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Rechtsprechung
   LAG Köln, 21.06.2006 - 2 Ta 195/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8606
LAG Köln, 21.06.2006 - 2 Ta 195/06 (https://dejure.org/2006,8606)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.06.2006 - 2 Ta 195/06 (https://dejure.org/2006,8606)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 2 Ta 195/06 (https://dejure.org/2006,8606)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3; BetrVG § 99 § 101
    Gegenstandswert im Zustimmungsersetzungsverfahren - gesonderte Bewertung des Gegenantrags zur Aufhebung der Maßnahme wegen Fristüberschreitung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze zur Bemessung des Streitwertes bezüglich eines arbeitsgerichlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13

    Streitwertkatalog - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzung - Aufhebungsantrag …

    Auch ein solcher Antrag ist, selbst wenn die Beteiligten um dieselbe Angelegenheit streiten mögen, nicht von vornherein vollständig auf den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG anzurechnen (LAG Hamm 17.09.2012 - 10 Ta 259/12; LAG Köln, 21.06.2006 - 2 Ta 195/06; LAG Hamburg 19.07.2010 - 4 Ta 11/10; a.A. LAG Berlin 21.10.2002 - 17 Ta (Kost) 6085/02).

    Eine höhere Bewertung ist nicht angezeigt, da die Angriffe des Betriebsrats auch ohne gesonderten Antrag im Rahmen der Entscheidung über die Anträge der Arbeitgeberin hätten geprüft werden müssen (LAG Hamm 17.09.2012 - 10 Ta 259/12; LAG Köln 21.06.2006 - 2 Ta 195/06).

  • LAG Hamm, 17.09.2012 - 10 Ta 259/12

    Gegenstandswertfestsetzung im Zustimmungsersetzungsverfahren; Gesonderte …

    Auch ein solcher Antrag ist, selbst wenn die Beteiligten um dieselbe Angelegenheit streiten mögen, nicht von vornherein vollständig auf den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG anzurechnen (LAG Köln, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 Ta 195/06 - LAG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2010 - 4 Ta 11/10 -).

    Eine höhere Bewertung ist nicht angezeigt, da die vorgebrachten Angriffe auch ohne gesonderten Antrag im Rahmen der Entscheidung über die Anträge der Arbeitgeberin hätten geprüft werden müssen (so auch LAG Köln, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 Ta 195/06 -).

  • LAG Köln, 27.10.2006 - 3 Ta 341/06

    Streitwert, Versetzung, Mitbestimmung

    Ein zusätzlich nach § 100 BetrVG gestellter Antrag wird regelmäßig mit dem hälftigen Betrag, also mit 2.000,00 bewertet (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 Ta 195/06 - Beschluss vom 01.03.2006 - 3 (10) Ta 54/06 - Beschluss vom 19.01.2005 - 4 Ta 2/05 - Beschluss vom 24.05.2002 - 10 (4) Ta 145/02 -).

    Ob die Stellung des Antrags erforderlich war, insbesondere ob zu erwarten war, dass die Antragstellerin sich im Falle eines Unterliegens im Beschlussverfahren nicht dem gerichtlichen Ausspruch entsprechend freiwillig verhalten hätte, ist insoweit rechtlich ohne Relevanz (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 Ta 195/06 -).

  • LAG Köln, 15.05.2008 - 7 Ta 114/08

    Beschlussverfahren; Mitbestimmung; Einstellung; Streitwert

    Die Beschwerdekammer folgt der neueren Bezirksrechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln, wonach es sich bei Mitbestimmungsangelegenheiten des § 99 BetrVG grundsätzlich um nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten handelt (LAG Köln, 7 (9) Ta 479/06 = NZA-RR 2008, 43 f.; LAG Köln vom 17.04.2007, 11 Ta 66/07; LAG Köln vom 20.07.2005, 4 Ta 255/05; LAG Köln vom 04.08.2005, 13 Ta 252/05; LAG Köln vom 21.06.2006, 2 Ta 195/06; LAG Köln vom 24.01.2007, 3 Ta 461/06).
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