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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 14.09.2015

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 56/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,50911
OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 56/15 (https://dejure.org/2015,50911)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.11.2015 - 2 U 56/15 (https://dejure.org/2015,50911)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. November 2015 - 2 U 56/15 (https://dejure.org/2015,50911)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer: Berücksichtigung eines Bauüberwachungsfehlers

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 426 Abs 1 BGB, § 633 BGB
    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer: Berücksichtigung eines Bauüberwachungsfehlers

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensgeneigte (Abdichtungs-)Arbeiten: Architekt haftet für Überwachungsfehler!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensgeneigte (Abdichtungs-)Arbeiten: Architekt haftet für Überwachungsfehler! (IBR 2016, 464)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 56/15
    Nach § 426 Abs. 1 BGB kann jeder Gesamtschuldner, nachdem er den Gläubiger befriedigt hat, von dem anderen Ausgleich in Höhe des Anteils seiner Mitverantwortung verlangen, zuvor Freistellung (vgl. BGH, Urteil vom 01. Februar 1965, GSZ 1/64).

    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass derjenige in geringerem Maß haftet, der lediglich seine Aufsichtspflicht verletzt hat, gegenüber demjenigen, der an der Herstellung (insbesondere durch Ausführung von Werkleistungen) beteiligt war (vgl. BGH, Urteil vom 01. Februar 1965, GSZ 1/64; OLG Frankfurt, Urteil vom 04. Februar 2004 - 1 U 52/03, bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 141/14

    Ausführungsmängel und unzureichende Bauüberwachung: Auftragnehmer haftet zu 75%!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 56/15
    Der Umfang der Ausgleichspflicht hängt von den jeweiligen Umständen des konkreten Falles ab (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 2014 - 22 U 141/14, BauR 2015, 864, bei juris Rz. 3, m.w.N.).

    Es gelten für diese Fallgruppe letztlich dieselben Erwägungen wie bei der Abgrenzung in Bezug auf Bedenkenhinweispflichten (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 2014 - 22 U 141/14, BauR 2015, 864, bei juris Rz. 4 f., m.w.N.).

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d. …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 56/15
    Es gelten für diese Fallgruppe letztlich dieselben Erwägungen wie bei der Abgrenzung in Bezug auf Bedenkenhinweispflichten (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.2008 - VII ZR 206/06; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 21. November 2014 - 22 U 141/14, BauR 2015, 864, bei juris Rz. 4 f., m.w.N.).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 328/03

    Haftung des Unternehmers für Planungsfehler des Architekten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 56/15
    Damit ist eine Mithaftung des Architekten / Bauleiters im Innenverhältnis nicht gänzlich ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2005 - VII ZR 328/03).
  • BGH, 29.06.1972 - VII ZR 190/71

    Gesamtschuldverhältnis bei rechtlicher Zweckgemeinschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 56/15
    Dieser Anspruch besteht unabhängig neben dem aus § 426 Abs. 2 BGB folgenden Anspruch aus übergegangenem Recht (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1972 - VII ZR 190/71).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2004 - 1 U 52/03

    Architektenhaftung: Pflicht des mit der Bauaufsicht betrauten Architekten zur …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 56/15
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass derjenige in geringerem Maß haftet, der lediglich seine Aufsichtspflicht verletzt hat, gegenüber demjenigen, der an der Herstellung (insbesondere durch Ausführung von Werkleistungen) beteiligt war (vgl. BGH, Urteil vom 01. Februar 1965, GSZ 1/64; OLG Frankfurt, Urteil vom 04. Februar 2004 - 1 U 52/03, bei juris).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2018 - 10 U 150/17

    Haftung für Baumängel: Gesamtschuldverhältnis zwischen Architekt und …

    Rn. 34 Dabei trifft den Gesamtschuldner, der eine von der Verteilung nach Köpfen abweichende Quote geltend machen will, die Darlegungs- und Beweislast für diejenigen Tatsachen, aus denen sich seine Besserstellung und damit das Übergewicht der Haftung des anderen Teils ergäbe (…Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 426 Rn. 8;… MüKoBGB/Bydlinski, 7. Auflage 2016, BGB § 426 Rn. 14 OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015 - 2 U 56/15 , Rn. 65 juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 21.11.2014 - I-22 U 141/14, 22 U 141/14, Rn. 3).

