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| OLG Bremen, 16.09.1991 - 2 U 36/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begrenzung des Streitwerts auf 3 Monatsgehälter bei Erhebung der Kündigungsschutzklage vor den Arbeitsgerichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen - 13 O 689/90
- OLG Bremen, 16.09.1991 - 2 U 36/91
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.02.1986 - IX ZR 114/85
Festsetzung des Gebührenstreitwerts einer Feststellungsklage über das Bestehen …
Auszug aus OLG Bremen, 16.09.1991 - 2 U 36/91
§ 12 Abs. 7 ArbGG , der für die Kündigungsschutzklage vor den Arbeitsgerichten den Streitwert auf 3 Monatsgehälter begrenzt, ist in Verfahren vor den allgemeinen Zivilgerichten unanwendbar (vgl. §§ 12 ff. GKG ; ebenso BGH, NJW-RR 1986, 676; OLG München, NJW 1988, 190; Hartmann, Kostengesetze, ArbGG § 12 Anmerk. - BGH, 24.11.1980 - II ZR 183/80
Streitwert bei Gehaltsklagen und Pensionsklagen von Mitgliedern des …
Auszug aus OLG Bremen, 16.09.1991 - 2 U 36/91
Die hierbei allerdings zu berücksichtigende Begrenzung des Kostenstreitwerts für Klagen von Arbeitnehmern auf wiederkehrende Leistungen durch § 17 Abs. 3 GKG auf den 3fachen Jahresbetrag (vgl. BGH, a.a.O. sowie BGH, NJW 1981, 2465 [BGH 24.11.1980 - II ZR 183/80] ) kommt hier nicht zum Tragen, weil der Anstellungsvertrag des Klägers nur noch bis zum 31.1.1991 fest abgeschlossen war, so daß die Feststellungsklage die Gehaltsansprüche des Klägers ohnehin nur für 20 Monate, nämlich für die Zeit vom 6.6.1989 (dem Zeitpunkt der fristlosen Kündigung) bis zum 31.1.1991, zu sichern vermochte.
- OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03
Kündigung eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages wegen Begehung einer …
Für Feststellungsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer GmbH über das Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses wird danach gemeinhin der Streitwert nach Maßgabe der Bruttovergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin festgesetzt, jedoch nach oben begrenzt auf den dreifachen Jahresbetrag, bei positiven Feststellungsklagen mit einem Feststellungsabschlag von 20 % (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 22.6.1994 - 20 W 12/94; OLGR 1994, 298 (zum Vorstand einer Genossenschaft); OLG Köln, Beschluss vom 8.9.1994 - 19 W 31/94, OLGR 1994, 268; ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen 2. Zivilsenat Beschluss vom 16. September 1991, Az: 2 U 36/91, a. a. O.). - OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03
Nachschieben von Kündigungsgründen
Für Feststellungsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer GmbH über das Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses wird danach gemeinhin der Streitwert nach Maßgabe der Bruttovergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin festgesetzt, jedoch nach oben begrenzt auf den dreifachen Jahresbetrag, bei positiven Feststellungsklagen mit einem Feststellungsabschlag von 20 % (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 22.6.1994 - 20 W 12/94; OLGR 1994, 298 (zum Vorstand einer Genossenschaft); OLG Köln, Beschluss vom 8.9.1994 - 19 W 31/94, OLGR 1994, 268; ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen 2. Zivilsenat Beschluss vom 16. September 1991, Az: 2 U 36/91, a. a. O.).
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