem Sachverhalt ist zu entnehmen (zumindest ist davon zugunsten des Angeklagten auszugehen), daß das Gebrauchmachen von der verfälschten Urkunde nicht auf einem neuen andersartigen Entschluß des Angeklagten beruht, was zur Annahme von Realkonkurrenz führen würde (vgl. hierzu u.a. BGHSt 5, 291 ff.).
  • BGH, 29.06.2000 - 1 StR 238/00

    Schutz ausländischer Ausweise - Hilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern

    Auszug aus BGH, 23.03.2001 - 2 StR 90/01
    Der Angeklagte hat grundsätzlich auch den Tatbestand des § 276 StGB verwirklicht, der ausländische Ausweispapiere ebenfalls schützt (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Juni 2000 - 1 StR 238/00).
  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Vielmehr tritt es hinter der Urkundenfälschung -durch Gebrauchmachen von dem Ausweis - u.a. im Fall II. 2. - als subsidiär zurück (BGHR StGB § 276 Konkurrenzen 1), so daß der Schuldspruch insoweit entfällt.
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche …

    Rn. 12 Die ebenfalls verwirklichten Tatbestände des Sich-Verschaffens (§ 276 Abs. 1 Nr. 2 1. Alt. StGB) und des Überlassens (§ 276 Abs. 1 Nr. 2 3. Alt. StGB) von falschen - auch ausländischen (BGH NJW 2000, 3148; BGHR StGB § 276 Konkurrenzen 1) - Ausweispapieren, die insgesamt nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 276 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellen (…Erb aaO § 276 Rdn. 5;… Gribbohm aaO § 276 Rdn. 22), treten, da sie typische Vorbereitungshandlungen zu dem - in der Anstiftung als deliktische Einheit aufgegangenen - nachfolgenden Urkundengebrauch darstellen, als mitbestrafte Vortaten zurück (BGHR StGB § 276 Konkurrenzen 1;… Gribbohm aaO Rdn. 27;… Erb aaO;… Cramer/Heine aaO § 276 Rdn. 11;… Hoyer aaO § 276 Rdn. 6).
  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/13

    Spezialitätsgrundsatz (Fortfall der Bindung durch Verweilen im Bundesgebiet; …

    Zwar belegen die Feststellungen auch das Vorliegen einer Urkundenfälschung gemäß § 267 Abs. 1 Var. 3 StGB, hinter die § 276 StGB zurücktritt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. März 2001 - 2 StR 90/01, BGHR StGB § 276 Konkurrenzen 1).
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