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Rechtsprechung
   LG Dresden, 15.05.2009 - 2 T 310/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37935
LG Dresden, 15.05.2009 - 2 T 310/09 (https://dejure.org/2009,37935)
LG Dresden, Entscheidung vom 15.05.2009 - 2 T 310/09 (https://dejure.org/2009,37935)
LG Dresden, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 2 T 310/09 (https://dejure.org/2009,37935)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 148/03

    Umfang der Pfändung eines Anspruchs; Geltendmachung von Auskunftsansprüchen durch …

    Auszug aus LG Dresden, 15.05.2009 - 2 T 310/09
    Mit der Pfändung des Anspruches des Schuldners gegen die Drittschuldnerin werden auch alle Nebenansprüche und Nebenrechte, die nach §§ 412, 401 BGB auf den Gläubiger übergehen, gepfändet (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1555, [BGH 18.07.2003 - IXa ZB 148/03] zitiert nach juris, dort Rn. 6).
  • LG Düsseldorf, 21.02.2008 - 25 T 58/08

    Rechtliche Ausgestaltung einer Forderungspfändung und der Herausgabe von …

    Auszug aus LG Dresden, 15.05.2009 - 2 T 310/09
    Der Anspruch auf die Herausgabe eines Leistungsbescheides ist kein selbständiges Nebenrecht (vgl. auch LG Wuppertal, JurBüro 2007, 495, 497; LG Düsseldorf JurBüro 2008, 268, 269).
  • AG Wuppertal, 07.05.2007 - 44 M 1295/06

    Statthaftigkeit einer Vollstreckungserinnerung eines Drittschuldners

    Auszug aus LG Dresden, 15.05.2009 - 2 T 310/09
    Der Anspruch auf die Herausgabe eines Leistungsbescheides ist kein selbständiges Nebenrecht (vgl. auch LG Wuppertal, JurBüro 2007, 495, 497; LG Düsseldorf JurBüro 2008, 268, 269).
  • LG Dresden, 12.08.2009 - 2 T 339/09
    2 T 310/09 ).

    Soweit durch einen anderen Einzelrichter der Kammer in einem Beschluss vom 15.5.2009 (Gz.: 2 T 310/09) eine andere Auffassung vertreten wurde, wurde am 11.8.2009 mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8.11.2005 ( MDR 2006, 220 [BGH 08.11.2005 - XI ZR 90/05] f) ein Festhalten an der im Beschluss vom 15.5.2009 geäußerten Rechtsauffassung nicht beabsichtigt ist.

  • LG Essen, 20.03.2020 - 17 S 12/19

    Zustellkosten, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

    Rn. 34 Nach diesen Grundsätzen sind auch die Zustellungskosten notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung, die nach § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO ohne ausdrückliche Titulierung vollstreckt werden können (LG Dresden, Beschluss vom 15.05.2009 - 2 T 310/09, Rn. 10, juris).
  • LG Wuppertal, 29.07.2019 - 16 T 390/17

    Vollstreckungskosten

    Rn. 13 Ob hierunter auch der Höhe nach noch nicht bekannte Kosten der Zustellung des vorgeschalteten vorläufigen Zahlungsverbotes fallen, muss nicht geklärt werden, da nunmehr bzw. bereits vor Erlass der angefochtenen Entscheidung die Zustellungskosten der Höhe nach mitgeteilt wurden und ihre Berechtigung im Sinne des § 788 Abs. 1 ZPO nicht in Frage steht (vgl. LG Dresden, Beschluss vom 15.05.2009, 2 T 310/09).
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