Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 11.05.1983 - 2 U 6/83 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.02.1983 - 2 U 6/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1984, 75
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11
Vorwegnahme der Hauptsache - Einstweilige Unterlassungsverfügung bei …
Rn. 60 b) Darüber hinaus ist im Hinblick auf die in Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Garantie effektiven Rechtsschutzes zu beachten, dass die Ablehnung der einstweiligen Verfügung praktisch eine Rechtsverweigerung bedeuten würde, da sie die Klägerin aufgrund des langwierigen Erkenntnisverfahrens und der hierdurch bedingten Unmöglichkeit einer unverzüglichen Durchsetzung ihres Unterlassungsanspruchs weitgehend rechtsschutzlos stellen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.1983, 2 U 6/83, WRP 1983, 410). - OLG Düsseldorf, 19.01.2006 - 2 U 89/05
Aufhebung einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der Nutzung einer durch …
Zwar kann der Gläubiger seinen Willen zur Durchsetzung der von ihm erwirkten Unterlassungsverfügung auch auf andere Weise dem Schuldner gegenüber bekunden, etwa indem er beantragt, Ordnungsmittel nach § 890 Abs. 2 ZPO durch einen gesonderten Beschluss anzudrohen (OLG Karlsruhe, WRP 1982, 44, 45;… Berneke, a.a.O., Rdn. 313;… Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Bd. 2, 3. Aufl. § 929 ZPO, Rdn. 22, jeweils m.w.N.) oder wegen Zuwiderhandlung Ordnungsmittel zu verhängen (BGH, NJW 1990, 122, 124; Senat, GRUR 1984, 75, 77;… OLG Düsseldorf [20. Zivilsenat], a.a.O., S. 329), aber auch derartige Maßnahmen hat die Antragstellerin hier unstreitig nicht ergriffen, und sie hat auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat keine Gründe vorgetragen, aus denen von einer Vollziehung des erwirkten Verbotes hätte abgesehen werden können. - OLG Bremen, 21.07.1994 - 2 U 43/94
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung; Aufhebung einer …
Ist dies bereits geschehen, erübrigt sich nach herrschender und zutreffender Meinung eine erneute Vollziehung, wenn der Titel im Widerspruchsverfahren oder aufgrund einer Berufung bestätigt wird (so bereits der Senat im Beschluß vom 23.11.1983, 2 W 120/83 = 12 O 553/1983; OLG Düsseldorf, WRP 1983, 410, 411 = GRUR 1984, 75, 76; OLG Hamm, GRUR 1989, 931; OLG Koblenz, ZIP 1990, 1570, 1571 m.w.N.).
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