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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1433
BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89 (https://dejure.org/1989,1433)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1989 - 2 StR 97/89 (https://dejure.org/1989,1433)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1989 - 2 StR 97/89 (https://dejure.org/1989,1433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Trinkmengenangaben eines Angeklagten in einem Urteil

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff des "Werkzeugs" i.S. von § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 250 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerer Raub - Fesselungsmaterial - Fesselung des Opfers - Widerstand brechen - Kabel - Fesselschnur

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2549
  • MDR 1989, 754
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
    Ob die Strafkammer die Trinkmengenangaben des Angeklagten auch bei Vermeidung dieses Fehlers für widerlegt erachtet hätte (vgl. dazu den Hinweis in BGHSt 34, 29, 34), kann der Senat - wiewohl die im Urteil getroffenen Feststellungen insgesamt eher gegen die Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB sprechen - nicht hinreichend sicher beurteilen.
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs, …

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
    Darin liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten"; sollen nämlich Trinkmengenangaben des Angeklagten durch den Hinweis darauf entkräftet werden, daß sich die daraus abzuleitende Blutalkoholkonzentration nicht mit seinem tatsächlich gezeigten Verhalten vereinbaren lasse, so ist nicht der Höchstwert, sondern - zugunsten des Angeklagten - der Mindestwert der Blutalkoholkonzentration zugrundezulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7 und 8).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87

    Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
    Darin liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten"; sollen nämlich Trinkmengenangaben des Angeklagten durch den Hinweis darauf entkräftet werden, daß sich die daraus abzuleitende Blutalkoholkonzentration nicht mit seinem tatsächlich gezeigten Verhalten vereinbaren lasse, so ist nicht der Höchstwert, sondern - zugunsten des Angeklagten - der Mindestwert der Blutalkoholkonzentration zugrundezulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7 und 8).
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an …

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
    Darin liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten"; sollen nämlich Trinkmengenangaben des Angeklagten durch den Hinweis darauf entkräftet werden, daß sich die daraus abzuleitende Blutalkoholkonzentration nicht mit seinem tatsächlich gezeigten Verhalten vereinbaren lasse, so ist nicht der Höchstwert, sondern - zugunsten des Angeklagten - der Mindestwert der Blutalkoholkonzentration zugrundezulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7 und 8).
  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 477/91

    Schwerer Raub; schwere räuberische Erpressung; Scheinwaffe (objektive …

    Deswegen kommt es maßgeblich darauf an, daß der Täter angenommen hat, er könne durch die Drohung mit der Scheinwaffe Widerstand ausschalten, daß er ferner den Einsatz im Bedarfsfalle beabsichtigt hat und daß schließlich der Angegriffene nach dem Tatplan glauben sollte, es handele sich um eine echte Waffe (BGH NJW 1976, 248; BGH NStZ 1981, 436;… vgl. ferner BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 3; BGH NJW 1989, 2549 und 1990, 2570; BGH bei Holtz MDR 1983, 91 und 1990, 97).
  • BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98

    Pistole, Holzknüppel und Plastikklebeband - § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1b …

    Das Plastikklebeband wurde zwar verwendet, war aber - jedenfalls im konkreten Fall - kein gefährliches Werkzeug (vgl. auch BGH MDR 1989, 754).
  • BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Raubtatbestands - Gewalt gegen eine Person …

    Sie muß - nach der Vorstellung des Täters - ein Mittel sein, um die Entwendung zu ermöglichen, wenn es auch ohne Belang ist, ob die Gewaltanwendung zur Erreichung dieses Zwecks objektiv erforderlich war (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1982, 380; BGH NJW 1989, 2549 f.;… Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 13, 14).

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß ein zur Fesselung des Tatopfers dienendes Gerät, wie es die Angeklagten verwendeten, das Qualifikationsmerkmal des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt (NJW 1989, 2549).

  • BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93

    Bierflasche mit Salzsäure - § 255 StGB, Dauergefahr, § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF

    Abgesehen davon, daß auch diese nicht als ungefährlich angesehen werden kann, fordert die Rechtsprechung für Waffen oder Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB keine objektive Gefährlichkeit (vgl. zum Einsatz von Scheinwaffen BGHSt 38, 116, 117 [BGH 12.11.1991 - 5 StR 477/91] m.w.Nachw. oder von Elektrokabeln als Fesselungsgerät BGH NJW 1989, 2549).
  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 423/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur nachträglichen Geltendmachung bisher …

    Auch hat der Bundesgerichtshof angenommen, daß die Gefährlichkeit des Werkzeugs oder Mittels im Blick auf erhebliche Verletzungen des Betroffenen kein Tatbestandsmerkmal des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstelle (BGH NJW 1989, 2549 [BGH 19.04.1989 - 2 StR 97/89]).
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 106/94

    Klebeband - Mittel - Strafrahmen - Strafzumessung - Lebenslange Freiheitsstrafe

    Die Angeklagten haben nämlich, um den Widerstand des Opfers zu brechen, zu seiner Fesselung in vielfältiger Weise Klebeband eingesetzt, das in diesem Zusammenhang ein "Mittel" im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (vgl. BGH NJW 1989, 2549 m.w.N.).
  • BGH, 12.09.1995 - 1 StR 401/95

    Einbruch defensiv - Gaspistole, seitliches Austreten, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF …

    c) Doch ergeben die Feststellungen, daß bei ihrem Diebstahlsversuch die Angeklagten diese Gaspistole, einen Schlagstock sowie Handschellen (vgl. dazu BGH NJW 1989, 2549 [BGH 19.04.1989 - 2 StR 97/89]) bei sich führten, "um den Widerstand eines anderen durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden" (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
  • LG Wuppertal, 17.09.2012 - 22 KLs 1/12
    Entscheidend ist, dass die Angeklagten von Anfang an vor hatten, das Tapeband während der Tatausführung zur Überwindung möglichen Widerstands einzusetzen (vgl. BGH NJW 1989, 2549).
  • BGH, 01.09.1994 - 4 StR 366/94
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß sonstiges Werkzeug oder Mittel im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch ein Fesselungs- oder Knebelungsmittel sein kann (BGH bei HoltzMDR 1992, 17, 18 [BGH 22.10.1991 - 5 StR 478/91];NJW 1989, 2549 [BGH 19.04.1989 - 2 StR 97/89]; Beschluß des Senats vom 22. März 1994 - 4 StR 106/94).
  • BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91

    Knebelungsmittel als sonstiges Werkzeug im Tatbestand des schweren Raubes - …

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß sonstiges Werkzeug oder Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch ein Fesselungs- oder Knebelungsmittel sein kann (vgl. BGH NJW 1989, 2549 f., m.w.N.).
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