    Rn. 45 Zwar wird es als "allgemeiner Grundsatz" bezeichnet (BGH…, Urteil vom 18.11.2014 - KZR 15/12, juris Rn. 57; BGH NJW 80, 2348; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015, 2 U 56/15 Rn.82 juris), dass eine bloße Verletzung der Aufsichtspflicht in der Abwägung innerhalb des Gesamtschuldnerinnenausgleichs regelmäßig hinter dem unmittelbaren und schuldhaften Verursachungsbeitrag des zu beaufsichtigenden Gesamtschuldners zurücktrete (…MüKoBGB/Bydlinski, 7. Auflage 2016, BGB § 426 Rn. 22), was damit begründet wird, dass derjenige, der eigenverantwortlich eine ihm obliegende Ausführungspflicht verletze, sich im Innenverhältnis nach Treu und Glauben nicht darauf berufen könne, bei Erfüllung eben dieser Pflicht nicht genügend überwacht worden zu sein (BGH, NJW 2005, 2309, 2310; BGH, NJW 1980, 2348, 2349;… Palandt/Grüneberg, a.a.O. § 426 Rn. 14).

    Rn. 86 Die Festlegung der Haftungsverteilungsquote und damit die Bewertung und Gewichtung der einzelnen festgestellten Verursachungsbeiträge ist als Rechtsfrage vom Gericht eigenständig zu entscheiden ( OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015 - 2 U 56/15 , Rn. 85 juris; Senat…, Urteil vom 07.12.2010 - 10 U 140/09, Rn. 74 juris).

  • OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16

    Befugnis eines Architekten zum Abschluss von Verträgen im Namen des Bauherrn; …

    Die Überwachungspflicht des bauleitenden Architekten dient regelmäßig nicht dem Schutz des bauausführenden Unternehmens, sondern dem Schutz des Auftraggebers (vgl. beispielhaft OLG Stuttgart, Urt. v. 19.11.2015 - 2 U 56/15, Nichtzulassungsbeschwerde verworfen durch BGH, Beschl. v. 6.4.2016 - VII ZR 283/15, BauR 2016, 1531).
  • OLG Oldenburg, 24.03.2022 - 14 U 50/17

    Architekt muss prüfen, ob der Tragwerksplaner die Bewehrungsarbeiten überwacht!

    Die Überwachungspflicht des bauleitenden Architekten dient regelmäßig nicht dem Schutz des bauausführenden Unternehmens, sondern dem Schutz des Auftraggebers (vgl. beispielhaft OLG Stuttgart, Urt. v. 19.11.2015 - 2 U 56/15; OLG Celle, ZfBR 2019, 35, beck-online).
  • OLG Celle, 27.02.2019 - 14 U 54/18

    Überwiegender Planungsfehler: Architekt kann Unternehmer nicht in Regress nehmen!

    Die Überwachungspflicht des bauleitenden Architekten dient regelmäßig nicht dem Schutz des bauausführenden Unternehmens, sondern dem Schutz des Auftraggebers (vgl. beispielhaft OLG Stuttgart, Urt. v. 19.11.2015 - 2 U 56/15, Nichtzulassungsbeschwerde verworfen durch BGH, Beschl. v. 06.04.2016 - VII ZR 283/15, BauR 2016, 1531).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.09.2015 - I-2 U 56/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39772
OLG Hamm, 14.09.2015 - I-2 U 56/15 (https://dejure.org/2015,39772)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2015 - I-2 U 56/15 (https://dejure.org/2015,39772)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2015 - I-2 U 56/15 (https://dejure.org/2015,39772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Rechtsgeschäft in einer Haustürsituation

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Rechtsgeschäft in einer Haustürsituation

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Rechtsgeschäft in einer Haustürsituation

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.2012 - VIII ZR 95/11

    Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen zulässig

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2015 - 2 U 56/15
    Rn. 25 Der Widerruf ist von Gesetzes wegen gegenüber dem Unternehmer zu erklären, § 355 I BGB a.F. Dieser darf zwar in der Widerrufsbelehrung eine Empfangsperson benennen, - BGH, Urteil vom 25.01.12 - VIII ZR 95/11 - verfehlt aber das Erfordernis, dem Verbraucher durch die Widerrufsbelehrung seine wesentlichen Rechte deutlich zu machen, wenn er mit seiner Belehrung erklärt, der Widerruf sei ausschließlich an den von ihm in der Belehrung genannten Rechtsanwalt als Vertreter des Unternehmers zu richten.
  • OLG Frankfurt, 24.11.2014 - 23 U 41/14

    Auswirkungen des verbraucherkreditrechtlichen Widerrufs auf Beteiligung an …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2015 - 2 U 56/15
    Rn. 18 Dabei handelt es sich nicht um eine unschädliche, geringfügige Anpassung etwa an Formulierungen des Gesetzes oder in Form von kleinen Eingriffen in den Satzbau, die Wortwahl oder die Gestaltung, (OLG Frankfurt, 23 U 41/14 mit zahlreichen weiteren Nachweisen und Beispielen), sondern um eine inhaltliche Änderung, weil nicht lediglich derjenige benannt wird, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sondern mit der Verwendung des Begriffs "ausschließlich" ein zusätzliches Erfordernis aufgestellt wird.
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