Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 05.01.2007 - 2 Ta 294/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Ratenzahlung, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Nachweis, Insolvenz, Privatinsolvenz, Zurückweisung an das Arbeitsgericht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigungsfähigkeit der Angabe des Eintritts einer Privatinsolvenz bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen eines Verfahrens zu Gewährung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 07.11.2006 - 4 Ca 1856a/06
- LAG Schleswig-Holstein, 05.01.2007 - 2 Ta 294/06
Papierfundstellen
- NZA-RR 2007, 265
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 7 Ta 157/06
Prozesskostenhilfeverfahren: Notwendigkeit der Vorlage des Eröffnungsbeschlusses …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.01.2007 - 2 Ta 294/06
Die Angaben zur Insolvenz waren daher zu berücksichtigen (so auch LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 10.10.2006 - 7 Ta 157/06 - ).
- BGH, 16.11.2017 - IX ZA 21/17
Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der …
Rn. 10 (2) Ebenso fehlt es zur Vermeidung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe durch arbeitsunwillige Personen (vgl. BVerfG, NJW-RR 2005, 1725) an jeder Erläuterung, warum der Kläger keiner Tätigkeit nachgeht, deren Einkünfte ihn unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen auch in dem eröffneten Insolvenzverfahren in die Lage versetzen könnten, die Prozesskosten zumindest teilweise aufzubringen (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 436 f; LAG Schleswig, NZA-RR 2007, 265). - OLG Düsseldorf, 10.12.2019 - 3 WF 120/19
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe
Liegt in Abgrenzung hierzu das Einkommen über der Pfändungsgrenze des § 850c ZPO, so steht das pfändbare Einkommen den Insolvenzgläubigern zu, mit der verfahrenskostenhilferechtlichen Konsequenz, dass die Pfändungsbeträge als "besondere Belastung" im Sinne des § 115 Abs. 1 Nr. 4 ZPO abgezogen werden müssen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6.4.2010 - 9 WF 159/10, FamRB 2010, 372 mit Anm. Janlewing; LAG Köln…, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 1 TA 341/10 - zitiert nach juris Rz. 14; LAG Schleswig Holstein, Beschluss vom 5.1.2007 -2 TA 294/06 - zitiert nach juris Rz. 6). - LAG Köln, 09.12.2010 - 1 Ta 341/10
Berücksichtigung von restschuldbefreienden Zahlungen an Treuhänder bei der …
Mit Rücksicht darauf, dass im Rahmen einer Restschuldbefreiung gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO eine gesetzliche Abtretungsverpflichtung des Schuldners an den Treuhänder hinsichtlich der pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis besteht, ist die finanzielle Leistungsfähigkeit des Insolvenzschuldners gemindert, mit der Folge, dass derartige Zahlungsverpflichtungen gem. § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO grundsätzlich vom Einkommen abziehbar sind (ebenso LAG Schleswig-Holstein v. 05.01.2007 - 2 Ta 294/06 - NZA-RR 2007, 265).
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