Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 18.10.2000 - 2 U 163/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verkauf des "Dienstwagens" eines Kfz-Vertragshändlers: Offenbarungspflicht bei nicht fachgerecht repariertem Lackschaden
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 463 BGB ; § 459 BGB ; § 242 BGB
Kraftfahrzeug; Kfz; Gebrauchtwagen; Neuwertig; Kaufvertrag; Verkäufer; Aufklärungspflicht; Sachmangel; Lackierung - Judicialis
- IWW
- RA Kotz
Lackschaden berechtigt zur Wandelung eines Neufahrzeugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 463 § 459 § 242
Gebrauchtwagenkauf - neuwertiges Auto - Auskunft über Nachlackierungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Autokauf - Offenbarungspflicht bei Nachlackierung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Autohändler muß Käufer eines neuwertigen Gebrauchtwagens über Lackschaden aufklären
- 123recht.net (Kurzinformation)
Über Lackschäden beim Kauf eines neuwertigen Wagens aufklären // Verschweigen von Lackschäden ist arglistige Täuschung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kraftfahrzeug; Kfz; Gebrauchtwagen; Neuwertig; Kaufvertrag; Verkäufer; Aufklärungspflicht; Sachmangel; Lackierung
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 06.06.2000 - 1 O 1134/00
- OLG Oldenburg, 18.10.2000 - 2 U 163/00
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 17.11.2011 - 28 U 109/11
Rechte des Käufers bei behobenen Lackschäden eines Neufahrzeugs
Rn. 50 Aus der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 18.10.2000 (2 U 163/00, BeckRS 2000 3013760) ergibt sich nichts anderes.
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