Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 201/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Trennungsgebot
§ 46 Abs 1 EnWG, § 47 Abs 1 EnWG, § 47 Abs 5 EnWG, § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 2 Nr 1 GWB
Einhaltung des Trennungsgebots im Gaskonzessionsverfahren - Trennungsgebot - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Abschluss eines Gaskonzessionvertrages durch eine Gemeinde; Anspruch auf Akteneinsicht der Behörde im Vergaberecht; Erfüllung eines Akteneinsichtsgesuchs bei teilweise geschwärztem Akteninhalt; Rüge einer Auswahlentscheidung im Vergaberecht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Welche Organisationsstruktur gebietet das Trennungsgebot?
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abschluss eines Gaskonzessionvertrages durch eine Gemeinde; Anspruch auf Akteneinsicht der Behörde im Vergaberecht; Erfüllung eines Akteneinsichtsgesuchs bei teilweise geschwärztem Akteninhalt; Rüge einer Auswahlentscheidung im Vergaberecht
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 24.11.2022 - 11 O 157/21
- OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 201/22
Papierfundstellen
- NZBau 2023, 814
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19
GASAG erhält Konzession für Berliner Gasnetz
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 201/22
Rn. 65 Soweit das Landgericht die Beklagte zur Erteilung des Zuschlags an die Klägerin verurteilt habe, stütze es sich in nicht zu beanstandender Weise auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 9.3.2021 (KZR 55/19 - Gasnetz Berlin).Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wettbewerb um das Netz in der gebotenen Weise jedenfalls alle 20 Jahre rechtzeitig zu eröffnen und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens eine Vergabeentscheidung zu treffen (BGH, Urteil vom 09.03.2021, KZR 55/19, Rn. 18 mwN - Gasnetz Berlin).
Die Auswahlentscheidung muss im unverfälschten Wettbewerb nach sachlichen Kriterien zugunsten desjenigen Bewerbers erfolgen, dessen Angebot den Auswahlkriterien am besten entspricht (BGH, Urteil vom 09.03.2021, KZR 55/19, Rn. 19 - Gasnetz Berlin).
Anders als in dem vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung Gasnetz Berlin entschiedenen Fall gab es eine Regelung, um einen Wissenstransfer zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2021, KZR 55/19, Rn. 50 - Gasnetz Berlin), denn die Beklagte hat mit der eidesstattlichen Versicherung des Bürgermeisters G... glaubhaft gemacht, dass Herr D... auch gegenüber seiner unmittelbaren Dienstvorgesetzten, dem Leiter bzw. der Leiterin des Dezernats 2 zur Vertraulichkeit verpflichtet war und ist.
Rn. 142 Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.03.2021 zum Gasnetz Berlin (KZR 55/19) folgt nichts anderes, denn dieses Urteil erging im Hauptsacheverfahren.
Rn. 143 Im Übrigen käme die Erteilung des Zuschlags unter Berücksichtigung der Kriterien, die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Gasnetz Berlin" zur Begründung der Zuschlagserteilung herangezogen hat (Urteil vom 09.03.2021, KZR 55/19, Rn. 57 ff.), ohnehin nicht in Betracht.
- BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12
Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 201/22
Rn. 77 Bei dieser Vergabeentscheidung haben die Gemeinden das Diskriminierungsverbot des § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und des § 46 Abs. 1 EnWG zu beachten (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, Rn. 16 f. - Stromnetz Berkenthin).Die Auswahl muss in einem transparenten Verfahren erfolgen und ist vorrangig an Kriterien auszurichten, die das Ziel des § 1 EnWG (Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen örtlichen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas) konkretisieren (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, Rn. 16, 36 - Stromnetz Berkenthin).
Es kommt darauf an, dass die am Netzbetrieb interessierten Unternehmen erkennen können, worauf es der Gemeinde bei der Auswahlentscheidung ankommt (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 35 - Stromnetz Berkenthin;… Urteil vom 28.01.2020, EnZR 116/18, Rn. 15 - Stromnetz Steinbach).
- OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18
Rügen gegen Stromkonzessionsvergabe und zulässige Auswahlkriterien
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 201/22
Dies entspreche der Rechtsprechung des Berufungsgerichts, wonach jede einzelne Rüge einen eigenständigen Streitgegenstand bilde (OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2018, 2 U 218/18, BeckRS 2019, 14361, Rn. 12, 15).Rn. 55 Die Streithelferin der Beklagten führt ergänzend aus, dass der Verfügungsantrag Ziff. 1 wegen eines Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unzulässig sei, weil im Antrag nicht genau bezeichnet sei, welche gerügten Rechtsverletzungen, denen die Beklagte nicht abgeholfen habe, zu unterlassen seien ( OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019, 2 U 218/18 , juris, Rn. 41 ).
