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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - 2 Ta 126/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9079
LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - 2 Ta 126/05 (https://dejure.org/2005,9079)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.05.2005 - 2 Ta 126/05 (https://dejure.org/2005,9079)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Mai 2005 - 2 Ta 126/05 (https://dejure.org/2005,9079)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Berücksichtigung, Teilbetrag, Vermögen, kleinerer Barbetrag, Rückgabe an Arbeitsgericht

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3; ; SGB XII § 1; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 9; ; SGB XII § 90 Abs. 3

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsatz einer Abfindung zur Bestreitung der Prozesskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Abfindungen aus der Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses bei einem Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Verpflichtung zum Einsatz erst zukünftig zur Verfügung stehender Beträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2005 - 2 Ta 92/05

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Berücksichtigung, Zahlung, Zeitpunkt

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - 2 Ta 126/05
    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10 % der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05).

    Daher ist, soweit die Ratenzahlung betroffen ist, die derzeitige Lage maßgebend (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 -).

  • LAG Köln, 30.01.2002 - 7 Ta 220/01

    PKH; Abfindung; Eigenbeitrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - 2 Ta 126/05
    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10 % der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.1997 - 5 Ta 153/97

    Einordnung einer Abfindung als Vermögenswert; Zumutbarkeit der Anrechnung unter …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - 2 Ta 126/05
    Dabei kommt es entscheidend auf die Höhe der Abfindung, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt an (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 24.9.1997 - 5 Ta 153/97 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2006 - 2 Ta 69/06

    Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung

    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Anrechnung, Freibetrag

    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 60/06

    Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung

    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06

    Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung

    In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
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