Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 08.01.1988 - 2 U 116/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerrufsbelehrung; Systematisches Unterlassen; Wettbewerbswidriger Verstoß; Widerruf von Haustürgeschäften
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 558
- DB 1988, 597
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04
Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen …
Wie bereits das OLG Stuttgart ausgeführt hat (NJW-RR 1988, 558, 559 und NJW 1988, 1986, 1987), will das Gesetz mit der Belehrung über das Widerrufsrecht den Kunden vor allem über Existenz, Inhalt und Bedeutung seines Widerrufsrechts informieren, damit er überhaupt erst in die Lage versetzt wird, seine Rechte auszuüben und sich auf die schwebende Unwirksamkeit des Vertrages zu berufen. - BGH, 19.09.2006 - XI ZR 209/04
Zurechnung der Haustürsituation bei der Vermittlung von Darlehen
Wie bereits das OLG Stuttgart ausgeführt hat (NJW-RR 1988, 558, 559 und NJW 1988, 1986, 1987), will das Gesetz mit der Belehrung über das Widerrufsrecht den Kunden vor allem über Existenz, Inhalt und Bedeutung seines Widerrufsrechts informieren, damit er überhaupt erst in die Lage versetzt wird, seine Rechte auszuüben und sich auf die schwebende Unwirksamkeit des Vertrages zu berufen. - OLG Stuttgart, 04.03.1988 - 2 U 304/87
Verpflichtung Gewerbetreibender zur Belehrung über das Widerrufsrecht nach § 2 …
Eine gemeinschaftskonforme Auslegung von § 2 HWiG , der im Zweifelsfall der Vorzug zu geben ist, spricht also auch für die Annahme einer Belehrungspflicht (vgl. Sack BB 1987, 1048, 1054 und Urteil des Senats vom 8.1.1988 - 2 U 116/87 - ).Denn das steht mit Sinn und Zweck des Leistungswettbewerbs und den guten kaufmännischen Sitten nicht in Einklang (BGH GRUR 1986, 816, 817 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf; 1986, 819, 820 - Zeitungsbestelltkarte; 1977, 498, 500 - Aussteuersortiment, Urteil des Senatsvom 8.1.1988 - 2 U 116/87 - ).
- OLG Stuttgart, 20.07.1990 - 2 U 45/90
Wettbewerbswidrigkeit der Benutzung von Vertragsformularen mit einer …
Das steht mit dem Sinn und Zweck des Leistungswettbewerbs und den guten kaufmännischen Sitten nicht im Einklang (vgl. BGH GRUR 1986, 816, 818 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf m.w.N.; OLG Stuttgart WRP 1988, 629, 631 = NJW 1988, 1986; NJW-RR 1988, 558, 559) [OLG Stuttgart 08.01.1988 - 2 U 116/87] . - OLG Stuttgart, 25.05.1990 - 2 U 245/89
Wettbewerbswidrigkeit des unaufgeforderten Anrufs einer Partnervermittlung und …
Ein solches systematisches Verhalten steht mit Sinn und Zweck des Leistungswettbewerbs und den guten kaufmännischen Sitten nicht in Einklang (vgl. BGH NJW 1990, 181; NJW 1987, 125 = GRUR 1986, 816 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf; NJW 1987, 124 = GRUR 1986, 819 - Zeitungsbestellkarte; OLG Stuttgart NJW 1988, 1986 [OLG Stuttgart 04.03.1988 - 2 U 304/87] ; NJW-RR 1988, 558; NJW-RR 1989, 956). - AG Bremerhaven, 27.06.1990 - 53 C 650/88
Anwendung von deutschem Recht für Forderungen aus einem in Spanien geschlossenen …
Während das OLG Hamm, NJW-RR 1989, 496 [OLG Hamm 01.12.1988 - 4 U 120/88] offen gelassen hat, ob eine unmittelbare Geltung zu bejahen ist, hat das OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 558 [OLG Stuttgart 08.01.1988 - 2 U 116/87] aus der EG-Richtlinie eine Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht entnommen.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.08.1988 - 2 U 116/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zuständigkeit; Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit; Streitgenossenschaft; Gerichtsstandbestimmung
Papierfundstellen
- MDR 1989, 70
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 03.02.1983 - 2 AR 3/83
Auszug aus OLG Köln, 03.08.1988 - 2 U 116/87
Dabei genügt für die Inanspruchnahme als Streitgenossen und damit für die Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Nr. 3 ZPO , daß nach der Behauptung der Kl. die Bekl. aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund verpflichtet sind (vgl. BayObLG, VersR 1987, 185,186; OLG Zweibrücken, MDR 1983, 495 [hier: IV (408) 148 a]).
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