Eine solche Bestimmbarkeit lässt sich beispielsweise durch Kurzbezeichnungen der Rügen im Unterlassungsantrag erzielen, die eine Zuordnung zu den näheren Ausführungen in der Antragsschrift erlauben, oder durch einen Verweis auf ein anderes Dokument, welches ebenfalls diese Anforderungen erfüllt ( OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 U 218/18 -, Rn. 41 , juris).
- BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20
Gasnetz Rösrath - Konzessionsvergabeverfahren für ein Gasnetz: Auskunftspflicht …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 201/22
An der von der Klägerin für die gegenteilige Auffassung zitierten Stelle (BGH, Urteil vom 07.09.2021, EnZR 29/20, Rn. 8) führt der Bundesgerichtshof lediglich aus, dass das Transparenzgebot die Einhaltung des Diskriminierungsverbots sicherstellen soll und die Gemeinde verpflichtet ist, den unterlegenen Bietern Auskunft darüber zu erteilen, aus welchen Gründen sie den Zuschlag einem anderen Bieter erteilen will.Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Einsichtnahme in das Angebot des Mitkonkurrenten nur ausnahmsweise in Betracht kommt, nämlich dann, wenn der Antragsteller substantiiert darlegt, dass dies notwendig ist, um erkennen zu können, aufgrund welcher Erwägungen die Gemeinde zu dem Ergebnis gelangt ist, dass das Angebot des Mitkonkurrenten nach den mitgeteilten Auswahlkriterien das bessere ist (BGH, Urteil vom 07.09.2021, EnZR 29/20,Rn. 33 - Gasnetz Rösrath).
- BGH, 12.10.2021 - EnZR 43/20
Stadt Bargteheide - Beteiligung der Gemeinde mit einem Eigenbetrieb am Wettbewerb …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 201/22
Dies soll sicherstellen, dass die Gemeinde - insbesondere in den Fällen, in denen durch eine gleichzeitige Stellung als Vergabestelle und Bieter ein Interessenkonflikt besteht - gegenüber allen Bewerbern um das Wegenutzungsrecht die gebotene Neutralität wahrt und zudem die gebotene diskriminierungsfreie Vergabeentscheidung gewährleistet ist (BGH, Urteil vom 12.10.2021, EnZR 43/20, Rn. 34 mwN - Stadt Bargteheide).Rn. 91 Ist eine organisatorische und personelle Trennung erforderlich, dann ist diesem Gebot nicht bereits dadurch genügt, dass die inhaltliche Bearbeitung - wie hier - durch eine beratende Anwaltskanzlei erfolgt, weil dies einen Informationsaustausch zwischen Vergabestelle und Gesellschaft außerhalb des hierfür vorgesehenen Verfahrens über die Vergabe des Wegerechts nicht ausschließt (BGH, Urteil vom 12.10.2021, EnZR 43/20, Rn. 44 - Stadt Bargteheide).
- BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18
Gasnetz Leipzig
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 201/22
Rn. 114 Da das Trennungsgebot durch Aufteilung der Zuständigkeiten in der Gemeindeverwaltung und beim kommunalen Bieter formell eingehalten ist, müsste die Klägerin darlegen und ggf. beweisen, dass gleichwohl ein Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot begangen worden ist und dieser wenigstens konkret geeignet ist, die in Rede stehende Vergabe zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 28.01.2020, EnZR 99/18, Rn. 45 - Gasnetz Leipzig). - BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18
Stromnetz Steinbach - Energiewirtschaft: Nichtigkeit des Konzessionsvertrags; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 201/22
Es kommt darauf an, dass die am Netzbetrieb interessierten Unternehmen erkennen können, worauf es der Gemeinde bei der Auswahlentscheidung ankommt (BGH…, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 35 - Stromnetz Berkenthin; Urteil vom 28.01.2020, EnZR 116/18, Rn. 15 - Stromnetz Steinbach). - OLG Stuttgart, 05.08.2021 - 2 U 71/21
Unzureichende Akteneinsicht ist keine rügefähige Rechtsverletzung!
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 201/22
Das Berufungsgericht habe zwar entschieden, dass eine entsprechende Anwendung von § 47 Abs. 3 EnWG auf Rügen, die vom Wortlaut des § 47 Abs. 2 Satz 3 EnWG nicht erfasst seien, grundsätzlich in Betracht komme, dies aber nur in einem eng begrenzten Themenkreis, bei dem es überhaupt keine Veranlassung gebe, in größerem Umfang Akteneinsicht zu gewähren ( OLG Stuttgart, Urteil vom 05.08.2021, 2 U 71/21 - Asperg).
