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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.2005 - 2 StR 94/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5285
BGH, 05.10.2005 - 2 StR 94/05 (https://dejure.org/2005,5285)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2005 - 2 StR 94/05 (https://dejure.org/2005,5285)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - 2 StR 94/05 (https://dejure.org/2005,5285)
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  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 224 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe; Ermessen des Tatrichters); Mittäterexzess (Zurechnung im Rahmen des Tatplans; wesentliche Abweichung)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 37
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • RG, 02.02.1911 - 3 D 1/11

    1. Kann, wenn bei einer gemeinschaftlich verübten Körperverletzung der eine …

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - 2 StR 94/05
    Dies steht jedoch einer Zurechnung der Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB nicht entgegen (…vgl. auch BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter Nr. 31;… Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 25 Rdn. 8 a; so auch schon RGSt 44, 321 f.).
  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 177/16

    Mittäterschaft (Exzess eines Mittäters: Voraussetzungen)

    b) Ein Exzess des Mittäters liegt indes nur bei einem wesentlich vom gemeinsamen Tatplan abweichenden Ablauf vor (vgl. Senat, Urteil vom 5. Oktober 2005 - 2 StR 94/05, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 2;… weitere Nachweise bei Joecks in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl., § 25 Rn. 243).
  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07

    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör; …

    Da alle übrigen vernommenen Zeugen des Vorfalls eine Notwehrsituation des Angeklagten eindeutig ausgeschlossen hatten (vgl. auch UA 29), liegt es nahe, dass der Zeuge A. El-K. seine in dem Protokoll niedergelegten pauschalen und wertenden Angaben im Sinne der Feststellungen in der Hauptverhandlung konkretisiert hat und er dabei auch angab, sich in diesem Sinne schon bei der Polizei geäußert zu haben, was durch den polizeilichen Vernehmungsbeamten M. bestätigt worden sein kann (vgl. BGH StV 1987, 91; BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 und Urteil vom 5. Oktober 2005 - 2 StR 94/05).
  • BGH, 02.10.2008 - 3 StR 236/08

    Mittäterschaft (subjektiver Tatbestand; Zurechnung fremder …

    Das Landgericht hat dem Angeklagten die von seinem Bruder gegen den Türsteher Be. gerichteten Körperverletzungshandlungen zugerechnet (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB), obwohl diese allein in Messerstichen bestanden, der Messereinsatz aber nach - der nicht näher begründeten - Auffassung des Landgerichts sich gerade als Exzess des Bruders darstellte und daher dem Angeklagten nicht angelastet werden kann (UA S. 38); dies ist für sich nicht rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 37 f. m. w. N.).
  • LG Limburg, 05.06.2024 - 2 Ks 3 Js 9558/21
    Dabei hat die Kammer bedacht, dass die durch einen Mittäter ausgeführte gefährliche Körperverletzung einem anderen Mittäter zugerechnet werden kann, wenn eine wesentliche Abweichung eines Mittäters vom gemeinsamen Tatplan nur in der vereinbarten Ausführungsart zu sehen ist, nicht aber in der Vereinbarung, den Geschädigten überhaupt zu misshandeln und zu verletzen (BGH, Urteil vom 5.10.2005 - 2 StR 94/05 = NStZ-RR 2006, 37, beck-online).
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