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Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 25.06.1997

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.01.1998 - 2 U 94/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9308
OLG Bremen, 08.01.1998 - 2 U 94/97 (https://dejure.org/1998,9308)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.01.1998 - 2 U 94/97 (https://dejure.org/1998,9308)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Januar 1998 - 2 U 94/97 (https://dejure.org/1998,9308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Irreführung durch Werbung mit "Umschuldungen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von zur Ablösung von Altkrediten gewährten Neukrediten; Anforderungen an den Umfang einer Serviceleistung durch eine Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 10.11.1989 - 6 U 117/89

    Erlaubnisfreie Rechtsberatung, Finanzmakler

    Auszug aus OLG Bremen, 08.01.1998 - 2 U 94/97
    Aufgrund der Werbung eines Finanzmaklers, in der - wie auch im vorliegenden Fall, hervorgehoben durch Fettdruck und Großbuchstaben - eine "Umschuldung" oder "Umschuldungen" angeboten werden, erwarten erhebliche Teile der angesprochenen Verkehrskreise, dass ihnen die vorstehend genannten, zur Ablösung bestehender Altkredite erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen abgenommen werden und dass die Ablösung der Altkredite aufgrund eines von dem Finanzmakler erarbeiteten, für den Kreditnehmer wirtschaftlich möglichst günstigen Konzepts erfolgt (vgl. OLG Stuttgart, WRP 1977, 513; OLG Hamburg, WRP 1979, 138; OLG Köln, NJW-RR 1990, 1383 = GRUR 1991, 775).
  • LG Hamburg, 19.08.2005 - 406 O 138/04
    Deshalb erwartet er von einem Angebot zur Umschuldung - im Gegensatz zu einem "normalen" Kreditangebot - eine über die übliche Kreditgewährung oder -vermittlung hinausgehende Beratung und Betreuung, sei es, dass der Anbietende unmittelbar Verhandlungen mit den bisherigen Gläubigern übernimmt, sei es, dass er nach vorheriger Prüfung der abgeschlossenen Verträge Vorschläge macht, wie weiter zu verfahren sei (vgl. OLG Bremen WRP 1998, 414; OLG Köln, GRUR 1991, 775, 776 - Umschuldungen; OLG Hamburg, WRP 1979, 138; OLG München WRP 1978, 560; OLG Stuttgart, WRP 1977, 513).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 94/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9723
OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 94/97 (https://dejure.org/1997,9723)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.06.1997 - 2 U 94/97 (https://dejure.org/1997,9723)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - 2 U 94/97 (https://dejure.org/1997,9723)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Versicherungsagenten; Vorliegen von Mitverschulden

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 220
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 94/97
    Diese Pflichten erfüllt er durch den Agenten, der insoweit sein Erfüllungsgehilfe ist (BGH VersR 1992, 217 [BGH 18.12.1991 - IV ZR 299/90]; BGH VersR 1986, 329).
  • BGH, 29.01.1986 - IVa ZR 140/84

    Schadenersatzanspruch gegen die Versicherung bei Nichtbearbeitung des Antrags auf …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 94/97
    Diese Pflichten erfüllt er durch den Agenten, der insoweit sein Erfüllungsgehilfe ist (BGH VersR 1992, 217 [BGH 18.12.1991 - IV ZR 299/90]; BGH VersR 1986, 329).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2014 - 5 U 64/13

    Versicherungsvermittlung: Beweislast für Beratung über die Nachteile einer …

    Einer früher in der Rechtsprechung vertretenen gegenteiligen Ansicht (OLG Oldenburg, VersR 1998, 220) ist deshalb nicht zu folgen.
  • OLG Stuttgart, 09.06.2004 - 7 U 211/03

    Vertrauenshaftung des Versicherers: Umfang der Auskunfts- und Beratungspflichten

    Aus den Versicherungsbedingungen ergibt sich eindeutig, dass kein Anspruch auf Rückzahlung der Differenz zwischen den eingezahlten Kapitalbeträgen und den bis zum Tod der Versicherungsnehmerin nach Ablauf der Rentengarantiezeit ausgezahlten Versicherungsleistungen besteht (vgl. zu einem gleich gelagerten Fall OLG Oldenburg VersR 1998, 220).
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