- OLG Stuttgart, 06.02.2025 - 2 U 48/24 Auch auf der dritten Stufe des Konzessionsvergabeverfahrens nach § 47 EnWG stellt jede Rüge einen eigenen Streitgegenstand dar ( OLG Stuttgart, Urteil vom 24. Oktober 2024 - 2 U 29/24 ; Urteil vom 25. Mai 2023 - 2 U 201/22 , Rn. 73 , juris).
Rn. 92 Dabei stellt - auch auf der vorliegenden 3. Stufe des Konzessionsvergabeverfahrens - jede Rüge einen eigenen Streitgegenstand dar ( OLG Stuttgart, Urteil vom 24. Oktober 2024 - 2 U 29/24 ; Urteil vom 25. Mai 2023 - 2 U 201/22 , Rn. 73 , juris;… vgl. allgemein Kermel/Geipel/Lautenbach, in: Kermel/Geipel, Praxishandbuch der Konzessionsverträge und der Konzessionsabgaben, 2. Aufl. 2023, Kap. 4, Rn. 72; a. A. OLG Celle…, Beschluss vom 15. Februar 2024 - 13 U 43/22, BeckRS 2024, 8663, Rn. 4, beck-online).
Denn die gem. § 47 Abs. 3 Satz 2 EnWG frist- und formgemäß beantragte Akteneinsicht wurde in Bezug auf die hier beanstandete Bewertung erst am 10. November 2022 gewährt - die vorherige Gewährung von Teilakteneinsicht enthielt in Bezug auf die hier beanstandete Bewertung Schwärzungen, so dass die erneute Akteneinsicht im Hinblick auf die zu erhebende Rüge zusätzliche Erkenntnisse erbracht hat (vgl. dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Mai 2023 - 2 U 201/22 = EnWZ 2023, 277 , Rn. 109 , beck-online).
- OLG Stuttgart, 24.10.2024 - 2 U 29/24
Untersagung des Abschlusses eines Wegenutzungsvertrags durch die Gemeinde für den …
Rn. 75 Dabei stellt - auch auf der vorliegenden 3. Stufe des Konzessionsvergabeverfahrens - jede Rüge einen eigenen Streitgegenstand dar ( OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Mai 2023 - 2 U 201/22 , Rn. 73 , juris;… vgl. allgemein Kermel/Geipel/Lautenbach, in: Kermel/Geipel, Praxishandbuch der Konzessionsverträge und der Konzessionsabgaben, 2. Aufl. 2023, Kap. 4, Rn. 72; a. A. OLG Celle…, Beschluss vom 15. Februar 2024 - 13 U 43/22, BeckRS 2024, 8663, Rn. 4, beck-online).Denn die gem. § 47 Abs. 3 Satz 2 EnWG frist- und formgemäß beantragte Akteneinsicht wurde in Bezug auf die hier beanstandete Bewertung erst am 9. November 2022 gewährt - die vorherige Gewährung von Teilakteneinsicht enthielt in Bezug auf die hier beanstandete Bewertung Schwärzungen, so dass die erneute Akteneinsicht im Hinblick auf die zu erhebende Rüge zusätzliche Erkenntnisse erbracht hat (vgl. dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Mai 2023 - 2 U 201/22 = EnWZ 2023, 277 , Rn. 109 , beck-online).
- LG Stuttgart, 17.12.2024 - 51 O 176/23 Rn. 7 Das Oberlandesgericht Stuttgart hob durch Urteil vom 25.03.2023 ( 2 U 201/22 ) das Urteil des Landgerichts auf und wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
Rn. 34 Eine Bindungswirkung des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25.03.2023 ( 2 U 201/22 ) führt mindestens zur Unbegründetheit der Feststellungsklage (siehe dazu unter II.) Die Frage, ob die Klage wegen Unzulässigkeit oder Unbegründetheit abgewiesen wird, kann bei einer Sachlage wie im Streitfall ausnahmsweise offenbleiben, weil eine Abweisung als unbegründet insoweit keine andere Wirkung als die Abweisung als unzulässig hat.
Rn. 36 Die Rechtsverletzung, mit der die Klägerin die Nichtigkeit des Konzessionsvertrags aufgrund Diskriminierung und unbilliger Behinderung der Klägerin durch das Auswahlverfahren der Beklagten begründet, ist vom Oberlandesgericht Stuttgart durch Urteil vom 25.03.2023 ( 2 U 201/22 ) geprüft worden.
