Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - 2 Ta 126/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Abfindung, Berücksichtigung, Teilbetrag, Vermögen, kleinerer Barbetrag, Rückgabe an Arbeitsgericht
- Judicialis
ZPO § 115 Abs. 3; ; SGB XII § 1; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Ziff. 9; ; SGB XII § 90 Abs. 3
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einsatz einer Abfindung zur Bestreitung der Prozesskosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Abfindungen aus der Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses bei einem Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Verpflichtung zum Einsatz erst zukünftig zur Verfügung stehender Beträge
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 03.05.2005 - 4 Ca 906/05
- LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - 2 Ta 126/05
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2005 - 2 Ta 92/05
Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Berücksichtigung, Zahlung, Zeitpunkt
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - 2 Ta 126/05
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10 % der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05).Daher ist, soweit die Ratenzahlung betroffen ist, die derzeitige Lage maßgebend (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 -).
- LAG Köln, 30.01.2002 - 7 Ta 220/01
PKH; Abfindung; Eigenbeitrag
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - 2 Ta 126/05
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10 % der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05). - LAG Schleswig-Holstein, 24.09.1997 - 5 Ta 153/97
Einordnung einer Abfindung als Vermögenswert; Zumutbarkeit der Anrechnung unter …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - 2 Ta 126/05
Dabei kommt es entscheidend auf die Höhe der Abfindung, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt an (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 24.9.1997 - 5 Ta 153/97 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05 -).
- LAG Schleswig-Holstein, 10.04.2006 - 2 Ta 69/06
Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Anrechnung, Freibetrag
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 60/06
Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -). - LAG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 2 Ta 18/06
Prozesskostenhilfe, Nachzahlung, Anordnung, Vergleich, Abfindung, Anrechnung
In der Regel wird, sofern der Freibetrag überschritten wird, ein Betrag von 10% der Abfindung einzusetzen sein (LAG Köln Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005, 217; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 28.4.2005 - 2 Ta 92/05 - LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.4.2005 - 1 Ta 15/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 27.5.2005 - 2 Ta 126/05; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 4.1.2006 - 2 Ta 268/05 -).
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