Rechtsprechung
| BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Körperverletzung mit Todesfolge bei Vernachlässigung der Pflege eines Kindes - Ablehnung einer Strafrahmenmilderung wegen "Gefühlskälte" - Voraussetzungen der Ablehnung einer Strafrahmenmilderung - Unterlassen - Gebotene Handlung - Rechtstreuer Wille
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 13 Abs. 2
Papierfundstellen
- StV 1987, 527
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.11.1981 - 1 StR 501/81
Unterlassung - Strafmilderung - Bewertung des Unrechtsgehalts - Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87
Besondere Bedeutung kommt der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den normalen Einsatz rechtstreuen Willens (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 501/81 = NJW 1982, 393).
- BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00
Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation …
Die Prüfung, ob eine solche Strafrahmenverschiebung vorzunehmen ist (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 1, 2), hat das Landgericht verabsäumt. - BGH, 30.06.2011 - 4 StR 241/11
Mord durch Unterlassen: Prüfung einer Strafrahmenmilderung
Besondere Bedeutung kommt der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den Einsatz rechtstreuen Willens (BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 501/81, NJW 1982, 393; Beschluss vom 1. April 1987 - 2 StR 94/87, BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1). - LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 Ks 14/10
Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Herbeiführen einer …
Dabei kommt besondere Bedeutung der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den normalen Einsatz rechtstreuen Willens (BGH 16.10.1997 NStZ 1998, 245; 01.04.1987 StV 1987, 527).
- BGH, 01.10.2024 - 6 StR 230/24
Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht; Mord durch Unterlassen; Begehen …
Dabei sind insbesondere die unterlassensbezogenen Gesichtspunkte, also diejenigen Momente zu berücksichtigen, die etwas darüber besagen, ob das Unterlassen im Verhältnis zur entsprechenden Begehungstat weniger schwer wiegt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 1987 - 2 StR 94/87, BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1). - BGH, 17.06.2015 - 5 StR 75/15
Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlung; vorsatzkritische Umstände bei der …
Es hat einerseits den besonders bedeutsamen Gesichtspunkt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 1987 - 2 StR 94/87, BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1) gewürdigt, "dass die gebotene Handlung in einem einzigen Anruf der Notrufnummer bestand' (UA S. 57), und daher von dem Angeklagten K. nicht mehr verlangt hätte als den normalen Einsatz rechtstreuen Willens. - BGH, 11.02.1999 - 1 StR 686/98
Tateinheit; Natürliche Handlungseinheit; Lebenslange Freiheitsstrafe als …
Lehnt das Gericht bei Mord in den Fällen fakultativer Strafmilderung eine Strafrahmenverschiebung ab, kommt dabei den Besonderheiten des vertypten Milderungsgrunds (…z. B. vorverlagerte Schuld bei § 21 StGB, vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 28; Erfolgsnähe bei § 23 Abs. 2 StGB, vgl. BGH MDR 1994, 1069;… BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4; unterlassungsbezogene Umstände bei § 13 Abs. 2 StGB, vgl. BGH StV 1987, 527 f.) besonderes Gewicht zu, ohne daß diese Umstände geeignet wären, etwas zur besonderen Schuldschwere im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB auszusagen. - OLG Hamm, 01.08.2001 - 2 Ss 548/01
Umfang der tatsächlichen Feststellungen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, …
Sollte der Tatrichter einen vorsätzlichen Verstoß gegen das TierschutzG durch Unterlassen bejahen, so wird er die Frage, ob eine Strafrahmenmilderung nach §§ 13 Abs. 2, 49 Abs. 2 StGB geboten ist, in einer wertenden Gesamtwürdigung der wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte zu überprüfen haben; seine Auffassung hat er in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise darzulegen (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1). - BGH, 17.11.1998 - 4 StR 528/98
Rüge der Verletzung von formellem und materiellem Recht durch den Angeklagten; …
Der Senat hat die Erwägung des damaligen Tatrichters, das von der Angeklagten begangene Unrecht liege gerade in ihrem Unterlassen, beanstandet, weil damit entgegen der gesetzlichen Wertung des § 13 Abs. 2 StGB das strafbegründende Unterlassen zugleich als Grund für die Versagung genommen worden ist, und das erste Urteil im Strafausspruch aufgehoben, weil das Landgericht die gebotene Gesamtwürdigung insbesondere der unterlassungsbezogenen Umstände (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1; weitergehend nunmehr: BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 311/97) nicht vorgenommen hatte. - BGH, 16.10.1997 - 4 StR 487/97 Dabei kommt besondere Bedeutung der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den normalen Einsatz rechtstreuen Willens (BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
- BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95
Geschäftsführer - Kapitalerhöhung - Registeranmeldung
- BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91
Berücksichtigung einer Strafrahmenmilderung bei der Strafzumessung im …
- BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98
Besondere Schwere der Schuld; Natürliche Handlungseinheit; Zuständigkeit; …
- BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93
Totschlag durch Unterlassen aufgrund vorangegangener schwerer Misshandlung …
- BGH, 14.12.1988 - 3 StR 170/88
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
- LG Chemnitz, 12.08.2009 - 1 Ks 300 Js 28181/07
- BGH, 28.08.1991 - 5 StR 345/91
Unzureichende Erörterung der zumutbaren Handlung im Rahmen eines …
- BGH, 23.11.1988 - 3 StR 170/88
- BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93
Voraussetzungen der Vornahme einer Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2, § 49 …
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