- OLG Celle, 30.04.2024 - 13 U 34/23
Anspruch des in einem Verfahren zur Konzessionsvergabe nach § 46 EnWG …
Wird durch die Gemeinde gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 EnWG (weitergehend) Akteneinsicht erteilt, beginnt nach der gesetzlichen Konzeption auch das Rügeverfahren erneut und kann dann in eine weitere Beantragung einer einstweiligen Verfügung auf der Grundlage des durch die Akteneinsicht vorgegebenen Sachverhalts münden, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Rügen aufgrund der neuen Akteneinsicht erstmals erkennbar waren (Abgrenzung von OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Mai 2023 - 2 U 201/22, juris Rn. 118).Wird durch die Gemeinde erneut (weitergehend) Akteneinsicht erteilt, beginnt nach der gesetzlichen Konzeption auch das Rügeverfahren erneut und kann dann in eine weitere Beantragung einer einstweiligen Verfügung auf der Grundlage des dann durch die Akteneinsicht vorgegebenen Sachverhalts münden, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Rügen aufgrund der neuen Akteneinsicht erstmals erkennbar waren (a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Mai 2023 - 2 U 201/22, juris Rn. 118).
- OLG Düsseldorf, 21.06.2023 - 2 U 1/22
Kartellrechtliche einstweilige Verfügung auf Unterlassung des Vertragsschlusses …
Rn. 73 Dies unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt von dem des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25. Mai 2023, 2 U 201/22, das die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 20. Juni 2023 vorgelegt hat. - OLG Celle, 30.10.2025 - 13 U 55/25
Beabsichtigte Zurückweisung der Berufung wegen fehlender Berufungsbeschwer der …
Wird durch die Gemeinde wie hier erneut (weitergehend) Akteneinsicht erteilt, beginnt nach der gesetzlichen Konzeption auch das Rügeverfahren erneut und kann in eine weitere Beantragung einer einstweiligen Verfügung auf der Grundlage des durch die Akteneinsicht vorgegebenen Sachverhalts münden, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Rügen aufgrund der neuen Akteneinsicht erstmals erkennbar waren (a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Mai 2023 - 2 U 201/22, juris Rn. 118). - OLG Naumburg, 15.12.2023 - 6 U 5/23
Stromnetz Bördeaue - Gerichtliche Nachprüfung der Auswahlentscheidung über die …
Über ein Einsichtsrecht in ein Konkurrenzangebot ist jedenfalls erst in einem zweiten Schritt zu entscheiden, wenn die Einsichtnahme in den Auswertungsvermerk der Gemeinde ergibt, dass diese dem Einsicht nehmenden Unternehmen zur Rechtswahrung nicht ausreicht (…vgl. KG Berlin, Urteil v. 24.09.2020 - 2 U 93/19 EnWG - EnWZ 2021, 20, in juris Rz. 111, dort im Einzelfall bejaht;… OLG Düsseldorf, Urteil v. 04.11.2020 - I-27 U 3/20 - RdE 2021, 279, in juris Rz. 44, dort noch offen;… OLG Düsseldorf, Urteil v. 17.08.2022 - VI-2 U (Kart) 4/21 "Stromverteilnetz" - VergabeR 2023, 125, in juris Rz. 44 ff., dort verneint; OLG Stuttgart, Urteil v. 25.05.2023 - 2 U 201/22 - nach juris Rz. 123 m.w.N., dort verneinend;… vgl. auch Theobald/Schneider, a.a.O., § 47 Rn. 46). - OLG Naumburg, 08.03.2024 - 6 U 6/23
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Vergabe einer Konzession mit einer …
Über ein Einsichtsrecht in ein Konkurrenzangebot ist jedenfalls allenfalls in einem zweiten Schritt zu entscheiden, wenn die Einsichtnahme in den Auswertungsvermerk der Gemeinde ergibt, dass diese dem Einsicht nehmenden Unternehmen zur Rechtswahrung nicht ausreicht (…vgl. KG Berlin, Urteil v. 24.09.2020 - 2 U 93/19 EnWG - EnWZ 2021, 20, in juris Rz. 111, dort im Einzelfall bejaht;… OLG Düsseldorf, Urteil v. 04.11.2020 - I-27 U 3/20 - RdE 2021, 279, in juris Rz. 44, dort noch offen;… OLG Düsseldorf, Urteil v. 17.08.2022 - VI-2 U (Kart) 4/21 "Stromverteilnetz" - VergabeR 2023, 125, in juris Rz. 44 ff., dort verneint; OLG Stuttgart, Urteil v. 25.05.2023 - 2 U 201/22 - nach juris Rz. 123 m.w.N., dort verneint;… vgl. auch Theobald/ Schneider, a.a.O., § 47 Rn. 46).
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