Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - I-2 U 82/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 91 a Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 99 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 269 Abs. 5 S. 1
- d-prax.de
Kreuzleger für Papierprodukte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 14
Patentverletzungsstreit hinsichtlich eines Kreuzlegers für Papierprodukte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Ausgestaltung des europäischen Patentes 0 895 954 betreffend einen Kreuzleger für Papierprodukte; Möglichkeit einer isolierten Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung; Grundlagen einer mittelbaren Patentverletzung nach den Grundsätzen der Entscheidung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.05.2004 - 4a O 195/04
- LG Düsseldorf, 05.08.2004 - 4a O 195/04
- OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - I-2 U 82/04
- LG Düsseldorf, 17.06.2008 - 4a O 195/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- LG Düsseldorf, 05.08.2004 - 4a O 203/04
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Herstellung und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 2 U 82/04
Der umgebaute Kreuzleger habe von dem Verfügungspatent keinen Gebrauch gemacht, was im Verfahren 4 a O 203/04 im Urteil vom 5. August 2004 (Anlage ROP 16), auf welches Bezug genommen werde, dargelegt sei.Das Verfahren 4 a O 203/04 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung war von der Antragstellerin mit Antrag vom 13. Mai 2004 im Hinblick auf den auf der Messe umgebauten Kreuzleger RS 36, der nach Auffassung der Antragstellerin ebenfalls von der technischen Lehre des Patentanspruches 1 des Verfügungspatentes Gebrauch machte, beim Landgericht Düsseldorf eingeleitet worden.
Die Akten 4a O 203/04 LG Düsseldorf und I-2 W 36/04 OLG Düsseldorf, die zur Information beigezogen worden sind, lagen vor.
Dass eine solche Gestaltung aus dem Schutzbereich des Verfügungspatents hinausführt, hat das Landgericht im Urteil vom 5. August 2004 in dem Verfahren 4 a O 203/04 im Einzelnen zutreffend dargelegt, so dass auf diese Ausführungen, die der Senat sich zu eigen macht, verwiesen werden kann, zumal die Antragstellerin gegen dieses Urteil kein Rechtsmittel eingelegt hat.
- BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02
"Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 2 U 82/04
Der Fall liegt auch anders als die Entscheidung BGH, GRUR 2003, 1031 ff - Kupplung für optische Geräte - und die Senatsentscheidung vom 19. Mai 2005 - I-2 U 74/04, wo ein Produkt mit den Merkmalen der Patentansprüche im Zeitpunkt der Werbung vorlag und objektiv kein Zweifel vorlag, dass sich die Werbung auf dieses Produkt bezog. - BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79
Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 2 U 82/04
Nach BGH MDR 1981, 928 hat das Rechtsmittelgericht die Kosten unter den Parteien nach dem Verhältnis des endgültigen Obsiegens und Unterliegens zu verteilen und kann dabei die einen im Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligten Streitgenossen betreffende Kostenentscheidung der Vorinstanz ändern.
- OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - 2 U 74/04
Patentrecht: Schaltung von Werbung noch vor Schutzrechtsablauf trotz …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 2 U 82/04
Der Fall liegt auch anders als die Entscheidung BGH, GRUR 2003, 1031 ff - Kupplung für optische Geräte - und die Senatsentscheidung vom 19. Mai 2005 - I-2 U 74/04, wo ein Produkt mit den Merkmalen der Patentansprüche im Zeitpunkt der Werbung vorlag und objektiv kein Zweifel vorlag, dass sich die Werbung auf dieses Produkt bezog. - BGH, 10.10.2000 - X ZR 176/98
Luftheizgerät; Voraussetzung der mittelbaren Patentverletzung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 2 U 82/04
Nach den Grundsätzen der Entscheidung "Luftheizgerät" des Bundesgerichtshofes (GRUR 2001, 228, 232) kann nicht angenommen werden, dass trotz der vorgenommenen Umbaumaßnahmen irgendwelche Abnehmer auf den Gedanken hätten kommen können, die Vorrichtung in die patentverletzende Form "rückzubauen", zumal die Antragsgegnerin in dieser Richtung weder mündliche noch schriftliche Hinweise gegeben hat. - BGH, 19.10.2000 - I ZR 176/00
Bemessung der Beschwer bei Kostenentscheidung im Revisionsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 2 U 82/04
Der von der Antragstellerin zitierte Fall BGH, NJW 2001, 230, 231 ist ersichtlich nicht einschlägig. - OLG Celle, 24.02.2005 - 2 W 36/04
Anwendung des Gebührenermäßigungstatbestandes der Nr. 3105 des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 2 U 82/04
Die Akten 4a O 203/04 LG Düsseldorf und I-2 W 36/04 OLG Düsseldorf, die zur Information beigezogen worden sind, lagen vor.
- LG Düsseldorf, 17.06.2008 - 4a O 195/04
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen …
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 11.05.2004 (Az. 4a O 195/04), soweit sie durch das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 05.08.2004 (Az. 4a O 195/04) sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 07.07.2005 (Az. I-2 U 82/04) bestätigt wurde, wird aufgehoben.Rn. 8 Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 11.05.2004 (Az. 4a O 195/04), soweit sie durch das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 05.08.2004 (Az. 4a O 195/04) sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 07.07.2005 (Az. I-2 U 82/04) bestätigt wurde, wird aufgehoben.
- LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23
Kein unzulässiges forum-shopping bei unterschiedlichen Streitgegenständen
Rn. 30 Dass ein Unterlassungs- und ein Herausgabeanspruch an einen Sequester jedenfalls nacheinander in demselben Verfahren geltend gemacht werden können, ist auch der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 07.07.2005, Az. 2 U 82/04 gezeigt (BeckRS 2008, 5167 Rn. 4) zu entnehmen. - OLG Köln, 07.10.2004 - 2 U 76/04
Rückführung eines Debetsaldos bei einem noch nicht gekündigten Kredit als …
Der unter dem 9./16. Juni 1997 geschlossene "Importfinanzierungsvertrag (Mantelvertrag) mit Sicherheitenbestellung" sah in Ziffer 10. lit b) in Verbindung mit Ziffer 2. die "Abtretung der entstehenden Kaufpreisforderung mit allen dazugehörigen Rechten" an die Beklagte zur Sicherung "aller bestehenden, künftigen, auch bedingte Ansprüche, die der Beklagten mit ihren sämtlichen in- und ausländische Filialen gegen die Schuldnerin aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen." Eine solche Globalzession kann, soweit sie wirksam ist und keiner Anfechtung unterliegt, eine Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 129 InsO ausschließen (vgl. z.B. BGH, NZI 2004, 137; Senat, Beschluss vom 27. September 2004, 2 U 80/04; Senat, Beschluss vom 29. September 2004, 2 U 82/04).
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